Komatrinker sollen Spitalrechnung selbst bezahlen
Von Markus Brotschi, Bern. Aktualisiert am 25.01.2012 36 Kommentare
Kinderbrillen
Krankenkassen sollen wieder bezahlen
Krankenkassen müssen wohl schon bald wieder Beiträge an Brillengläser für Kinder leisten. Mit 10 zu 1 Stimme empfiehlt die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) ihrem Rat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat zur Annahme. Sie will damit eine Massnahme des ehemaligen Gesundheitsministers Didier Burkhalter rückgängig machen. Mit der Streichung der Brillenvergütung per Ende 2010 wollte dieser die Grundversicherung um jährlich 40 Millionen Franken entlasten. Laut Burkhalter wurden die Brillen dadurch insgesamt billiger.
Die Streichung stiess aber auf breiten Widerstand. 40 000 Personen forderten in einer Petition die Wiedereinführung des Brillenbeitrags. Auch im Nationalrat regte sich Widerstand. Letzten September hiess die grosse Kammer eine Motion von Thérèse Meyer (CVP, FR) gut, die erneut einen Beitrag für Sehhilfen forderte. (SDA)
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Die Gesundheitspolitiker von National- und Ständerat wollen erstmals in der obligatorischen Krankenversicherung das Verursacherprinzip einführen. Wer sich spitalreif trinkt, soll für die entstehenden Kosten nicht mehr die Krankenkasse beanspruchen können. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat diese Forderung von SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi gestern mit 7 zu 2 Stimmen unterstützt.
Nun wird die Nationalratskommission, die dem Vorstoss bereits zustimmte, die Gesetzesänderung ausarbeiten. Bortoluzzi verlangt, dass Behandlungen «nach exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch durch die Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange abgegolten werden». Auch die Kosten in einer Ausnüchterungszelle der Polizei seien in jedem Fall vom Betrunkenen zu tragen. Die Ständeratskommission sei sich bewusst, dass sich in der Krankenversicherung heikle Abgrenzungsfragen stellten, sagt SGK-Präsidentin Christine Egerszegi (FDP, AG). Es dürfe nicht Alkohol- oder Drogensüchtige treffen. «Es geht um Jugendliche und Erwachsene, die trinken bis zum Umfallen.»
Kosten bis zu 2000 Franken
«Drogen- und Alkoholsüchtige sind Kranke, die fallen nicht unter diese Regelung», sagt Verena Diener (GLP, ZH). «Es geht um Kampftrinker, die solche Exzesse als Amüsement sehen.» Zudem würden die Eltern in die Pflicht genommen, weil sie bei Minderjährigen zahlen müssen. «Das wird zu Hause zu fruchtbaren Diskussionen führen.» Die Kommission wolle aber keine «Schuldfrage» für Krankheiten einführen, betont die frühere Zürcher Gesundheitsdirektorin.
Die Behandlungskosten bei Alkoholvergiftungen liegen je nach Schwere und Alter der Patienten zwischen 500 und 2000 Franken, wie Zahlen der Aargauer Regierung zeigen. Allein die beiden Kantonsspitäler in Aarau und Baden schätzen, dass bei ihnen pro Jahr 500 Personen wegen einer Alkoholvergiftung eingeliefert werden. Das Berner Inselspital publizierte 2010 eine Studie, wonach der Anteil von Notfallpatienten mit Alkoholvergiftung zwischen 2000 und 2007 von 1,4 auf 3,3 Prozent gestiegen ist. Bei den Jugendlichen nahm der Anteil gar von 2,6 auf 6,5 Prozent zu.
Dennoch stehen die Spitäler der Kostenüberwälzung skeptisch gegenüber. «Wer entscheidet, ob der Notfallpatient ein Komatrinker ist, und wer steht dafür rechtlich gerade?», fragt Markus Hächler, Sprecher des Berner Inselspitals. «Was am Schreibtisch nach einer einfachen Triage aussieht, ist es an der Notfallfront nicht.» Auch das Universitätsspital Zürich warnt vor den Abgrenzungsfragen: «Die Rolle des Spitals ist es, diese Leute zu behandeln. Wer dafür bezahlt, hat die Politik zu entscheiden», sagt Finanzchef Hugo Keune. Aber das Inkasso würde für das Spital sicher aufwendiger. Das befürchtet auch Hächler: «Das Inselspital hat bereits 10 Millionen Franken ausstehend von Patienten, welche die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben und deren Rechnung von der Kasse an uns retourniert wurde.»
«Ein gefährliches Zeichen»
Suchtfachleute halten die Kostenüberwälzung für ungerechtfertigt. Die Gründe für übermässigen Alkoholkonsum lägen nicht nur beim Individuum, sondern auch im gesellschaftlichen Kontext, sagt Simon Frey von Sucht Info Schweiz. «Deshalb sind der Eigenverantwortung Grenzen gesetzt.» Behandlungskosten bei Gesundheitsproblemen müssten von der Kranken- oder der Unfallversicherung getragen werden. «Für Personen, die wegen übermässigen Alkoholkonsums solche Leistungen in Anspruch nehmen müssen, dürfen keine Sonderregelungen eingeführt werden.»
Auch die Kassen warnen. Deren Verband Santésuisse spricht von einem «gefährlichen Zeichen». Wenn einzelnes Verhalten wie der Alkohol- und Drogenexzess nicht mehr durch die Krankenversicherung gedeckt sei, stelle sich die Frage bald auch bei anderem gesundheitsschädlichem Verhalten, sagt Sprecherin Anne Durrer. Entsprechende Forderungen gab es bereits. Die SVP etwa versuchte mehrfach, die Heroinabgabe aus der Krankenversicherung zu streichen. Und derzeit ist eine Volksinitiative hängig, welche die Kostenübernahme der Kasse bei Abtreibungen verbieten will. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 24.01.2012, 21:02 Uhr
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Raucher zahlen ihre Krebsbehandlung selbst! Sonnenbader ihre Melanombehandlung, Fastfoodesser ihre Adipositasbehandlung, Drogensüchtige ihren Entzug, Karrieristen ihre Infarktbehandlung, Sportler ihr Ersatz-Kniegelenk, Konzertbesucher ihre Tinitusbehandlung, Hormonverweigerinnen ihre Osteoporosebehandlung, Eltern die Geburt - und eben Kommatrinker die Spitalbehandlung! Welch absurde Idee!! Antworten
Ein typischer Elfenbeinturm-Vorschlag. Unpraktikabel, unnütz und asozial. Ein weiterer Keil zwischen die Gesellschaftsschichten auf dem Weg in Richtung Entsolidarisierung. Es geht hierbei nicht um Gesundheit oder Suchtprävention, sondern um Geiz. Hauptsache die Reichen können alles für sich selber behalten/ausgeben. Sollen die Armen sich ruhig zu Tode saufen, so lange es nix kostet. Antworten
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