Keine Sozialhilfe mehr vom Bürgerort?

Aktualisiert am 12.03.2010

Die Thurgauer Kantonsregierung fordert, dass der Bürgerort nicht nicht mehr für seine Sozialfälle aufkommen muss. Stattdessen soll der Wohnort vollumfänglich die Kosten übernehmen.

Verteilkampf unter den Kantonen: Für das Zürcher Sozialdepartement könnte die Abschaffung das alten Prinzips Mehrkosten verursachen.

Verteilkampf unter den Kantonen: Für das Zürcher Sozialdepartement könnte die Abschaffung das alten Prinzips Mehrkosten verursachen.
Bild: Keystone

Die Thurgauer Regierung will auf Bundes- und Kantonsebene die Regelung aufheben lassen, wonach die Bürgerorte den Wohnorten zwei Jahre lang Sozialhilfekosten erstatten müssen. Diese Regelung sei nicht mehr zeitgemäss und auch finanziell nicht sinnvoll, findet sie.

Diese Regelung sei nicht mehr zeitgemäss und auch finanziell nicht sinnvoll, findet sie. Die Kantonsregierung unterstützt deshalb zwei Motionen, die diese Ziele verfolgen. Die SVP-Kantonsräte Urs Martin und Max Brunner verlangen eine Standesintiative zur Streichung des entsprechenden Paragrafen im Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG).

Die FDP-Ratsmiglieder Heidi Grau und Roland Kuttruff sowie Grünen- Grossrätin Silvia Schwyter verlangen die gleiche Anpassung der Gesetzgebung innerhlab des Kantons. Beide Vorstösse finden die Unterstützung der Kantonsregierung.

Freie Wohnsitzwahl seit 1977

Bis zu einem Bundesgerichtsurteil 1977 konnten Menschen, die dauerhaft Sozialhilfe bezogen, in ihre Bürgerorte abgeschoben werden. Diese mussten dann die Sozialhilfekosten übernehmen. 1977 änderte dann die Praxis. Anfänglich mussten die Bürgerorte dem Wohnort noch zwei Jahre die vollen und acht weitere Jahre lang die halben Sozialhilfekosten erstatten. Seit 1990 können die Wohnorte die Sozialhilfekosten noch für zwei Jahre bei den Bürgerorten geltend machen.

Die Kantonsregierung ist der Meinung, Sozialhilfekosten würden seit der neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen durch den soziodemographischen Lastenausgleich gemildert. Solche Zahlungen erhalten Kantone mit hohen Soziallasten.

Die alte Regelung, nach der die Bürgerorte den Wohngemeinden Zahlungen leisten müssten, sei dadurch überflüssig geworden. Auf Bundesebene sei die Sozialdirektorenkonferenz zum Schluss gekommen, dass neun Kantonen (BL, BS, GE, NE, SH, SO, VD, ZG, ZH) durch eine Abschaffung das alten Prinzips Mehrkosten entstünden.

Bringt nichts

Für den Thurgau selbst ist die heutige Regelung fast ein Nullsummenspiel: jährlichen Forderungen anderer Kantone von 1,875 Millionen Fr. stehen Thurgauer Forderungen an anderen Kantone in Höhe von 1,925 Millionen gegenüber.

Innerkantonal haben die Gemeinden untereinander Rechnungen von 700'000 Fr. jährlich gestellt. Den einzelnen Gemeinden sind dadurch Zahlungen zwischen 249 und 54 Franken netto verblieben. (jak/sda)

Erstellt: 12.03.2010, 14:32 Uhr

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