Kein Alkohol wirkt

Aktualisiert am 08.09.2010 8 Kommentare

Der Kanton Genf hat vor fünf Jahren ein nächtliches Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken erlassen. Spontanes Rauschtrinken wird dadurch erschwert.

In Genf seit 2005 verboten: Ein Alkoholangebot an einer Tankstelle.

In Genf seit 2005 verboten: Ein Alkoholangebot an einer Tankstelle.
Bild: Keystone

Seit 2005 gilt im Kanton Genf eine zeitliche sowie örtliche Verkaufseinschränkung für alkoholische Getränke. Eine Untersuchung von Sucht Info Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit hat ergeben, dass sich Dank dieser Massnahme die Zahl der jugendlichen Rauschtrinker reduziert hat.

Zwischen 21 Uhr abends und 7 Uhr morgens dürfen Läden im Kanton Genf keinen Alkohol mehr verkaufen. Zudem ist es Tankstellen und Videotheken grundsätzlich verboten, alkoholische Getränke im Sortiment zu führen. Laut Monika Helfer von Sucht Info Schweiz kennt kein anderer Kanton solch restriktive Verbote.

Diese Massnahmen haben dazu geführt, dass im Kanton Genf die Spitaleinlieferungen wegen Alkoholmissbrauchs im Vergleich zur übrigen Schweiz gesunken sind. Zwischen 2002 und 2007 hätte die Anzahl der Spitaleinlieferungen aufgrund von Alkoholvergiftungen schweizweit insgesamt zugenommen, heisst es in einem am Dienstag verschickten Communiqué von Sucht Info Schweiz. Ab 2005 nahm hingegen in Genf die Zahl der Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren ab, die deswegen ins Spital eingeliefert wurden.

Verbote erschweren spontanes Rauschtrinken

Gemäss Schätzungen der Experten liegt die Zahl der Notaufnahmen wegen Alkoholvergiftungen bei den 10- bis 29-Jährigen aufgrund des Alkohol-Verkaufsverbot um 35 Prozent tiefer als in der übrigen Schweiz. Das Verbot zeige jedoch keine Wirkung bei den über 29- Jährigen, heisst es im Communiqué.

Die Untersuchung stützte sich auf die in den Spitalstatistiken dokumentierten Fälle von Alkoholvergiftungen zwischen 2002 und 2007. Diese bilden einen Indikator für das Rauschtrinken.

«Jugendliche und junge Erwachsene kaufen alkoholische Getränke oft ungeplant und spontan ein.» Verkaufseinschränkungen in den Geschäften beeinflusse daher den Alkoholkonsum der Jugendlichen, erklärte Sucht Info Schweiz. (jak/sda)

Erstellt: 08.09.2010, 07:33 Uhr

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8 Kommentare

hans Hasler

08.09.2010, 10:17 Uhr
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Seltsam ist es schon, dass das Verbot von etwas sowieso schon verbotenem (Verkauf von Alk an unter 16 jährigen) was bringt. Etwas schlauer als ein generelles Verbot für alle (inklusive Personen mit etwas Selbstkontrolle ) wäre doch, bereits bestehende Verbote einfach besser durchsetzen. Z.B. konsequenter Entzug einer Gewerbebewilligung bei Verstoss gegen den Jugendschutz bei Aklkäufen. Antworten


Tom Schneider

08.09.2010, 11:26 Uhr
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Wer ab und zu eine Nacht durchmacht, kennt die Situation: je später es wird, desto betrunkener werden die Leute. Damit steigt auch die Anzahl derjeniger, die Ärger machen oder gar aggressiv werden. Ein Verkaufsverbot ab einer bestimmten Zeit wie etwa Mitternacht, quasi zur Zwangs-Ausnüchterung, würde der Atmosphäre im Ausgang wahrlich gut tun. Zum gute-Laune-Antrinken genügt die Zeit dann auch so. Antworten



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