Kantone müssen Dutzende inhaftierte Afrikaner freilassen
Von David Vonplon, Simon Eppenberger. Aktualisiert am 15.04.2010 138 Kommentare
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Am 17. März verstarb auf dem Flughafengelände in Kloten ein 29-Jähriger Nigerianer. Der Asylbewerber stand kurz vor einem Sonderflug in seine Heimat und hatte sich gegen seine Ausschaffung massiv zur Wehr gesetzt. Der neue Chef des Bundesamts für Migration, Alard Du Bois-Reymond, der den Vorfall mit eigenen Augen verfolgt hatte, reagierte umgehend und strich die Sonderflüge für die zwangsweise Rückschaffung von Asylbewerbern bis auf Weiteres. Doch sein unbürokratisches Eingreifen hat nun Folgen: Die Anordnung des Bundes zwingt die Kantone, Ausschaffungshäftlinge auf freien Fuss zu setzen.
Ausschaffungshäftlinge verweigern jetzt erst recht die Kooperation
Allein im Kanton Bern rechnen die Migrationsbehörden in den kommenden Wochen mit 15 bis 20 Haftentlassungen. Der Ärger darüber ist gross:«Wir sind hochgradig unzufrieden mit der herrschenden Situation und arbeiten unter massiv erschwerten Bedingungen», erklärt dazu Florian Düblin, Vorsteher des Migrationsdienstes des Kantons Bern auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Sein Problem: «Wenn die Ausländerbehörden das Druckmittel der Sonderflüge nicht in der Hinterhand haben, haben die Ausreisepflichtigen keinen Anreiz zu kooperieren.»
Im Kanton St. Gallen mussten zwei Nigerianer aus der Haft entlassen werden, die ursprünglich für den letzten Sonderflug vorgesehen waren, der dann aufgrund des Todesfalls abgebrochen wurde. Dies bestätigt Bruno Zanga, Leiter Ausländeramt des Kantons St. Gallen gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Eine weitere Person aus Nigeria könnte freikommen, wenn sie sich weigert, mit einem normalen Linienflug zurückzukehren. Auch im Kanton Aargau erklärt Markus Rudin, Leiter des kantonalen Migrationsamtes, dass es zu Haftentlassungen führen könnte, sollten längerfristig keine Sonderflüge durchgeführt werden.
Erst vergangene Woche mussten die Behörden in Genf sieben Männer auf freien Fuss setzen, welche eigentlich mittels Sonderflüge in ihre Heimat zurückgeführt werden sollten; darunter auch verurteilte Drogendealer, wie das Westschweizer Fernsehen berichtete.
Sonderflugstopp hat sich bereits herumgesprochen
Wenn die Sistierung der Sonderflüge längere Zeit andauern sollte, haben die Kantone notgedrungen ein Problem. «Uns werden die Fristen für die Ausschaffung ablaufen», sagt Zanga. Laut Ausländergesetz dürfen Asylbewerber während einer Frist von 24 Monaten inhaftiert werden – und die Haft ist nur dann zulässig, wenn eine Ausschaffung absehbar ist. Deshalb werden die Migrationsbehörden gezwungen, inhaftierte Ausreisepflichtige entweder selber auf freien Fuss zu setzen, oder sie werden von der Haftprüfungsinstanz angewiesen, die Personen freizulassen.
Bereits hat sich der Stopp der Sonderflüge bei den Asylbewerbern laut Florian Düblin von den Berner Ausländerbehörden herumgesprochen: «Wir rechnen damit, dass sie die Kooperation vermehrt verweigern werden und nicht bereit sein werden, in einem Linienflugzeug unbegleitet in ihre Heimat zurückzukehren», erklärt er.
Keine unmittelbaren Freilassungen im Kanton Zürich
Nicht viel anders präsentiert sich die Lage im Kanton Zürich. Derzeit befinden sich dort rund 10 Personen aus Nigeria in Haft, die seit 5 bis 11 Monaten inhaftiert sind und zwangsweise ausgeschafft werden sollten, wie Bettina Dangel, Sprecherin des kantonalen Migrationsamtes Zürich auf Anfrage erklärt. Ob diese Häftlinge in den nächsten Monaten aus der Haft entlassen werden, ist laut Dangel offen: «Wenn die Sperre bei den begleiteten Ausschaffungsflügen noch längere Zeit anhält, muss die Situation neu überprüft werden.»
Vorerst jedoch bleiben die Häftlinge im Kanton Zürich in Gewahrsam: Eine unmittelbare Freilassung steht laut Dangel nicht zur Diskussion: «Wenn das Verfahren sehr lange dauert, kann der Richter die Haft ändern, beispielsweise von Ausschaffungs- in Durchsetzungshaft», erklärt die Sprecherin. Je länger das Bundesamt für Migration die Sonderflüge aufschiebt, desto mehr wächst die Unruhe in den Kantonen – und der Druck auf Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. An der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vergangenen Donnerstag haben mehrere Kantone gefordert, die Sonderflüge wieder einzusetzen.
Ermittlungen der Zürcher Justizbehörden laufen weiter
Doch beim Bundesamt für Migration (BfM) will man davon vorerst nichts wissen. «Wir wollen zuerst die Ergebnisse der Zürcher Staatsanwaltschaft zum Tod des nigerianischen Asylbewerbers abwarten», erklärt eine BfM-Sprecherin. Erst wenn die Untersuchungen zeigen würden, dass dieser tragische Tod nicht durch die Zwangsmassnahmen verursacht worden ist, werde man die Rückführungen via Sonderflüge wieder aufnehmen.
Wann die Untersuchungen der Zürcher Staatsanwaltschaft zu einem Abschluss kommen, ist indessen noch nicht absehbar. Derzeit laufen die rechtsmedizinischen Abklärungen. «Erst wenn diese Ergebnisse in den nächsten Wochen vorliegen, kann die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen entscheiden», sagt Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Zürich. Ob diese Abklärungen noch Wochen, oder Monate andauern, können die Ermittler derzeit nicht abschätzen.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 15.04.2010, 12:07 Uhr
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138 Kommentare
Bessere Grenzkontrollen würden da abhelfen. Ich denke an Visumspflicht für alle Personen, aller Ländern. Anderswo geht es ja auch. Siehe Thailand, Singapore, Malaysia, Philippinen usw. Aufenthalte in der Schweiz für Touristen von 15-30 Tagen. Busse bei späterem Ausreisen. Kontrolle sicher und die Polizei kann dann etwas unternehmen. Das schaft Arbeitsplätze und bringt erst noch viel Geld in die Staatskasse! Sind Sie auch meiner Meinung? Antworten
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