Kein Grund für Panikschenkungen
Von Hans Kissling. Aktualisiert am 30.11.2011 70 Kommentare
Autor und Ökonom
Hans Kissling ist Mitglied des Erbschaftssteuer-Initiativkomitees. 2008 erschien sein Buch «Reichtum ohne Leistung».
Artikel zum Thema
- Trügerische Zahlen zur Erbschaftssteuer
- Millionäre machen Panikgeschenke wegen drohender Erbschaftssteuer
- Wer mehr als zwei Millionen Franken erbt, soll zahlen
- Die Milliarden-Panik vor der Erbschaftssteuer
- Initianten verwenden falsche Zahlen
- Die Angst vor der Erbschaftssteuer verschafft auch Bankern viel Arbeit
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Seit einigen Tagen jagen sich Zeitungsberichte über vermögende Personen, die wegen der gegenwärtig laufenden Erbschaftssteuerreform-Initiative ihre Liegenschaften auf ihre Nachkommen überschreiben. Die Initiative sieht vor, dass nach dem 1. Januar 2012 getätigte Schenkungen von über 20 000 Franken (pro Jahr und pro Beschenktem) dereinst einem Nachlass zugeschlagen werden, wenn bei Todesfällen nach Inkrafttreten der Initiative die Höhe des Nachlasses ermittelt wird.
Diese Bestimmung ist notwendig, damit nach einer allfälligen Annahme der Initiative durch das Volk Millionenvermögen nicht noch schnell übertragen und so der Besteuerung entzogen werden können.
Überstunden für Notariate
Der Hauseigentümerverband und die bürgerlichen Parteien wollen den Hausbesitzern weismachen, dass bei Annahme der Initiative die Übertragung ihres Einfamilienhauses verunmöglicht würde. Offenbar mit einigem Erfolg, hat doch eine grössere Anzahl von Eigentümern hastige Schenkungen ihrer Liegenschaften an die Nachkommen vorgenommen und den Notariaten damit Überstunden beschert. Dabei genügt ein kurzer Blick auf den Initiativbogen, um zu erkennen, dass die ganze Aufregung verfehlt ist. Da nur der Nettowert einer Liegenschaft, das heisst der Wert nach Abzug der Hypothekarbelastung, besteuert wird und ein hoher Freibetrag von 2 Millionen Franken pro Nachlass gilt, wird auch ein sehr komfortables Einfamilienhaus nicht mit einer Erbschaftssteuer belegt. Vererbt zum Beispiel jemand ein Haus im Wert von 2,5 Millionen Franken, das mit einer Hypothek von 600 000 Franken, also mit rund einem Viertel des Wertes, belastet ist, liegt der Nettowert des Hauses unter dem Freibetrag, und es fällt somit keine Erbschaftssteuer an.
Überhaupt führt die Initiative nur zu einer bescheidenen steuerlichen Belastung. Wird ein Erbe von 5 Millionen Franken hinterlassen, so bleiben den Erben bei einem Freibetrag von 2 Millionen Franken und einer Steuer von 20 Prozent immer noch 4,4 Millionen Franken. Weil der an den Ehepartner gehende Teil des Nachlasses steuerfrei ist und beim Todesfall des überlebenden Ehepartners auch wieder die Freigrenze von 2 Millionen gilt, können in solchen Fällen sogar 4 Millionen Franken steuerfrei von den Eltern auf die Kinder übertragen werden.
Leistung statt Herkunft
Ein anderer Vorwurf, der immer wieder erhoben wird, ist die angebliche Gefährdung der KMU durch die geplante Erbschaftssteuer. Auch in diesem Punkt fürchtet man sich zu Unrecht. Gemäss Initiative kann das Parlament den Steuersatz für Familienunternehmen senken und den Freibetrag erhöhen. Die bürgerliche Mehrheit wird im Falle einer Annahme der Initiative sicher von diesem Recht Gebrauch machen und dafür sorgen, dass Familienunternehmen nicht zu hoch belastet werden.
Schliesslich wird den Initianten auch unterstellt, die Erbschaftssteuer sei eine Neidsteuer. Diese Argumentation ist der Versuch, das Problem zu psychologisieren und die Initianten zu denunzieren. Der Begriff ist Propaganda, wie wenn die Befürworter der Initiative argumentieren würden, dass reiche Erben, die keine Erbschaftssteuer bezahlen wollen, geldgierig und egoistisch seien, weil sie nicht einmal einen Teil der Allgemeinheit von dem abgeben wollten, was sie ohne Leistung geschenkt bekommen hätten. Doch das zentrale Motiv der Befürworter ist ein ganz anderes. Sie wollen verhindern, dass die Konzentration des Reichtums in der Schweiz, die schon heute weltweit eine der höchsten ist, ständig weiter zunimmt. Und sie wollen erreichen, dass nicht nur Löhne und Gewinne, also durch eigene Leistung erbrachte Einkommen besteuert werden, sondern auch hohe Erbschaften, die mit keiner Leistung verbunden sind. Sonst wird die viel beschworene Leistungsgesellschaft zur Farce.
Die Vorlage über die Erbschaftssteuer führt nur zu einer bescheidenen Steuerbelastung. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 30.11.2011, 11:43 Uhr
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70 Kommentare
Schönfärberei. Fakten sind: Besitz ist ein Recht. Egal ob selbsterarbeitet oder geerbt. Der Staat knabbert an diesem Recht, wenn er zusätzlich zu bereits geleisteten Steuern nochmals hohe Teilansprüche auf geerbtem Besitz erhebt. Die Idee Gesetze rückwirkend in zu Kraft zu setzen hatte auch Herr Berlusconi und vor ihm einige kommunistische Regierungen. Wieso die Grenze bei 2 Millionen? Antworten
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