Schweiz

«Keine Bilder von Sterbenden – egal, um wen es sich handelt»

Von Christian Lüscher. Aktualisiert am 25.10.2011 69 Kommentare

Die Medien dokumentierten in Echtzeit den Tod des libyschen Diktators Muammar al-Ghadhafi. War das richtig? Dürfen Aufnahmen eines blutverschmierten Tyrannen veröffentlicht werden? Eine Auslegung.

1/9 Dokument der Zeitgeschichte: Tagesanzeiger.ch/Newsnet zeigte die AFP-Aufnahme.

   

Peter Holenstein über Gewalt in den Medien

Herr Holenstein, die Aufnahmen, wie ein wütender Mob Muammar al-Ghadhafi lyncht, sind überall in den Medien zu finden. Ging die Berichterstattung nicht zu weit?

Es lässt sich nicht verhindern. Im Zeitalter des Internets verbreiten sich solche Inhalte rasend schnell. Der Mensch hat grundsätzlich eine Faszination für extreme Todesarten. Das macht nicht allein Ghadhafi offensichtlich, sondern auch die Unfallbilder des in Malaysia gestürzten Rennfahrers Marco Simoncelli vor ein paar Tagen. Solche Inhalte haben nichts Verwerfliches.

Aus ethischer Sicht schon.

Der Mensch hat eine archaische Veranlagung. Hinrichtungen, Gewalt und Horrorbilder haben Menschen schon immer fasziniert. Ich gebe Ihnen recht, dass eine kurze Nachricht über Ghadhafis Tod gereicht hätte. Der Anspruch an die Ethik wird allerdings selten erfüllt.

Werden wir in Zukunft vermehrt makabre Bilder in den Medien sehen?

Die Schamgrenze ist heute eindeutig tiefer. Gegenüber Despoten wie Saddam Hussein oder Muammar al-Ghadhafi zeigt der Mensch kein Mitleid. Es ist meiner Ansicht nach ein Irrtum, wenn man glaubt, der Mensch entwickle sich zum Guten.

Sind Sie über die Gewalt in Libyen nicht entsetzt?

Als ich die Bilder sah, war ich erschüttert. Dieser abgrundtiefe Hass hatte etwas von Dantes Inferno. Nachdenklich stimmte mich das Verhalten der Täter allemal. Ich fragte mich, ob die Leute fähig sind, eine Demokratie aufzubauen. Da habe ich Vorbehalte.

Peter Holenstein ist Journalist und Sachbuchautor. Er beschäftigt sich mit Gewalt, Kriminalität und Strafjustiz.

Warum Tagesanzeiger.ch/Newsnet die Bilder veröffentlichte

In der Regel ist man zurecht zurückhaltend bei der Publikation von Bildern von gewaltsam zu Tode gekommenen Menschen. Mit einer Ausnahme: Handelt es sich beim Toten um eine international geächtete Person, um einen Usurpator und Unterdrücker, fallen diese Schranken. Wir erinnern uns an die Bilder des toten Ceausescu, der am 25. Dezember 1989 hingerichtet wurde. Die Bilderreihe liesse sich endlos fortsetzen: Goebbels verkohlte Leiche, der an den Füssen aufgehängte Mussolini, Saddams Söhne, ja, sogar der aufgebahrte Che Guevara.

Wenn ein kollektives Interesse der Gesellschaft am Tod einer Person existiert und überwiegt, scheint die Veröffentlichung des Totenbildes gerechtfertigt. Das Totenbild des Volksfeinds tritt so quasi an die Stelle der öffentlichen Exekution – postum. Es ist der Beweis für die Verbrechen des Toten und demonstriert die Macht der Gerechtigkeit. Solche Bilder erhalten in aller Regel ikonografischen Charakter und tauchen Jahre später in Geschichtsbüchern auf. Deshalb haben wir das Bild des toten Muammar al-Ghadhafi publiziert. Wir wollten den Lesern ein historisches Dokument nicht vorenthalten. Trotzdem aber muss ich im Nachhinein eingestehen, dass man vor allem am Folgetag auch zurückhaltender mit dem Bildmaterial hätte umgehen können.

Peter Wälty, Chefredaktor Tagesanzeiger.ch/Newsnet

Stichworte

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Die wackligen Handyvideos der libyschen Rebellen gingen um die Welt. Die Kämpfer dokumentierten die letzten Minuten im Leben von Muammar al-Ghadhafi. Es sind brutale Szenen. Sie zeigen einen Lynchmob und einen blutverschmierten Tyrannen in Nahaufnahme.

Den Auftakt machte die französische Nachrichtenagentur AFP. Sie schickte die erste exklusive Aufnahme des toten Despoten um die Welt. Sofort zeigten die Blattmacher der führenden Nachrichtenportale das Bild (Anmerkung der Redaktion: Warum Tagesanzeiger.ch/Newsnet die Aufnahme zeigte, lesen Sie im linken Kasten unten). Danach folgte, man kann es nicht anders beschreiben, eine regelrechte Bilderorgie, die nur so von Blut triefte.

Innert weniger Stunden wusste die Weltbevölkerung Details über Ghadhafis letzte Sterbeminuten. Schockierendes Material. Die Frage daher: Dürfen Journalisten aus dem Tod eines Tyrannen ein solch bildgewaltiges Medienereignis machen? Sollen Medien einen Tyrannen zeigen, der blutverschmiert am Boden liegt und auf den brutal eingeschlagen wird?

Ikonografisches Bildmaterial

«Jein», findet Medienjurist und Publizist Peter Studer. Er fand die Veröffentlichung des AFP-Fotos gerechtfertigt. Das Bild sei von dokumentarischem Wert und belegt den Tod Ghadhafis. Die Menschenrechte und die Würde des Toten seien dadurch nicht verletzt worden. Studer bezeichnet das Bild als «Ikone der Zeitgeschichte». Die Aufnahmen hätten den gleichen Stellenwert wie die Bilder von der Erschiessung des rumänischen Diktators Ceausescu oder der Erhängung von Saddam Hussein.

Was jedoch danach alles publiziert wurde, sei eindeutig zu viel gewesen, resümiert Studer. Er kritisiert die Gratis- und Boulevardmedien, die die Grenzen mit ihrer Berichterstattung eindeutig überschritten hätten. Mit «Bildgeilheit» beschreibt Studer mit einem Wort die Berichterstattung. Die publizierten Auszüge seien von voyeuristischem und zudringlichem Charakter gewesen. Aus Pietätsgründen hätten einzelne Medien auf die Veröffentlichung verzichten müssen.

Bilder auf der Titelseite: «Ethisch nicht vertretbar»

Elke Grittmann, Forscherin mit Schwerpunkt Bildjournalismus an der Universität Münster, sagte in einem Interview mit dem deutschen Branchendienst Meedia: «Die unterschiedliche Verwendung der Bilder in den Zeitungen läuft eindeutig entlang der Trennlinie zwischen Boulevardjournalismus und Qualitätsjournalismus.» Sie halte es für ethisch nicht vertretbar, wie die Boulevardpresse mit den Bildern auf den Titeln umgegangen sei, obwohl das öffentliche Interesse am Tod Ghadhafis vorrangig war.

Grittmann lobt die meisten Zeitungen (u. a. die NZZ), die überwiegend auf Schockeffekte verzichtet hätten. «Das ist eine ethische Entscheidung, denn die Bilder sind an den Kiosken für alle, auch Kinder, sichtbar», meint die Forscherin. Dass im Internet auch Qualitätsmedien die Leiche oder Aufnahmen der Festnahme zeigten, sieht Grittmann – im Gegensatz zu Studer – keinesfalls als problematisch. Die Bilder seien eingebettet und nicht sofort sichtbar. Im Kontext sei die dokumentarische Funktion auch glaubwürdig.

Keine Bilder von Sterbenden

Für Medienwissenschafter Vinzenz Wyss haben die Medien mit den Totenaufnahmen Ghadhafis generell versagt: «Es ist gemäss international abgestimmten Richtlinien der Presseräte klar, dass keine Bilder von Sterbenden gezeigt werden. Schon gar nicht in Nahaufnahme. Presseräte sind auch nicht auf den Kopf gefallen und haben sich dazu schon was überlegt. Egal, um was für Menschen es sich dabei handelt.»

Wyss weist darauf hin, dass die Bilder in journalistischer Hinsicht auch nichts zum Verständnis beitragen würden, denn sie befriedigten bloss eine Archaik. Weil die Bilder ohnehin für jedermann online zugänglich seien, brauche es keine Zusatzleistung der Medien.

Wyss sieht im Quotenkampf den Grund, warum Onlinemedien das Recht der Totenwürde verletzt haben: «Die Art und Weise, wie bestimmte Medien mit den Bildern umgehen, sagt vor allem etwas darüber aus, von welchem Publikumsbild man dort ausgeht. Der heuchlerische Verweis auf Klicks ist charakteristisch für eine fadenscheinige Argumentation, die es zu entlarven gilt.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 25.10.2011, 12:27 Uhr

69

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

69 Kommentare

Lukas Zumstein

25.10.2011, 14:21 Uhr
Melden 60 Empfehlung

Es geht nicht um politische Korrektheit, sondern um die Würde der menschlichen Person. Wenn wir diese nicht unseren Feinden zugestehen, dann ist sie wertlos. Antworten


Hans Gysin

25.10.2011, 14:04 Uhr
Melden 56 Empfehlung

Sich, nachdem man solche Bilder publiziert hat, die Frage zu stellen, hätten wir dies jetzt zeigen dürfen, zeugt von einer miesen Charakterlosigkeit. Die Würde eines Verstorbenen, auch wenn er zu Lebzeiten der grösste Lump war, ist nach meiner eigenen Moralvorstellung unantastbar. Solche Bilder gehören definitiv nicht an die Öffentlichkeit! Egal, ob das heute üblich ist oder nicht. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.