Keine Schule für Asylsuchende
Im Juni hat die Erziehungsdirektion (ERZ) des Kantons Bern die eindeutige Weisung erlassen, Kinder und Jugendliche aus Durchgangs- und Sachabgabezentren für Asylsuchende ordentlich in der Volksschule oder im Kindergarten einzuschulen. Die neue Regelung gilt ab dem Schuljahr 2009/2010, das Anfang August begonnen hat. Doch im Durchgangs- und Sachabgabezentrum Lyss können die Asyl-Kinder noch heute nicht zur Schule gehen. Zurzeit leben im Asylheim sechs Kinder, vier davon wären schul- beziehungsweise kindergartenpflichtig, wie Recherchen des «Bund» ergaben.
Durchschnittlich lebten im Zentrum sechs bis acht schulpflichtige Kinder, sagt Rosmarie Marti, Gemeinderätin in Kappelen und Vorsteherin des Departements Schule. Weil das Durchgangszentrum Lyss auf Kappeler Boden steht, wäre laut Regelung des Kantons die Standortgemeinde Kappelen zuständig. «Das Zentrum wurde 1999 unter der Bedingung eröffnet, dass für Kappelen keine Infrastrukturkosten entstehen, insbesondere keine Kinder eingeschult werden müssen», sagt die Gemeinderätin. Dafür hat die Gemeinde mit der kantonalen Polizei- und Militärdirektion (POM) einen Vertrag abgeschlossen. «Wir bestehen auf der Einhaltung des Vertrags», sagt sie.
In Kappelen gingen etwa 120 Kinder zur Schule, für die Grösse der Schule wäre die Belastung durch Asyl-Kinder zu gross. «Wir wissen nie, wie lange die Kinder bleiben und ob sie Deutsch sprechen», sagt Marti. Zudem liege das Zentrum weit von der Schule im Dorf Kappelen weg. Die Kinder hätten einen Schulweg von dreieinhalb Kilometern.
Bildung ist ein Menschenrecht
Das Durchgangszentrum an der Gemeindegrenze zwischen Kappelen und Lyss liegt auf Kappeler Boden, ist aber näher bei Lyss. Der zivilrechtliche Wohnsitz der Kinder sei in Kappelen, deshalb müssten sie auch dort eingeschult werden, sagt Heinz Lüthi, Leiter der Sozialdienste in Lyss. «Warum sollte Lyss die Kinder nehmen?», fragt er. «Der Kanton soll eine Lehrkraft für eine Asyl-Kinder-Klasse anstellen», sagt Lüthi. In den Durchgangszentren Lyss und Büren hatte eine solche Lösung zeitweilig bestanden, die Kinder wurden während 10 Lektionen pro Woche unterrichtet.
Diesen Unterricht in reduzierter Form habe man als ungenügend betrachtet, sagt Thomas Lauwiner vom Migrationsdienst des Kantons Bern. Zudem sei nun die Einschulung in die Regelklassen vorgeschrieben. Recht auf Bildung – ein in der Bundesverfassung verankertes Menschenrecht – sei ein übergeordnetes Recht, sagt Lauwiner. «Wir würden den Vertrag mit der Gemeinde Kappelen sofort aufheben», sagt er. Bluss sträube sich die Gemeinde dagegen. Der Kanton habe den Vertrag mit Kappelen, in dem verankert ist, dass die Gemeinde keine Asyl-Kinder einschulen muss, aus der Not abgeschlossen. Es sei überall sehr schwierig, ein Zentrum für Asylsuchende zu eröffnen, deshalb sei es in diesem Fall zu einem solchen Konstrukt gekommen.
Im Asylwesen würden sich Gesetze und Regeln öfters widersprechen. Ob der Vertrag einer juristischen Prüfung standhalten würde, müsste man prüfen, sagt Lauwiner. Doch ein solches Prozedere dürfte lange dauern. Die Asyl-Kinder sollen «so schnell wie möglich» Zugang zur Bildung erhalten, sagt der zuständige Schulinspektor Patrik Sager, und zwar unabhängig von ihrem Status. Das Asylheim Lyss dient sowohl Asylsuchenden im hängigen Verfahren als erste Unterkunft als auch rechtskräftig Abgewiesenen, die nur noch Anspruch auf Nothilfe haben. Kinder verbrächten nach einem Nichteintretensentscheid manchmal noch Jahre in den dafür vorgesehenen Einrichtungen, schreibt die ERZ in ihrem Merkblatt zur Einschulung der Asyl-Kinder.
Lieber Bildung als Integration
Ein runder Tisch mit Vertretern der beiden Gemeinden, der ERZ, der POM und der Leitung des Zentrums Lyss vor knapp zwei Wochen hat zu keiner Lösung geführt. «Wir sind nicht mit einer Null-Lösung auseinandergegangen», sagt hingegen der Lysser Sozialdienstleiter Lüthi. Die Gemeinde Lyss würde für Asyl-Kinder-Klassen Schulungsräume zur Verfügung stellen. Wenn alle Familien mit schulpflichtigen Kindern ins Zentrum Lyss eingewiesen würden, könnten die Kinder zentral unterrichtet werden. «Die oberste Priorität hat für mich die Bildung, zweite Priorität die Integration», sagt Sager.
Die Lösung mit der Schule in den Zentren sei aufgrund der neuen Weisung im Juni aufgehoben worden. Und sie soll auch nicht mehr wieder eingeführt werden, wohl auch, weil sie dem Aspekt Integration nicht gerecht wird. «Ich hoffe auf eine Kooperation der Gemeinden», sagt Sager. Das Argument der Gemeinde Kappelen, sechs bis acht Asyl-Kinder würden ihre Schule zu sehr belasten, sei spitzfindig. Weil das Zentrum näher bei Lyss liege, würde eine Einschulung dort mehr Sinn machen. «Die Schule in Lyss ist professioneller aufgestellt und verfügt über mehr Ressourcen», sagt der Schulinspektor. Er hoffe, Lyss biete Hand, weil die Gemeinde grösser und kompetenter sei. (Der Bund)
Erstellt: 13.10.2009, 10:31 Uhr
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