Kantone nehmen den Libyen-Vertrag unter die Lupe

Aktualisiert am 28.08.2009

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) lässt den Vertrag, den Bundespräsident Merz mit Libyen ausgehandelt hat, auf seine staatsrechtliche Korrektheit hin analysieren.

Die Kantone wollen wissen, welchen Einfluss er auf das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen sowie auf die Gewaltentrennung hat. Auf Bitte des Kantons Genf hat sich der Leitende Ausschuss der KdK am Freitag mit der Vereinbarung befasst, den Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und der libysche Premierminister am 20. August in Tripolis unterzeichnet hatten.

Wie die KdK mitteilt, wirft das Papier «grundsätzliche Fragen im Verhältnis zwischen Bund und Kantonen sowie zum schweizerischen Recht auf». Unklar sei zudem, inwiefern die Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Judikative sowie die innerstaatliche Rechtsordnung davon tangiert seien.

Handlungsbedarf politisch beurteilen

Die Kantonsregierungen lassen die Vereinbarung deshalb nun prüfen. «Ein juristischer Experte» werde sie analysieren, sagte KdK-Präsident Lorenz Bösch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Den Namen des Experten wollte der Schwyzer CVP-Regierungsrat nicht bekannt geben.

In dem kommenden Wochen sollen der Bundesrat und der Kanton Genf gegenüber der KdK das Zustandekommen des Vertrags darlegen und zu den offenen Fragen Stellung nehmen. An der Plenarversammlung vom 25. September will die KdK dann gestützt auf die Antworten den Handlungsbedarf für die Kantone politisch beurteilen und das weitere Vorgehen festlegen. (sam/sda)

Erstellt: 28.08.2009, 14:15 Uhr

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