Schweiz

Kinderzulage auch für Selbständigerwerbende

Aktualisiert am 05.05.2009 8 Kommentare

Auch Selbständigerwerbende sollen Anspruch auf Kinderzulagen haben. Mit 14 zu 10 Stimmen hat die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates eine Gesetzesänderung gutgeheissen.

«Ein Kind, eine Zulage»: Auch für Selbständigerwerbende.

«Ein Kind, eine Zulage»: Auch für Selbständigerwerbende.

Die Konkretisierung einer Initiative des inzwischen abgetretenen Nationalrates Hugo Fasel (CSP/FR) soll dem Prinzip «ein Kind, eine Zulage» zum Durchbruch verhelfen. Das Anfang 2009 in Kraft getretene Familienzulagengesetz mit bundesweiten Mindestansätzen schreibt für Selbständigerwerbende keine Familienzulagen vor.

Die Vorlage der SGK sieht vor, dass sich Selbständigerwerbende wie die Arbeitgeber einer Familienausgleichskasse anschliessen müssen und die gleichen Zulagen erhalten wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Anspruch ist nicht vom Einkommen abhängig.

Keine Mehrkosten für Bund und Kantone

Finanziert werden die neuen Familienzulagen durch prozentuale Beiträge der Selbständigerwerbenden auf der Basis des AHV- pflichtigen Einkommens. Für Bund und Kantone entstehen keine Mehrkosten. Die Kantone können die Beiträge der Selbständigerwerbenden auf einem bestimmten Einkommen plafonieren.

Einen Antrag, die Vorlage an die Subkommission zurückzuweisen, lehnte die SGK mit 13 zu 8 Stimmen ab, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Mit 12 zu 8 Stimmen verworfen wurde auch der Vorschlag für eine künftig paritätische Finanzierung aller Familienzulagen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Änderung des Familienzulagengesetzes kommt voraussichtlich in der Herbstsession ins Plenum. Alles neu wird sie nicht machen, denn 13 Kantone kennen bereits Familienzulagen für Selbständigerwerbende. (bru/sda)

Erstellt: 05.05.2009, 17:20 Uhr

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8 Kommentare

Hans Peter Layer

05.05.2009, 17:48 Uhr
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Einmal mehr: Zusätzliche Kosten und zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die selbständig erwerbenden. Antworten


Marion Kugler

05.05.2009, 20:10 Uhr
Melden

Endlich! Ich begriff nie, wieso Selbstständige 'bestraft' werden. Dies nicht nur bei den Kinderzulagen sondern auch bei Arbeitslosenversicherung (nicht möglich) etc. Wir bezahlen eh schon den gesamten AHV Beitrag, organisieren unsere eigene PK und alles. Von unserem Lohn bleibt also wesentlich weniger zurück als bei Angestellten - und nicht alle Selbständige sind Grossverdiener!! Antworten



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