Schweiz

Kein Alkoholverkauf von 22 Uhr bis 6 Uhr

Aktualisiert am 07.09.2011 26 Kommentare

Der Bundesrat will den nächtlichen Verkauf von Alkohol im Detailhandel verbieten. Dies hat er nach der Vernehmlassung zur Revision des Alkoholgesetzes entschieden.

Soll bald nicht mehr möglich sein: Nächtlicher Alkoholverkauf in einer Tankstelle, Lausanne.

Soll bald nicht mehr möglich sein: Nächtlicher Alkoholverkauf in einer Tankstelle, Lausanne.
Bild: Keystone

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Der Bundesrat schlägt zwei Massnahmen zur Einführung eines «Nachtregimes» vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll im Detailhandel kein Alkohol mehr gekauft werden können, und in Restaurants sollen während diesen Stunden keine Lockvogelangebote mehr möglich sein.

Neben dem Schutz der Gesundheit und der Jugend im Besonderen gehe es auch darum, die vom Alkohol mitverursachten Probleme wie Lärm, Gewalt, Vandalismus, Unfälle und Unrat zu bekämpfen, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit.

Der Bundesrat hat auch weitere Eckpunkte festgelegt. So soll Alkohol, der in festen Lebensmitteln verwendet wird, von der Steuer befreit werden. Die Werbebeschränkungen für Spirituosen sollen zudem etwas gelockert werden. Preiserhöhungen, wie sie ebenfalls zur Diskussion standen, sind nicht vorgesehen. (bru/sda)

Erstellt: 07.09.2011, 11:37 Uhr

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26 Kommentare

Christian Weber

07.09.2011, 11:53 Uhr
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Ach. Also sollte es tatsächlich um die Lärm-/Gewaltprävention gehen und nicht darum, dass über die Beiz unterm Strich mehr Steuern eingenommen werden: Das Koks an der Ecke kriegen Jugendliche auch morgens um 4, und dies freilich ohne Alterskontrolle. Antworten


Manfred Stierli

07.09.2011, 12:02 Uhr
Melden 21 Empfehlung

Es reicht jetzt dann bald, lieber Bundesrat! Wenn wir nur noch 50 Stunden pro Woche bis zum 70sten Lebensjahr arbeiten und unseren Lohn brav allen möglichen staatlichen Institutionen abliefern sollen, sagen Sie es doch gleich! Ich hab langsam genug von diesen ständigen Verboten. Wir Bürger sind nur noch da, um alle möglichen Löcher zu stopfen. Antworten



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