Schweiz

Kommentar: Warum die Klage gegen Google sinnvoll ist

Von Peter Studer. Aktualisiert am 13.11.2009

Trotz ihres unbestrittenen Nutzens schafft Google Street View eine neue Schwelle für den Persönlichkeitsschutz, findet Medienrechtler Peter Studer. Er stellt fest, dass sich heikle Situationen häufen.

«Noch höher schwebt die Streetview-Kamera vorbei»: Google-Fahrzeug bei Lausanne.

«Noch höher schwebt die Streetview-Kamera vorbei»: Google-Fahrzeug bei Lausanne.
Bild: Keystone

Peter Studer arbeitet als freier Autor und Dozent für Medienrecht und Medienethik. Er war bis zuvor Präsident des Presserates und in seiner Laufbahn unter anderem Chefredaktor des Schweizer Fernsehens und des «Tages-Anzeigers».

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Per sofort verlangt der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür ein provisorisches Verbot, die für die Schweiz bereits veröffentlichten 20 Millionen Bilder auf Google-Streetview weiter auszustrahlen und ab Ende 2009 weitere Bilder zu veröffentlichen, wie Google (GOOG 591.53 -2.01%) angedroht hat. Die auf mittlere Dauer angelegte Klage fordert das Bundesverwaltungsgericht dann auf, Google weitere Auflagen zu erteilen: Gesichter und Autokennzeichen völlig unkenntlich zu machen, heikle Punkte wie Gefängnisse und Schulen wegzulassen, auch Privatbereiche wie umfriedete Gärten aus den 2,75 m hoch montierten Kameras zu meiden, bereits geschossene verpönte Aufnahmen zu entfernen, Städte und Dörfer über bevorstehende Kamerafahrten vorzuinformieren - sodass Bewohner sich der Abbildung entziehen können.

Das sind sehr weitgehende Eingriffe, auch angesichts der Kommunikations- und Wirtschaftsfreiheit. Es ist begreiflich, dass sich Google dagegen wehrt, zumal die Streetview-Angebote auch einen Nutzen versprechen: Jemand, der in ein anderes Stadtquartier wechseln will, kann sich ein anschauliches Bild über Anmutung und Infrastruktur des neuen Orts machen, bevor er sich für den Umzug entscheidet. Wer eine Festivität in einem Ausflugsrestaurant plant, mag Hinweg, Garten und Parksituation erkunden. Natürlich will Google auch entsprechende Werbung anziehen.

Umso grösser das Schutzbedürfnis

Dennoch finde ich die Klage begründet. Zwar sicherte Google vor drei Wochen erneut zu, die Verwisch-Technologie bezogen auf Gesichter und Autonummern weiter zu verbessern; schon heute erreicht die Abdecksicherheit je nach Quelle zwischen 90 und 98 Prozent – aber das lässt eben angesichts der Masse von Bildern immer noch hunderttausende ungenügend geschützt. Es häufen sich heikle Situationen: Ein sich unbeobachtet wähnender Autofahrer pinkelt am Strassenrand, ein älterer Politiker spaziert mit einer attraktiven jungen Frau - seiner Sekretärin, eigentlich – durch das Quartier. Jemand liegt spärlich bekleidet im Garten und wähnt sich durch die 2 Meter hohe Grünhecke geschützt. Doch noch höher schwebt die Streetview-Kamera vorbei.

Umso grösser ist dann das Schutzbedürfnis der Betroffenen. Ganz entscheidend ist, dass die Zuschauer Bildausschnitte heranzoomen und so die Erkennbarkeit ahnungsloser Passanten steigern können. Das Fokussieren ist gegenüber einer weitperspektivischen Aufnahme öffentlicher oder halböffentlicher Räume mit Menschen darin das wirklich Neue und Bestürzende. Diese moderne Technologie schafft eine neue Schwelle für den Persönlichkeitsschutz. Das «Recht am eigenen Bild», seit hundert Jahren vom Bundesgericht anerkannt, wiegt meines Erachtens schwerer als ein gewisser Gewinn an bildlicher Übersicht im Alltag. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 13.11.2009, 13:16 Uhr

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