Schweiz

Kiffen soll nicht krimineller sein als Schwarzfahren

Von Antonio Cortesi. Aktualisiert am 21.01.2010 12 Kommentare

Wer Cannabis konsumiert, soll nur noch mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Das findet sogar die SVP gut. Die Drogenfachleute sind skeptisch.

Nicht krimineller als Schwarzfahren: Kiffen soll zwar weiterhin strafbar sein, aber entkriminalisiert werden.

Nicht krimineller als Schwarzfahren: Kiffen soll zwar weiterhin strafbar sein, aber entkriminalisiert werden.
Bild: Keystone

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Kiffen kann teuer sein. Wer in der Öffentlichkeit von der Polizei mit einem Joint erwischt wird, muss mit einer Verzeigung rechnen und wird mit bis zu 100 Franken gebüsst. Hinzu kommen Gebühren von weit über 100 Franken für die Befragung und den Rapport. Und der Gesetzesbrecher wird in der polizeilichen Datenbank registriert.

Damit soll bald Schluss sein. Geht es nach dem Willen der Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat, soll Cannabiskonsum künftig im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Kiffer würden also gleich behandelt werden wie Falschparkierer oder Schwarzfahrer. Das Ziel der Politiker ist klar: Kiffen soll zwar weiterhin strafbar sein, aber entkriminalisiert werden. Im Fokus stehen vor allem die vielen jugendlichen Cannabiskonsumenten.

In St. Gallen bereits erprobt

St. Gallen hat als einziger Kanton bereits Erfahrungen mit einem solchen Modell. Es wurde vor vier Jahren eingeführt, gilt für Jugendliche ab 15 Jahren, und die Busse beträgt 50 Franken. Der von der Polizei ertappte Kiffer bezahlt den Betrag gegen Quittung an Ort und Stelle. Seine Personalien werden nicht aufgenommen. Erst wer wiederholt auffällt oder mehr als fünf Gramm Cannabis bei sich hat, wird angezeigt.

Aus polizeilicher Sicht sei der Systemwechsel ein Erfolg, sagt Eugen Rentsch, Leiter der St. Galler Drogenfahndung: «Unsere Arbeit ist einfacher geworden, und die Kosten sind geringer.» Gleichzeitig sei die Zahl verhängter Bussen mit 60 bis 90 pro Monat in etwa gleich geblieben – «obwohl das Kiffen billiger geworden ist und von der Busse niemand etwas erfährt».

Auch der Erste St. Galler Staatsanwalt, Thomas Hansjakob, zieht eine positive Bilanz. Der Nachteil sei allerdings, dass Jugendliche unter 18 Jahren, die ein echtes Drogenproblem hätten, weniger rasch erfasst würden. «Bei diesen Fällen liegt es am Frontpolizisten, dass er richtig reagiert und wir die Jugendanwaltschaft einschalten können.» Gefährdete Jugendliche müssen einen Präventionskurs für Kiffer besuchen.

Für Jugendschutz ungeeignet

Beim Thema Frühintervention setzt auch die Kritik von Drogenexperten an. «Ordnungsbussen dürfen nicht dazu führen, dass sich der Staat um die Prävention foutiert», sagt Markus Theunert, Sekretär des Verbands der Schweizer Suchtfachleute. Der neue Ansatz trage zwar zur Entstigmatisierung der Konsumierenden bei. Doch punkto Jugendschutz biete er keine Lösung. Theunert warnt zudem davor, die Bussen im Wiederholungsfall zu erhöhen: «Bussen eignen sich nicht als didaktische Massnahme.»

Genau dies fordert hingegen Toni Bortoluzzi. «Die Busse muss so hoch sein, dass sie den Jungen weh tut», sagt der SVP-Nationalrat. Mit 50 Franken erreiche man dieses Ziel nicht. Vom Ansatz her begrüsst Bortoluzzi aber das neue Modell. «Dass Jugendliche manchmal ein Gesetz übertreten, ist nicht falsch. Nur darf man es nicht tolerieren.» Der Konsum von Cannabis müsse auf jeden Fall verboten bleiben.

Bortoluzzi war einer der schärfsten Gegner der Hanfinitiative, die 2008 an der Urne scheiterte. Als Kompromiss zwischen Legalisierung und Totalverbot brachten darauf linke Politiker das Ordnungsbussenmodell aufs Tapet. Es stammt ursprünglich von der CVP.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 21.01.2010, 04:00 Uhr

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12 Kommentare

michèle meyer

21.01.2010, 09:01 Uhr
Melden 3 Empfehlung

insgesamt wenig bewegung also im system. es erstaunt immer wieder, dass sich die doppelmoral betreffend canabis und alkohol noch immer halten vermag. Antworten


Markus F. Baumgartner

21.01.2010, 09:21 Uhr
Melden

Irreführend ist der plötzliche Sinneswandel der SVP ! Erst wird vehement abgelehnt und im Nachgang wird entkriminalisiert.( Da soll einer noch drauskommen.) Antworten



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