Kinderschänder hätte bewacht sein müssen
Von Christoph Aebischer. Aktualisiert am 02.11.2009 14 Kommentare
Der inhaftierte Sexualstraftäter büxte beim Fischen aus, vergewaltigte im Strandbad ein Mädchen und kehrte unbemerkt in die Anstalt St.Johannsen zurück. Hans-Jürg Käser, erstaunt es Sie da noch, dass von Kuscheljustiz und Kuschelvollzug gesprochen wird? Hans-Jürg Käser: Der Strafvollzug orientiert sich am Geist des Strafgesetzbuches. Das Ziel ist, Straffällige während des Vollzugs darauf vorzubereiten, dass sie nach ihrer Entlassung wieder ‹auf der Schiene› stehen können, draussen. Das ist auch und explizit wichtig für die Gesellschaft, für die Menschen draussen, die ein sicheres Leben führen wollen.
Der Täter war im offenen Massnahmenvollzug. Wie wird ein solcher Häftling kontrolliert? Auch im offenen Vollzug werden Straftäter eng begleitet. Zentral sind dabei therapeutische Massnahmen. Bei Arbeit auf Aussenarbeitsplätzen oder bei Pausen müssen diese Straftäter eng durch Mitarbeitende der entsprechenden Anstalt überwacht werden.
Im «Blick» wurde am Samstag behauptet, der Täter sei nicht therapiert worden. Das wäre eine grobfahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht des Amts für Freiheitsentzug. Der Täter war in einer Therapie. Die Behauptung ist haltlos.
Der Täter war vorbestraft und rückfällig. Dafür ist nur der geschlossene Vollzug vorgesehen. Wer ordnete wann den offenen Vollzug an? Grundsätzlich führt diese Vorgeschichte tatsächlich zum geschlossenen Vollzug. Verurteilte Straftäter werden gemäss dem von der Justiz ausgesprochenen Urteil inhaftiert. Allfällige Vollzugslockerungen, entsprechend den therapeutischen Fortschritten, werden von einer Fachkommission, die sich mit dem Vollzug an gemeingefährlichen Straftätern befasst, beurteilt und dann allenfalls empfohlen. Seit Sommer 2007 kommen alle diese Empfehlungen der Kommission auf meinen Tisch. Ich behalte mir ein Vetorecht vor. Zum konkreten Fall kann und will ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen.
Die Zielstrebigkeit des Täters zeigt, dass er wusste, wohin. Ja, im «Blick» stand gar, dass er nicht zum ersten Mal unbewacht unterwegs war. Weder der Anstalt St.Johannsen noch mir liegen entsprechende Kenntnisse vor. Er hat offenbar die einmalig «günstige» Gelegenheit genutzt und den Zihlkanal durchschwommen.
Sie sagten gegenüber dem «SonntagsBlick», es seien gravierende Fehler passiert. Wo vermuten Sie diese? Der genaue Hergang der Entweichung ist Gegenstand der Untersuchung, die ich angeordnet habe. Ich will die Prozesse durchleuchtet haben und wissen, wer ihn und die Gruppe zu beaufsichtigen hatte. Und warum er sich offenbar unbemerkt hat entfernen können.
Nun sollen alle ungelösten Fälle von sexuellen Übergriffen in der Region Biel überprüft werden. Gibt es schon Hinweise, dass derselbe Täter anderswo zugeschlagen haben könnte? Falls es solche gibt, werden Sie von der Fahndung bearbeitet. Mir liegen im Moment keine Hinweise vor.
Haben Sie für die interne Untersuchung eine Frist gesetzt? Bis Mitte November sollten die Resultate vorliegen.
Sie sind politisch verantwortlich für den Strafvollzug. Weshalb haben Sie nicht vehementer reagiert, als Sie kurz nach der Tat Ende August vom Vorfall erfuhren? Müssen Sie die Informationsverweigerung des Untersuchungsrichters einfach so hinnehmen? Die Gewaltentrennung ist ein zentrales Prinzip der Demokratie. Geht ein Fall zur Strafjustiz über, dann hat sie auch die Informationshoheit. Ich denke, dass ich mit dem Brief vom 14.September klargemacht und deutlich gemacht habe, dass meines Erachtens Informieren wichtig wäre.
Müssen Bürger mit dieser Unsicherheit, die eine solche Tat offenbart, leben? Oder wohin geht die Reise? Hat der Fall Konsequenzen - zumindest im Massnahmenzentrum St.Johannsen? Die Vollzugsanstalten und Gefängnisse des Kantons Bern sind grundsätzlich sicher. Die Null-Prozent-Risiko-Garantie gibt es aber nicht. Wir führen keine Konzentrationslager! Die Vollzugsanstalten für den geschlossenen Vollzug sind mit Mauern und Stacheldraht versehen, diejenigen für den offenen Vollzug bieten Aussenarbeitsplätze und verfügen nicht über Mauern und Stacheldraht. Dies ist vom eidgenössischen Strafgesetzbuch her so gewollt, wir setzen das um. Eine erste Konsequenz stellt mein Untersuchungsauftrag dar. Ob weitere Konsequenzen folgen und umgesetzt werden müssen, werde ich nach Vorliegen des Untersuchungsberichtes entscheiden.
Das Vertrauen in Justiz und Strafvollzug hat Schaden erlitten. Was sagen Sie der verunsicherten Bevölkerung? Versuchen wir trotz des sehr bedauerlichen Vorfalls Augenmass zu bewahren. Der Strafvollzug im Kanton Bern ist grundsätzlich sicher. (Berner Zeitung)
Erstellt: 02.11.2009, 08:10 Uhr
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Ein weiterer Beleg für Kuscheljustiz und Kuschelvollzug. Parteien, bis zu den Wahlen 2011 ist es nicht mehr lang, nicht nur ich werde wohl in diesem Punkt genau hinschauen. Parteien, betreibt Eigenwerbung, bekämpft Kuscheljustiz und Kuschelvollzug! Antworten
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