Kantonsrichter tritt wegen Porno-Skandals zurück
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Gegen ihn sei von der Aufsichtsbehörde eine Untersuchung eröffnet worden «im Zusammenhang mit der Nutzung nicht-beruflicher Sites» im Internet, begründete Boinay in einem Brief ans Parlament seinen Rücktritt. Er anerkenne die ihm vorgehaltenen Tatsachen, die den Verwaltungdirektiven zum Internetgebrauch nicht entsprochen hätten.
Er sei sich jedoch sicher, dass die Vorgänge nicht von strafrechtlicher Bedeutung seien und seiner Arbeit nicht geschadet hätten, hielt er weiter fest. Um aber Kritik an den Justizbehörden, für die er 30 Jahre lang loyal tätig gewesen sei, zuvorzukommen, habe er sich nach reiflicher Überlegung zum Rücktritt entschlossen.
Zurücktreten will Boinay auf den 30. August. Bis dahin wolle er noch einzelne Dossiers zu Ende bearbeiten.
Affäre um Internet-Missbrauch
Die jurassische Kantonsverwaltung wird seit vergangenem Freitag von einer Pornographie-Affäre erschüttert. Rund 30 Staatsangestellte stehen im Verdacht, an ihrem Arbeitsplatz Pornographie aus dem Netz heruntergeladen zu haben.
Die Regierung hat gegen die Angestellten Disziplinarverfahren eingeleitet. Aufgeflogen war der Internet-Missbrauch, nachdem der Informatik-Dienst der Verwaltung Netz-Überlastungsproblemen nachgegangen war und herausgefunden hatte, dass diese auf den «Gebrauch nicht-beruflicher Sites» zurückgingen.
Ebenfalls am Freitag hatte der jurassische Staatsanwalt Yves Maître seinen Rücktritt angekündigt. Er begründete den Schritt mit der Eröffnung einer Untersuchung gegen ihn durch die Aufsichtsbehörde. Weder Maître noch die Regierung machten jedoch Angaben über allfällige Zusammenhänge mit der Pornographie-Affäre. (mbr/sda)
Erstellt: 11.03.2009, 16:00 Uhr
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