Klares Ja zur Komplementärmedizin
Aktualisiert am 17.05.2009 25 Kommentare
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Bundesrat Pascal Couchepin zur Abstimmung (Quelle: Schweizer Fernsehen)
Die sanfte Medizin wird im Schweizer Gesundheitssystem gestärkt. Seit diesem Wochenende steht in der Bundesverfassung: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.» 1'282'838 (67 Prozent) stimmten für diese Verfassungsbestimmung, nur 631'908 (33 Prozent) dagegen. Sämtliche 26 Stände hiessen die Vorlage gut.
Am deutlichsten angenommen wurde der Gegenvorschlag des Parlaments zur umfassenderen und dann zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» in der Westschweiz. An der Spitze stand die Waadt mit 78,4 Prozent Ja vor Genf (77,9), Jura (77,1), dem Wallis (73,6), Neuenburg (73,2) und Freiburg (72,5).
Als erster Deutschschweizer Kanton folgte mit 69,3 Prozent Appenzell Ausserrhoden, wo alternative Heilmethoden besonders stark vertreten sind. Auch in Basel-Stadt (68,3), Basel-Landschaft (67,4), Bern (66,9) und Appenzell Innerrhoden (66,7) wurde die Zweidrittelsmarke übertroffen.
Nur gerade in drei Kantonen betrug die Zustimmung weniger als sechzig Prozent. Am schwächsten war das Ja mit 56,9 Prozent im Kanton Schaffhausen, verhältnismässig lustlos auch in den Innerschweizer Kantonen Uri (58,5) und Schwyz (59,1). Glarus auf dem viertletzten Platz meldete bereits 60,0 Prozent Ja.
Offene Konsequenzen - hohe Erwartungen
Die offene neue Verfassungsnorm will die Komplementärmedizin besser ins Gesundheitssystem integrieren und das Zusammenspiel mit der Schulmedizin verbessern. Wie der Volkswille nun konkret umgesetzt wird - beispielsweise bei der Ausbildung - und wie viel das am Ende kosten darf, muss weitgehend das Parlament entscheiden.
Mit dem Ja verbindet sich vor allem die Erwartung, die fünf 2005 von Gesundheitsminister Pascal Couchepin aus der Grundversicherung gekippten Therapien würden wieder von den Krankenkassen bezahlt. Solange das Gesetz nicht geändert wird, führt der Weg aber - wie bei der Schulmedizin - nur über den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Das Ja war allgemein erwartet worden, obschon sich der Bundesrat nur aus gesetzlich vorgeschriebener Loyalität mit dem Parlament hinter die Vorlage gestellt hatte. Im übrigen waren erst spät bürgerliche Stimmen lautgeworden, die vor Mehrkosten in der Grundversicherung warnten. Als einzige grosse Partei hatte die SVP die Nein-Parole herausgegeben.
(bru/sda/ap)
Erstellt: 17.05.2009, 19:46 Uhr
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