Schweiz

Kommt jetzt das Zweiklassen-Schwarzfahren?

Wer mit einem Zweitklassbillett in der 1. Klasse sitzt, soll weniger Busse zahlen als jemand, der ohne Billett fährt. Dies hat der Bund entschieden. Er stellt damit das ganze Bussensystem in Frage.

Wer mit einem Zweitklassbillett in der ersten Klasse Platz nimmt, wird heute noch gleich gebüsst wie ein Schwarzfahrer.

Wer mit einem Zweitklassbillett in der ersten Klasse Platz nimmt, wird heute noch gleich gebüsst wie ein Schwarzfahrer.
Bild: Keystone

Als sich Dagobert Frei* am 17. Januar angeblich aus Versehen in die 1. Klasse des Zuges von Zürich nach Schaffhausen setzte, dachte er wohl nicht daran, was er damit auslösen würde. Er hatte zwar ein Billett – aber lediglich eines zweiter Klasse. Als Frei kontrolliert wurde, kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung mit dem Kontrolleur.

Frei wehrte sich dagegen, den verlangten Zuschlag in der Höhe von 80 Franken zu bezahlen. Und er weigerte sich, seine Personalien anzugeben, weshalb ihm der Kontrolleur gleich noch einen «Zeitzuschlag» von weiteren 25 Franken aufbrummte. Machte zusammen 105 Franken.

Frei wollte das nicht auf sich sitzen lassen und erhob Aufsichtsbeschwerde beim Bundesamt für Verkehr (BAV). Dieses gab ihm nun Recht, wie Radio DRS am Montag berichtete. Das Bundesamt beruft sich dabei auf das Transportgesetz. Dieses verlangt, dass sich die Höhe des Zuschlags (im Volksmund Busse genannt) «nach dem mutmasslichen Einnahmenausfall» durchs Schwarzfahren richtet. Ahnde man eine Erstklassfahrt mit Zweitklassbillett gleich wie eine Fahrt ohne Billett, sei dieser gesetzlich vorgeschriebene Grundsatz nicht gewährleistet, findet das Bundesamt.

«Ein Präzedenzfall»

BAV-Sprecher Gregor Saladin spricht von einem «Präzedenzfall». In der Tat könnte der Entscheid weitreichende Folgen haben. Die SBB differenzieren ihre Bussen nämlich auch nicht danach, ob jemand ein Halbtax-Abonnement hat, wenigstens einen Teil der Strecke bezahlt hat oder nur den Nachtzuschlag unterschlagen hat. Gemäss SBB-Sprecher Roland Binz kostet das Vergehen immer gleich viel, wobei Wiederholungstäter stärker zur Kasse gebeten werden.

Der BAV-Entscheid, wonach der Einnahmenausfall mitberücksichtigt werden muss, könnte dies nun ändern. So gäbe es für Halbtax-Schwarzfahrer und Nachtzuschlag-Sparer einen separaten Tarif. Ein solches Schwarzfahren à la carte widerstrebt aber den SBB. Das sei «in der Praxis nicht durchführbar und mit einem enormen Administrationsaufwand verbunden», sagt Binz. Man könne dies auch nicht kommunizieren: «Es gäbe ja einen Katalog mit etwa 170 verschiedenen Möglichkeiten.»

Die SBB wollen daher den BAV-Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Ganz sicher scheinen sie sich ihrer Sache aber nicht zu sein. Jedenfalls prüft nun der Verband öffentlicher Verkehr als Folge des Falls Frei, inwiefern sich die Bussen allenfalls doch differenzieren liessen. Diesem Verband gehören nebst den SBB auch die anderen Verkehrsbetriebe der Schweiz an.

SBB müssen 800 Franken zahlen

Bei dieser Gelegenheit soll auch untersucht werden, ob die 80 Franken erhöht werden müssen. Heute könne man mit dem Zuschlag nicht einmal den Aufwand der Kontrolle decken, sagt SBB-Sprecher Binz. Durch das Erheben der Personalien, das Anheben der Busse im Wiederholungsfall und eine Sensibilisierung der Fahrgäste sei es dennoch gelungen, die Schwarzfahrerquote von einst über 4 Prozent auf 1,4 Prozent zu senken.

Kein Thema ist für die SBB vorderhand, eine Änderung des Transportgesetzes zu beantragen. Dies obwohl die seit Jahren praktizierte Pauschalbusse laut dem Bundesamt für Verkehr gesetzeswidrig ist. Bis zum Rekurs von Dagobert Frei scheint das allerdings niemandem aufgefallen zu sein.

Jetzt hat das BAV Freis Busse aufgehoben – und stattdessen den SBB eine Gebühr von 800 Franken aufgebrummt, zahlbar innert 30 Tagen.

* Name geändert (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.03.2009, 22:40 Uhr

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114 Kommentare

Tanja Kröni

15.03.2011, 09:52 Uhr
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Gut 30 Jahre löste ich jedes Jahr ein GA. War es in der 2. Klasse übervoll, dann setzte ich mich in die 1. Klasse und bezahlte selbstverständlich den Aufpreis auf die 1. Klasse beim Kondukteur. Das war allgemein üblich. Seit dies nicht mehr möglich ist, verzichte ich auf das GA, da ich diese neue Regelung als üble Abzockerei der SBB empfinde. Antworten


giovanni bernasconi

23.12.2009, 16:17 Uhr
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eine frage: mir ist es mehrmals passiert in der 2. Klasse fahren zu muessen (sitzend und stehend) weil es kein platz in der 1. klasse gab. Bekomme ich auch eine busse von der sbb bezahlt? oder geht das "recht" nur in eine richtung und die sbb muessen ja nur eins: kassieren. Antworten


Dellsperger Peter

06.04.2009, 08:48 Uhr
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Alle sprechen nur von den Schwarzfahrern, die gewiss ein Schaden sind. Niemand spricht von Leuten, die es unabsichtlich und aus verschiedenen Gründen nicht immer checken. Sie werden behandelt wie Kriminelle. Die Kontrollen sind manchmal unwürdig. Absurd ist auch die Sicht, dass Zuschläge kostendeckend sein müssen! Weshalb nicht endlich Schranken zum Bahnsteig? Antworten


Benno Fässler

31.03.2009, 16:39 Uhr
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Heute wurde ich von einem Bus-Fahrer angeschnauzt, weil ich am Apparat ein Billet für meine alte Mutter löst, die bereits in dem vor dem Rotlicht wartenden Bus eingestiegen war. Die Antwort vom subventionerten Betreiber am Telefon lautat: "Ihre alte Mutter uns Sie müssen halt einfach 7 Minuten auf den nächsten Bus warten!". Sind wir Kunden oder auf den nächsten Bus wartende? Antworten


Peter Keller

31.03.2009, 14:37 Uhr
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Ich fahre täglich von St. Gallen nach Zürich. Seit 3 Jahren leiste ich mir ein GA 1. Klasse, zahle dafür Fr. 4850 pro Jahr. Früher hatte ich abens ab und zu Stehplatz in der 2. Klasse. Egal welche Sprache man spricht, eine 1 oder eine 2 sind immer gleich. Heute ist es nicht mehr wie vor 30 Jahren, dass die 1. Klasse leer ist, wenn ich abens nicht pünktlich bin, habe ich Stehplatz trotz 1 Klasse GA Antworten


Peter Keller

31.03.2009, 13:21 Uhr
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Ich leiste mir seit 3 Jahren ein GA 1. Klasse, fahre jeden Tag von St. Gallen nach Zürich und retour. Wenn ich abends nicht frühzeitig auf dem Bahnhof bin, gibt es ab und zu auch in der 1. Klasse keine freien Sitzplätze mehr. Bis vor 3 Jahren hatte ich auch "nur" ein 2. Klass-GA und musste häufig stehen. Es fehlt noch, dass ich mit dem 1. Kass Abo stehe und 2Klässer in der 1. Klasse hocken. Antworten


Walter Kunz

31.03.2009, 10:21 Uhr
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Kein wenn und aber, wir sind auf dem besten Weg hin zur Ellbogengesellschaft. . Antworten


Stephan Bächli

31.03.2009, 06:58 Uhr
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Ob im Zuge, im Flugzeug oder bei den Wohnungen, es ist überall das Gleiche. Für mehr Platz und Komfort bezahle ich mehr (in der 1. Klasse der SBB immerhin 40%). Ich leiste mir dies bewusst, dafür arbeite ich aber auch weitaus mehr als der Durchschnitt. Als ich mir all dies noch nicht leisten konnte, war es für mich Ansporn, nicht Missgunst, dies irgendwann zu erreichen. Antworten


Armin B Schweizer

31.03.2009, 06:03 Uhr
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"Bussen" darf in einem Rechtsstaat nur der Staat einseitig diktieren! Privat(isiert)e Verkehrsbetriebe duerfen nur (Zuschlags)taxen erheben. Diese muessen einheitlich sein um ohne hoheitliche Anmassungen (Untersuchung der ohne vollgueltige Ausweise geprellten Grundtaxen) praktikabel zu bleiben. Es steht den SBB frei, teure Bereiche wieder umfassend oder wenigstens vermehrt zu kontrollieren! Antworten


Ulrich Raumer

31.03.2009, 06:02 Uhr
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Lösung: S-Bahn 1. Klasse aufheben, bei den Rauchern gings ja auch. Restliches Netz: 1. Klasse besser anschreiben, Differnzierung und Tarif wie im Verkehr Halteverbot/Parkverbot: Halteverbot = kein Billett , Parkverbot = falsches Billett,Stehplatz in der falschen Klasse ist maximal Wegweisung. Dafür Bussen für Leute die sich breit machen und mit Ihrem Gepäck Plätze reservieren, das ist die Ursache. Antworten


Peter Vogler

31.03.2009, 02:49 Uhr
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1.Klasse Abteile in S-Bahnen gehören abgeschafft,man ist nur kurze Zeit unterwegs.Bei der VBZ im Tram gibt es das ja auch nicht..Stehplätze sind aber zu vermeiden,denn es ist wohl besser wenn man einigermassen erholt und frisch am Arbeisplatz erscheint.Das Bezahlen mit dem Handy wäre einfacher,insbesondere dann,wenn es Alarm schlägt,oder den Betrag abbucht,wenn man den Nachtzuschlag vergisst. Antworten


Heinz Schwarz

31.03.2009, 01:35 Uhr
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das Ei des Kolumbus: NUR NOCH EINE WAGENKLASSE BEI ZÜGEN MIT SELBSTKONTROLLE! Gibt mehr Platz für alle bei kurzen Fahrten und das Bussenproblem ist sehr einfach gelöst. Antworten


Nevs Hörlimann

31.03.2009, 00:47 Uhr
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Ich würde lieber 68 Milliarden Steuern dafür verwenden die ganze Schweiz frei ÖV fahren zu lassen, als eine Bank zu retten.. Steuern muss ich sowieso Zahlen, zur Arbeit fahren auch, Vermögen hab ich keins... Antworten


Martin Lüthy

31.03.2009, 00:02 Uhr
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simpel: stellt wieder alle schaffner ein - arbeitsplätze sind gerade jetzt wichtig und schwarzfahren geht auch nicht mehr - die sbb soll nicht jammern und wieder arbeitsplätze schaffen (wir bezahlen dann halt wieder etwas mehr fürs billet, was solls) Antworten


Roland Schmid

30.03.2009, 23:37 Uhr
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Es gibt da wohl Unterschiede ob ich mit 2.Klasse-Ticket in der 1. Klasse fahre oder ob ich gar kein Ticket habe!! Genauso wie es Unterschiede gibt, mit einer Schulklasse in der 2. Klasse nach Bern zu fahren und in der 1. Klasse zu einem Geschäftstermin!!! Bitte meine Damen und Herren. Ich lese Ihre Kommentare und kann nur den Kopf schütteln! Antworten


Peter Meier

30.03.2009, 23:06 Uhr
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Früher gab es Kondukteure im Zug, die auch Billette verkauften. Seit Selbstkontrolle (R-/S-Bahn) ist dies nicht mehr der Fall. Auf diesen eh unkomoftablen Strecke sind somit auch 1.-Klass-Abteile eigentlich überflüssig. Viele Probleme würden sich einer Abschaffung der ersten Klasse auf Regional- und S-Bahnstrecken erübrigen. Das sind auch keine langen Strecken, wo jemand in Ruhe Zeitung lesen will Antworten


Heiri Breitenbach

30.03.2009, 22:58 Uhr
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Liebe Schweizer, habt ihr keine anderen Probleme? Ach herrjemine.. Edel geht die Welt zu Grunde. Antworten


Marc Burkhard

30.03.2009, 22:51 Uhr
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Es ist unglaublich wie viele Leute scheinbar mit geschlossenen Augen durch die Gegend laufen. Orientiert ihr euch nicht wenn ihr einen Raum betretet? Ihr habt euch doch beim Kauf des Tickets Gedanken darüber gemacht ob ihr 1. oder 2. Klasse fahren wollt (wenn ihr eins gekauft habt....;-). Und beim einsteigen schon alles vergessen? Am besten einfach einmal mehr umschauen, und dann absitzen. Antworten


Romeo Zolin

30.03.2009, 22:51 Uhr
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Jetzt weiss ich warum es zwei Klassen gibt. In der ersten Klasse sitzen die ehrlichen, gutriechenden, intelligenten Personen. In der zweiten die Betrüger, Trickdiebe, Stinker und andere Asoziale. Uns geht es eindeutig noch immer viel zu gut. Antworten


Steve Bauer

30.03.2009, 22:43 Uhr
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@Andrea Teuscher. Ich zum Beispiel sitze viel lieber in der frischen, lebhaften2ten Klasse und nicht neben nach Parfüm stinkenden Schaufensterpuppen. Merken Sie jetzt vielleicht, dass Sie hier erstens einen kompletten Blödsinn erzählen welcher zweitens, rein nichts mit der Thematik zu tun hat? Antworten


Michel Favre

30.03.2009, 17:00 Uhr
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Um himmelswillen. Hier wird ja auf so hohem Nievau geklagt. Wir sollten froh sein, dass wir die SBB haben und nicht in Deutschland sind und mit einer DB abgestraft sind. Versucht einmal werktags vom ZHB nach Hamburg mit der Deutschen Bahn über eine Nichthauptverkehrsstrecke zu kommen. Nur noch besser als die SBB kommt meiner Meinung nach nur die Japanische Bahn, dann die SBB dann lange nichts mehr Antworten


Sven Meier

30.03.2009, 15:21 Uhr
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Reales Beispiel: Ich bezahle 3000 FR für ein GA und weil ich mal mit dem Nachtzug (S-Bahn) auf den Flughafen muss und mit zwei schweren Koffern nicht auch noch alleine den Zug aufhalten konnte und 5 FR Nachtzugschlag zahlen konnte werde ich behandelt wie ein Schwarzfahrer. Das kann ja wohl nicht sein! Zuschläge sind ok, aber Abzockerei definitiv nicht. Antworten


Isabella Gonzal

30.03.2009, 14:15 Uhr
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ich fahre lieber mit dem auto, egal wohin.. jahrelang war ich fast täglich mit dem zug unterwegs, hatte fast nie einen platz zum sitzen, bekam im sommer kaum luft und meistens stinkte es! und das alles für einen viel zu teuren preis; preis/leistung ist für mich einfach nur schlecht. Antworten


Stephan Scheuss

30.03.2009, 13:45 Uhr
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Ich frage mich was eigentlich mit den Touristen/Geschäftsleuten passiert die zwischen Zürich Flughafen und Zürich (oder wohin auch immer) sich mit einem 2. Klasse Ticket in die 1. Klasse setzen? Werden die auch so "freundlich" empfangen (ich würde ja gleich wieder umdrehen!)? Ich kann mich jedenfals an kaum ein Land erinnern in dem S-Bahnen und andere Nahverkehrszüge verschiedene Klassen haben... Antworten


Leo Stern

30.03.2009, 13:34 Uhr
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Herr Schneeberger, dank Cumulus und Supercard kein Problem: für 10'000 Punkte darf man ein Mal klauen. Wäre doch eine Idee. Antworten


Ernst Boller

30.03.2009, 13:28 Uhr
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In der S-Bahn können Sie sich leicht in die 1. Klasse verirren, wenn Sie nicht aufmerksam auf die extrem dezente Kennzeichnung dieser Klasse achten. Im Innern des Abteils erkennt nur noch der gewiefte Pendler den Unterschied. Die Sitze und Platzverhältnisse rechtfertigen den Aufschlag gar nicht. Die erste Klasse könnte man abschaffen und alle Abteile etwas grosszügiger gestalten. Antworten


Hans Schenk

30.03.2009, 13:23 Uhr
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Mit dem Kauf eines Fahrausweises in der 2. Klasse, habe ICH gewählt in der 2. Klasse zu fahren. Was sonst. Ein Klassenwechsel kann, wenn gewünscht, im Zug (Fernverkehr) Nachgelöst werden. Antworten


Beat Keller

30.03.2009, 13:14 Uhr
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Ich entschuldige mich bei allen Lesern, welche mit meinem Kommentar nicht einverstanden waren. Da habe ich wohl nicht weit genug gedacht. Ich streue Asche auf mein Haupt. Einzige Entschuldigung: Ich habe das gelbe Ding wohl nie fertig gelesen. Antworten


Ronnie König

30.03.2009, 13:14 Uhr
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Kleinkarierter Saftladen! Wegen Verspätung bekomm ich kein Geld retour. Oder bei irrtümlich gelösten Tickets gibt es grossen Aufwand für mich. Kundenunfreundlicher Dienst. Beschränkte Bahnpolizei. So kommt mir diese Ticketgeschichte vor. SBB verhält sich wie gewisse Kommentare. Gut um den Zeitgeist zu analysieren. Antworten


Simon Vonlanthen

30.03.2009, 13:08 Uhr
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Wenn er den Kontrolleur verprügelt hätte und dafür vor Gericht verurteilt worden wäre, hätte er die Busse wahrscheinlich nur auf Bewährung aufgebrummt bekommen und wäre wohl noch für sein Bedauern der Tat noch vom Richter gelobt worden. Antworten


Andrea Teuscher

30.03.2009, 13:00 Uhr
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Wer das doppelte für die erste Klasse bezahlt, hat auch das recht, ungestört von den Passagieren 2. Klasse zu sitzen. Ich rege mich masslos auf über die Lärmenden, pöbelnden und zteils stinkenden 2. Klässler. Ist das so schwer zu verstehen. Ich bezahle 100 Stutz und erwarte dafür etwas Leistung. Wer nur 50.- bezahlt kann ja wohl die die gleiche Leistung verlangen. Oder? Antworten


Christoph Geiser

30.03.2009, 12:53 Uhr
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Da ein gültiges Billett für die Strecke A nach B vorhanden war, kann auch kein volles Bussgeld, welches ja nicht zulässig wäre, einkassiert werden. Zumindest müsste der Preis für das 2 Kl. Billett abgezogen werden. Andernfalls hätte die SBB für eine Dienstleistung kassiert, die sie nicht erbracht hat und wäre ebenfalls in betrügerischer Absicht vorgegangen. Antworten


Walter Zimmermann

30.03.2009, 12:41 Uhr
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Ein Tipp an die SBB: Schreibt doch die 1. Klasse so deutlich an, dass dies auch ersichtlich ist. Zum Beispiel sind die gelben Streifen aussen am Wagen kaum wahrnehmbar und innen ist in den S-Bahnwagen vor lauter Reklame das 1. Klasse-Schild nicht zu sehen. Und dann wäre es langsam Zeit, wieder einen Komfort zu bieten, der den Aufschlag von 60 % auch rechtfertigt. Antworten


Ruedi Meyer

30.03.2009, 12:33 Uhr
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Die SBB sollte noch ein 3Klass-Billett anbieten: Für Stehplätze. Vor 40 Jahren war es selbstverständlich, dass man in der 1. Klasse sitzen durfte, wenn keine 2. Klass Plätze mehr frei waren und keinem 1.Klass-Zahler ein Platz weggenommehn wurde. Da galt halt noch Pellmonts "Der Kluge reist im Zuge". Variante: Bei Überangebot bei der 1. und zuwenig Plätzen in der 2. Klasse anderer Wagenmix wählen Antworten


Rosa Hartung

30.03.2009, 12:19 Uhr
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SBB 1. oder 2. Klasse - VIEL zu teuer !!! Fr. 160 fuer ein Zueri - Genf 2. Klasse das gleiche Geld fliegt einen bis nach z.B: Istanbul oder Lissabon (und je nach Airline gibts noch Getraenke & Essen dazu) dies in modernsten Airbus oder Boeings ! die SBB sind ein ueberteuerter Betrieb ! Antworten


Pierre A. Sobol

30.03.2009, 12:18 Uhr
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Wer sich bewusst in das falsche Abteil setzt, begeht vorsätzlich Betrug und muss bestraft werden. Leider kommt es immer mehr vor, dass es Menschen gibt, welche ohne die Wimper zu zucken Kosten verursachen, aber nicht dafür bezahlen wollen. Schuld ist immer jemand anderer. Warum aber Richter solches unterstützen ist mir schleierhaft. Antworten


Sonja Maier

30.03.2009, 12:16 Uhr
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Da ich nicht oft Zug fahre, ist mir dasselbe passiert: die 2.Kl. war voll, also setzte ich mich in die 1.Kl. Der Kontrolleur war in Sichtweite und ich hatte das Portemonnai schon in der Hand, um die Diff. zur 1.Kl. zu bezahlen, plus den Zuschlag, wie früher, als SBB noch kundenfreundlich war. Stattdessen durfte ich 80 CHF bezahlen und wurde behandelt wie ein Verbrecher. Nun fahre ich kein Zug mehr Antworten


Benno Fässler

30.03.2009, 12:15 Uhr
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Diese "Verfügung" des BAV könnte auch für den ZVV relevant werden. Das BAV verlangt "NUR" eine Differenzierung zwischen Total-Schwarzfahrer/Innen und den Grau-FahrerInnen. Gegen eine solche Fein-Regulierung ist doch nichts einzuwenden, oder? Antworten


Salvatore Vadrucci

30.03.2009, 12:11 Uhr
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Mir ist ähnliches letzten Samstag passiert. Ich bin fälschlicherw. in der 1. Kl. abgesessen,auf dem 1. Sitz ohne gross zu überlegen, da ich ein wichtiges Email am verfassen war. Wusste nicht, dass es Wagons gibt, die oben 2. Kl. und unten 1. Kl. haben! In der Hektik beim Einsteigen, hatte ich nur die Anschrift der 2. Kl. gesehen. Habe Busse über Fr. 80 erhalten, trotz gültiger Fahrausweis! Unfair! Antworten


peter hofer

30.03.2009, 12:08 Uhr
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Warum sperrt man nicht einfach die Wagenübergänge zwischen den 1. Klasse- und 2. Klasswewagen ab? Und an den Bahnhöfen kontrollieren ein paar Bahnangestellte vor den Wagen die zusteigenden Fahrgäste auf Ihr entsprechendes Ticket (1. oder 2. Klasse) Antworten


Karl Müller

30.03.2009, 12:04 Uhr
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In dieser Diskussion wird ein bedenklicher gesellschaftlicher Trend sichtbar. Leute mit mehr Geld denken zunehmend, sie hätten Anspruch auf ein besseres Leben bzw. hier: bessere Plätze. So läuft das aber nicht: wer für eine öffentliche Leistung mehr bezahlen kann, soll mehr einfach bezahlen und fertig. Die Billet-Kosten sollten je nach Einkommen und Vermögen abgestuft sein. Antworten


Fernando Vicent

30.03.2009, 11:58 Uhr
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Als die Züge auf Sekunde genau fuhren. In jedem Wagen es 2 WC hatte. Einen Sitzplatz ob morgens, abends 1. oder 2. Klasse frei war. einen Raucher und Nichtraucherabteil. Der Kondukteur in jedem Zug freundlich oder unfreundlich für Ruhe, Ordnung & Sicherheit sorgte.Einen beheizten Wartesaal inkl. WC auf jedem Bahnhof. Schalterdienst bis ca. 21.00 h. Und der Chef nicht ein Abzocker war!Und heute? Antworten


Kurt Aegeri

30.03.2009, 11:45 Uhr
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Es ist doch alles eine Frage der Verhältnismässigkeit. Ich finde, die ÖV verhalten sich teilweise wirklich absolut indiskutabel kleinlich. Wenn man dagegen hält, dass Gewaltverbrecher z.Teil mit zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafen davonkommen, steht das doch in keiner Relation. Ich habe schon gesehen, wie eine steinalte Frau echt schikaniert wurde. Da schüttelt man einfach den Kopf. Antworten


Richard Hennig

30.03.2009, 11:45 Uhr
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Als ich in den 80er Jahren täglich zum Gymmy fuhr, von St. Gallen nach Zürich (morgens um 7), kam es regelmässig vor dass der Kontroleur per Lautsprecher, die überzähligen Personen der 2 Klasse in die 1 Klasse holte um so die Sicherheit der Personen zu erhöhen. Da ich jetzt im Ausland lebe und kaum noch in die Schweiz farhe, weiss ich nicht ob dass noch heute geht, aber vernüftig wäre es oder? Antworten


Nadine Binsberger

30.03.2009, 11:35 Uhr
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Der ganze Aufwand für den Betrieb der Ersten Klasse wird durch die Erst-Klass-Fahrer nicht gedeckt. Die Zweit-Klass-Fahrer sowie die Nicht-Fahrer zahlen kräftig mit bzw. subventionieren die Erste Klasse. Da könnte man ruhig einmal etwas kulanter sein, v.a. in Stosszeiten. Antworten


Daniel Hofer

30.03.2009, 11:34 Uhr
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Das gleiche Problem stellt sich bei Städtischen Verkehrsbetrieben. Dort werden Billete nach schwer verständlichen Zonenplänen verlangt, die kaum verstanden werden. So löste meine ausländ. Frau kürzlich nur 1 Billet für 1 Zone - wenn zwei nötig gewesen wären. Dennoch wurde sie wegen fahrens ohne gültigen Fahrschein voll mit 100.- gebüsst - das Billet war aber gültig - lediglich für zu kurz. Antworten


Schneeberger Ruedi

30.03.2009, 11:26 Uhr
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@ Ueli Mäder: Wenns in der Zweiten Klasse keine freien Sitzplätze mehr hat, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als halt zu stehen. Wir bezahlen für den Transport (in der entsprechenden Klasse) und nicht für einen uns zugesicherten Sitzplatz - so lästig das gelegentlich auch sein mag. Ich hatte letzthin einen Stehplatz von Bellinzona nach Arth-Goldau... Antworten


Urlich Scheidegger

30.03.2009, 11:22 Uhr
Melden

@Berner: Es geht nicht um Schutz von Vandalismus. Der Hintergrund meiner Aussage hat einen tieferen Sinn. zB. Warum gibt es -und warum entsteht Vandalismus? Ein Problem das die Menschheitsgeschichte schon längstens kennt -und dennoch bist dato nicht gelöst hat. Und noch etwas - Klassen diskriminieren! Und Diskriminierungen können halt einfach auch provozieren -ein Teufelskreis. Antworten


Paul Thürig

30.03.2009, 11:05 Uhr
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Um dieses und ähnliche Bahnprobleme sinnvoll zu lösen,müsste der Einsatz der altbewährter SBB-Kondukteure auf allen Strecken wieder gewährleistet werden,wie dies im Ausland üblich ist.Diese Massnahme würde sich sicher bezahlt machen und wäre zudem ein sozialpolitischer Beitrag zur Krisenbewältigung.Einmal nicht Stellen abbauen,sondern ausbauen und zusätzlich effizentere Kontrollen gewährleisten! Antworten


Mark Gut

30.03.2009, 11:05 Uhr
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Dass es so schwierig ist, zu verstehen, dass man ein Billett haben muss etc. Einfachste Sachen werden nicht verstanden. Dass es einem eins putzt, wenn man auf eine Stromleitung uriniert. Und das im Bildungsland Schweiz. Diese Selbstgerechtigkeit verschlägt einem manchmal den Appetit. Und wenn es ein Missverständnis gibt: C'est le ton qui fait la musique. Bei mir hat's immer so funktioniert. Antworten


Schneeberger Ruedi

30.03.2009, 11:01 Uhr
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Kein Billet für die entsprechende Klasse ist kein Billet. Ist das SO schwer zu verstehen ? Und ob nun jemand vorsätzlich oder fahrlässig im Erstklass-Abteil gelandet ist, ist nicht von Belang. Können Ladendiebe künftig einen Bussen-Rabatt verlangen, wenn sie nebenbei auch noch etwas tatsächlich bezahlt haben ? Antworten


Hans Graf

30.03.2009, 11:01 Uhr
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Im Bericht kann ich nicht erkennen, ob es sich um einen Zug mit Selbstkontrolle handelte oder nicht. Das ist jedoch entscheidend. Es müsste den SBB möglich sein, solche "Fälle" kulanter zu behandeln. Schliesslich ist es ein Unterschied, ob man täglich oder ein Mal im Jahr mit den SBB reist. Aber die Züge sind ja so voll, dass die SBB gar nicht auf Kunden angewiesen zu sein scheint... Antworten


Stefan Kaeser

30.03.2009, 11:00 Uhr
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Ist wie wenn ich im Supermarkt die teuern Ökotomaten auf die Waage lege und die Taste für die billigen Gewächshaustomaten drücke. Leistungen zu beziehen ohne den gültigen Tarif dafür zu bezahlen ist Diebstahl und gehört geahndet. Ausserdem gibt es kein Grundrecht auf einen Sitzplatz. Wer schon mal in New York oder London unterwegs war kennt das Bild von pikfein angezogenen "Stehern". Antworten


Julian Gerber

30.03.2009, 11:00 Uhr
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ich bin schon auch für 80fr Busse (oder mindestens für 60.-) ABER: wann hat die SBB es fertiggebracht, 1 Woche ohne irgendein Chaos zu fahren (letzte Woche z.B. Dietikon). Was zahlen sie den Pendlern dafür? Wenn solches Zeug ist, sitze ich immer in die 1. Klasse. Die 2. Klasse ist dann restlos überfüllt. Antworten


georg fischer

30.03.2009, 10:55 Uhr
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Ich habe ein GA 1.Kl und erhebe damit den Anspruch immer und überall 1.Kl fahren zu können wo vorhanden. Für diese Dienstleistung zahle ich. Wer sich mit /ohne 2.Kl.Billet in die 1.Klasse setzt,ob bewusst oder unbe-wusst (letzteres ist fast nicht möglich wer die Augen offen hat) aus was für Gründen auch immer, zahlt eine Busse und zwar in einer Höhe die eine Wiederholung sehr unattraktiv macht. Antworten


Müller Daniel

30.03.2009, 10:50 Uhr
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Menschen die hier fordern, es gelte die volle Busse zu bezahlen, müssen eindeutig Erstklassfahrer sein. Haben wohl Angst um ihr sicher geglaubtes Sitzplätzchen im Zug. Diese Gier und Intoleranz wird sich vermutlich durch ihr ganzes Leben ziehen und schon manchem Mitmenschen das Leben schwer gemacht haben. Ich fordere die Abschaffung der 2-ten Klasse! Schluss mit Klassengesellschaften! Antworten


Gianfranco Zola

30.03.2009, 10:50 Uhr
Melden

Ich bin mal abends im Zug eingeschlafen und wie der Zufall es so wollte, haben mich Kontrolleure geweckt und mich nach meinem Billett gefragt. Ich bin am Morgen von Neuenhof nach Zürich gefahren und abends wieder nach Hause. Mein Billett war Neuenhof-Zürich retour. Ich musste 80 Fr. Busse bezahlen und wurde wie der allerletzte Dreck behandelt. Seither bin ich nie mehr Zug gefahren!!!! Antworten


Peter Broger

30.03.2009, 10:50 Uhr
Melden

De jure wirds wohl schwierig für diverse Transportunternehmen. Antworten


Ueli Mäder

30.03.2009, 10:45 Uhr
Melden

Wo darf ich mich als 2. Klassefahrer hinsetzen, wenn die 2. Klasse besetzt. Muss ich stehen (in der 2. Klasse) oder darf ich mich in der 1. Klasse hinsetzen? Warum muss ich dann einen Zuschlag für die 1. Klasse bezahlen? Es kann doch nicht das Problem des Gastes sein, wenn er keinen Sitzplatz findet. Die SBB hat für genügend Platz zu sorgen. Antworten


Michael Meyer

30.03.2009, 10:36 Uhr
Melden

Man sollte die Busse von 80.- auf 150.- anheben! Und wenn einer ein falsches Ticket hat das gültig ist aber nicht in dieser Klasse, die Differenz verlangen zwischen diesem Ticket und den 150.- Auch sollten zum teil die Kontrolleure mehr XMV (xunge Mönsche Verstand) an den Tag legen, man merkt schnell einem Fahrgast an ob er dies mehrmals versucht oder es ein einzelfall ist. Nochmal XMV! Antworten


Armin Schaller

30.03.2009, 10:35 Uhr
Melden

Entscheidend sollte sein, ob ein Zug begleitet ist - oder ob es sich um eine Reise mit Selbstkontrolle handelt. Im ersteren Fall kann kein versuchter Betrug vermutet werden, da der Reisende weiss, dass er kontrolliert wird. Aufschlag wird fällig. Im zweiten Fall - also einer Reise mit Selbstkontrolle - sieht die Sache anders aus. Hier wurde eindeutig der Betrug versucht. Happige Busse wird fällig Antworten


Franz Widmer

30.03.2009, 10:33 Uhr
Melden

Warum kann man in den Regionalzügen nicht einfach den Klassenwechsel bezahlen? In den Schnellzügen geht das auch. Antworten


Kurt Brändli

30.03.2009, 10:30 Uhr
Melden

Der Typ ist kein gewiefter Homo Oec. wie einige vermuten. Denn, warum sollte er ein 2te Klassen-Billet kaufen und sich dann in die 1. Klasse setzen? Ob mit dem falschen Ticket oder ohne ist einerlei. Ausser, dass der Fahrgast Geld für nichts ausgegeben hat und zusätzlich eine Busse kassiert. Von meinem Rechtsempfinden aus, sollte eine Staffelung der Bussenhöhe ernsthaft in Betracht gezogen werden. Antworten


Patrick Hungerbühler

30.03.2009, 10:22 Uhr
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Super.. wenn ich ein 1/2 Tax Abo habe... kann ich dann geltend machen, nur die halbe Busse zahlen zu müssen? Antworten


Michel Favre

30.03.2009, 10:20 Uhr
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Gäbe es eine Bussenabstufung sähe die Zukunft so aus: Ich kauf ein 2. Klasse Abo, sitz aber immer in der 1. Klasse. Kommt dann gelegentlich mal eine Kontrolle, bezahl ich einfach den Zuschlag. Ist bestimmt billiger als ein 1. Klasse Abo. Antworten


jakob lüber

30.03.2009, 10:18 Uhr
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Das ist vieleicht nur korekte fahrkarten hinterziehung !!! oder doch Betrug ? wer kann das wissen Antworten


Jürg Schmid

30.03.2009, 10:17 Uhr
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Die SBB wandelt sich zunehmend vom Dienstleistungsunternehmen zum Beamtenapparat. Der Kluge fährt bald nicht mehr im Zuge. Defekte, Verspätungen, nicht eingehaltene Anschlüsse, usw. Konsequenterweise müsste die SBB für die nicht erbrachten Leistungen auch Bussen zahlen wie der Passagier der zuwenig bezahlt. Antworten


Manuel Eng

30.03.2009, 10:16 Uhr
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Es ist angezeigt, dass sich die SBB mit dem Gerichtsentscheid nicht zufrieden gibt. Der Schlaumeierei (2. Klasse bezahlen - 1. Klasse fahren) soll endlich Einhalt geboten werden. Kommt der Kondukteur nicht, fährt der Passagier mit dem 2.Klasse Billett in der 1. Klasse (was gang und gäbe war) mit erhobenen Haupt an sein (Fahr)Ziel. Darum: Wer 1. Klasse fährt, soll 1. Klasse bezahlen! Antworten


Hans-Rudolf Meier

30.03.2009, 10:14 Uhr
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Vielleicht könnten Sie sich für einmal darauf einigen, ob "SBB" ein Mehrzahl- oder Einzahlbegriff ist, wobei natürlich nur die Mehrzahl korrekt ist ("die SBB sind...") Neu ist, dass es bei Ihnen mal so, mal so geht. Offensichtlich wollen Sie es allen recht machen. Antworten


Herbert Buser

30.03.2009, 10:13 Uhr
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Ich löse zukünftig anstelle eines 1. Klasseabos eines der zweiten Klasse und setze mich frech in die 1. Klasse. Bei den wenigen Kontrollen im Jahr (ca. 4 - 6) verlange ich einfach Klassenwechsel. So spare ich ca. Fr. 600.--/jährlich. Toll nicht wahr. Antworten


Roland Knecht

30.03.2009, 10:13 Uhr
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Wenn ich mich in die 1. Klasse setze und eine gültige Autobahnvignette plus einen Kinogutschein dabei habe - kriege ich dann noch Geld raus? Antworten


Ellen Braun

30.03.2009, 10:12 Uhr
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Weshalb brauchen wir überhaupt verschiedene Klassen? Soll es der Ausdruck des Wertesystems sein, der Ungleichheit. Eine Einheitsklasse genügt. Es gibt ja auch nur eine Menschheit. Es ist Zeit diese Standesdünkel aufzuheben. Antworten


Juan Fernandez

30.03.2009, 10:08 Uhr
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Was soll die Diskussion? Jedem ist klar was passiert, und wenn er es trotzdem tut ist er doch selber schuld! Wie wär's zudem mit einem Entsorgungszuschlag für all diejenigen, die ihre Schweinereien und ihre Gratiszeitungen einfach liegen lassen? Antworten


Peter Egloff

30.03.2009, 10:08 Uhr
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Ich kann mich dem Kommentar von Rolf Berner nur anschliessen. Wer eine Leistung benutzt die er nicht bezahlt hat, soll dafür Strafe zahlen. Wie meinen Sie würde die 1.Klasse aussehen, wenn es anders wäre ? Genau, gleich überfüllt wie die 2.Klasse und wer leidet darunter ? Die Passagiere die korrekt ca. 40 % mehr Fahrpreis bezahlt haben, damit Sie eben bequemer reisen können. Antworten


Ronnie König

30.03.2009, 10:06 Uhr
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Mit gültigem Bilett einen Aufpreis zahlen plus Fr.5.-, das wäre richtig! Aber beim Staat meint jeder drittklassige Heini er wüsste es besser! Gut kämpfen noch ein paar gegen den Moloch Staat. Antworten


markus thalmann

30.03.2009, 10:05 Uhr
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wenn ich schwarz fahre, dann immer grad 1. klasse, weil viel teurer wirds dann nicht mehr. darum und das müsste halt auch dieser herr wissen, entweder 1. klasse ohne billett oder 2. mit oder auch 1. mit, aber sicher nichts anderes. Antworten


Thomas Wirz

30.03.2009, 10:04 Uhr
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Ich bin einst, weil die 2. Klasse übervoll war, mit einer Freunding in die 1. Klasse gewechselt, damit wir das Ein- und Aussteigen nicht behindern. Prompt kam da eine Kontrolle und wir haben je 80 Fr. bezahlt. Also habei ich der SBB einen Brief geschrieben. Daraufhin haben sie die Busse auf 120 Fr. ERHÖHT!, weil ich im selben Jahr schon mal gebüsst wurde (ebenfalls unwissend was Falsches gemacht) Antworten


Andreas Keller

30.03.2009, 10:03 Uhr
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Die clevern BAV-Beamten haben betreffend der verschuldens-abhängigen Busse nicht weit voraus gedacht: Wenn die SBB für 2.Klassfahrer in der 1.Klasse nur noch einen geringen Aufpreis verlangen dürften, würden viele Passagiere nur noch 2. Klasse kaufen und die 1. Klasse überfüllen. Gelegentlich müsste man dann schuldbewusst "ah, sorry, falsche Klasse erwischt" säuseln und ein paar Fr. bezahlen. Antworten


Matthias Bloch

30.03.2009, 10:00 Uhr
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Was ich vermisse, ist pragmatisch wirtschaftliches, kundenorientiertes Denken. Sich auf Gesetze berufen, ist ein PR-Fiasko. Entschuldigung. Natürlich ist es schwierig, den Gewohnheitsschwarzfahrer anders zu behandeln als jemand, der aus Versehen ein falsches Billet hat. Aber dafür gibt es doch Computer, die sich das "Sündenregister" eines Kunden(!) merken können. Antworten


Urs Huggentobler

30.03.2009, 09:57 Uhr
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Eigentlich sollten die SBB den Mund nicht so voll nehmen. Was da an erster Klasse angeboten wird, ist bestenfalls den Preis der zweiten Klasse wert. Bin gestern mit einem ICE der DB erster Klasse gefahren. Dagegen ist der Service und die Ausstattung der ersten Klasse der SBB geradezu jämmerlich. Für die Hochpreisinsel Schweiz dürfte es bei der SBB ganz klar deutlich mehr sein! Antworten


Stefan Meier

30.03.2009, 09:57 Uhr
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Der Mann soll einfach seine Busse bezahlen. Wenn wir hier anfangen, immer noch mehr Sonderfälle gesetzlich auszureizen, hört die Klagerei nie mehr auf. Antworten


Manfred Meier

30.03.2009, 09:57 Uhr
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Der Mann will doch nichts anderes als mit irgendeinem läppischen Vorwand seine Viertelstunde mediale Aufmerksamkeit (A. Warhol) kassieren. Und leider gelingt ihm dies auch. Antworten


Christoph Schweizer

30.03.2009, 09:52 Uhr
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Bund und Kantone sind nicht Privatwirtschaft, die funktionieren anders. Kontrollen sind in Regionalzügen die Regel, seit es kein Begleitpersonal mehr gibt. Antworten


Patricia Galli

30.03.2009, 09:49 Uhr
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Soll doch das spuerschlaue BAV gleich einen konkreten Vorschlag machen, wie nach "Verschulden differenziert" gebüsst werden soll? Der versierte Schwarzfahrer wird sich dann nämlich immer das günstigste Verschulden aussuchen: z.B. "in bin bei der letzten Station eingestiegen und steige bei der nächsten aus", Schwarzfahren kostet dann parktisch nix mehr, weil minimales Verschulden vorliegt. Antworten


rolf berner

30.03.2009, 09:47 Uhr
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@Scheidegger: also nach ihnen brauchts keine kontrollen oder kameras.dann könnten sie offenbar erste klasse fahren mit 2.kl.billet,vandalismus betreibern oder passagiere ausnehmen.wer erste klasse fahren will soll das bezahlen.wer 1.klasse fliegen will ebenso,wer ein luxusauto will auch.so ist das.und es braucht mehr kameras weil es immer mehr vadalen gibt.wollen sie diese schützen? Antworten


Gustav Dietrich

30.03.2009, 09:47 Uhr
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Der Typ hat sich ganz bewusst und vorsätzlich in die 1. Klasse gesetzt, im Wissen, dass er dafür keine Billett besass. Auch in der Hoffnung, dass ihn keine Kontrolle belästigen würde. Die Busse ist daher ganz klar berechtigt. Wenn wir solche vorsätzlichen Verstösse noch schützen, können wir gleich aufhören mit Gesetzen und Kontrollen . Antworten


Peter Muster

30.03.2009, 09:47 Uhr
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@ Beat Keller, Dies ist heute noch möglich, vorausgesetzt - und dies war hier nicht der fall - man befindet sich in einem zug mit zugbegleiter und nicht in einem zug mit selbstkontrolle. bei nicht vorhandensein eines billets bei selbstkontrolle riskiert man eben diesen aufschlag, sonst einfach im zug 28.- (?) für tages-klassen-aufschlag und ggf. je nach kulanz noch 5.- für umtriebe bezahlen. Antworten


Marc Burkhard

30.03.2009, 09:46 Uhr
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Wenn ich mich nicht irre, heisst es auf den gelben Schildern im Zug jeweils " Reisende ohne GÜLTIGEN Fahrausweis bla bla......". Ein 2. Klasse Billet ist in der 1. Klasse nun mal nicht gültig....es ist für die 2. Klasse. Punkt. Verstehe dieses Theater nicht....ist seit Jahrzehnten so (in unbegleiteten Zügen). Dort wo es noch ein Kondukteur hat, kann man einen Klassenwechsel kaufen. Antworten


Daniel Sigrist

30.03.2009, 09:44 Uhr
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Dies ist wie jeder ein fahrgast und es wäre schön ihn als Gast zu behandeln, sprich ihn darauf aufmerksam zu machen und er das Abteil wechselt oder den Aufpreis zahlt.Höflich.Das ist dienst am Kunden.... Antworten


Romeo Zolin

30.03.2009, 09:44 Uhr
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@Stefan Jost. Der Passagier war kein Schwarzfahrer sondern, wie man ihn in Transportunternehmungen auch nennt, ein Graufahrer. Er hatte ein Ticket, aber ein falsches. Daher ist der Entscheid des BAV vollkommen richtig. Das wissen auch die SBB. Eine Änderung der Praxis wäre schnell durchgeführt und liegt im Ermessen der SBB. Was hier der VöV mitplaudern soll, muss mir mal einer erklären. Antworten


Ralph Gluch

30.03.2009, 09:44 Uhr
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Interessant ist, dass mit meinem GA 2. Klasse problemlos in der 1. Klasse einen Klassenwechsel kaufen kann - ohne Busse. Warum ist das für Passagiere (Gäste!) mit einem gültigen Billet 2. Klasse nicht auch möglich? Antworten


Daniel Beckert

30.03.2009, 09:41 Uhr
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Wenn man wie ich kürzlich wg. 30 Rappen Differenz wie ein Vorsatztäter behandelt wird, weil man irrtümlich mit dem Kurzstreckenticket (CHF 2.50) nach nur sechs Minuten aus dem Kurzstreckengebiet heraus ist, statt Halbtax CHF 2.80 zu zahlen, kann man den Schwenk nur begrüssen. Hatte CHF150 Monatsabo und Mehrfahrtenbillette f.CHF90 dabei. Antwort auf die Beschwerde: "Evtl. machen Sie das ja öfter!" Antworten


Toni Maurer

30.03.2009, 09:41 Uhr
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Ich sehe es eher als Anzahlung auf die Strafe von 80FR, alles andere ist miese Geldmacherei seitens der SBB. Antworten


Simon Derron

30.03.2009, 09:37 Uhr
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ich staune schon....habe mir ein Ticket für die Fahrt von ZH nach Basel-Flughafen am Schalter gelöst (2. Klasse) und der Mitarbeiter meinte, wenn die 2. Klasse besetzt, kann ich mich getrost in die 1.Klasse setzen und dann den "Klassenaufschlag" (dies geht ja bereits am Automaten) beim Schaffner lösen---mmm. bekomme ich dann keine Busse (habe ja ein Ticket). Antworten


Patrick Lauber

30.03.2009, 09:36 Uhr
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Da muss man von Fall zu Fall differenzieren. Wenn ein Fahrgast ein 2. Klasse Ticket hat und die 2. Klasse ist voll, dann sollte man einfach den 1.Klassezuschlag bezahlen müssen. Wenn einer jedoch in einem Zug mit selbstkontrolle welcher in der 2. Klasse genügend sitzplätze hat, finde ich die Strafe gerechtfertigt. Antworten


Raoul Schaffner

30.03.2009, 09:34 Uhr
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«Der Passagier hatte die Höhe der Zuschlags von 80 Franken kritisiert, den er hatte zahlen müssen. Diese ist gleich hoch, wie wenn er ganz ohne Billett unterwegs gewesen wäre.» Es ist mir schleierhaft, wie sich ein solcher Satz an allen Korrekturlesern vorbei aufs Internet schleichen kann... Antworten


Christoph Schiesser

30.03.2009, 09:32 Uhr
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@ Beat Keller: Das ist auch so. In Interregio und Intercity-Zügen kann der Klassenwechsel gleich im Zug ohne Aufpreis gelöst werden. Aber in Selbstkontrolle-Zügen nicht. Zudem klebt in diesen Zügen an jedem zweiten Fenster der Hinweis, dass ohne gültiges Billet (explizite Warnung, dass auch 1. Klasse-Passagiere mit 2. Klasse-Billet so geahndet werden) einen Zuschlag von mind. CHF 80.-- fällig wird Antworten


Josua Studach

30.03.2009, 09:30 Uhr
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Mir ist vor ca. einem Jahr dasselbe passiert. Ich war irrtümlich mit dem Zweitklassticket in einem alten 1. Klass-Wagen. Ich habe mich sogar vor den Augen der Kontrolleurin niedergesetzt, trotzdem beharrte diese auf einer Anzeige. Die anschliessende Korrespondenz mit den SBB war alles andere als kundenfreundlich. Ich gebe diese Interessierten gerne zur Einsicht. Josua Studach 7208 Malans Antworten


Christian Thommen

30.03.2009, 09:29 Uhr
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@Stefan Jost Gemäss Art. 16 Abs. 3 Transportgesetz muss sich die Höhe des Zuschlags (nicht der Busse) auch nach dem mutmasslichen Einnahmenausfall richten, was klar unterschiedliche Zuschläge verlangt. Die gestaffelten Taxzuschläge im Tarifverbund Zürich (zweiter Zuschlag höher als erster, 3. höher als 2t) sind übrigens auch unzulässig, es gibt dazu keine Grundlage im Transportgeset Antworten


Ulrich Scheidegger

30.03.2009, 09:27 Uhr
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Kontrolle hier, Kontrolle dort - Polizei hier, Polizei dort, Kameras hier, Kameras dort -Kontrollverwaltung hier, Kontrollverwaltung dort. Wer zum Teufel soll das alles eigentlich noch bezahlen? Es gibt in den Privatwirtschaften Kosten -Nutzen -Rechnungen, also eine Betriebswirtschaft! Und wenn diese nicht stimmen, die Firmen verschwinden. Auf Bundes -und Staatsebenen darf gewurstelt werden! Antworten


Peter Vogt

30.03.2009, 09:23 Uhr
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ich beziehe mich aufs Transportgesetzt. Dort steht, dass die SBB gar keine Bussen verlangen dürfen. Denn der Betrag von 80, bzw. 100.-- hat den Charakter einer Busse. Diese Strafhoheit ist bei den Kantonen. Fahrlässigkeit z. Beispiel ist gar nicht strafbar... Uebrigens - wer zahlt die Fronarbeit, die die Reisenden für die Unternehmungen leisten müssen? Antworten


Gerald Linder

30.03.2009, 09:21 Uhr
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Fakt ist, dass wenn nur der Aufpreis Klassenwechsel verlangt würde und Fr. 5.-- für Kosten, würde die 1. Klasse überflutet von Pendlern die spekulieren, nicht kontrolliert zu werden. Antworten


Roger Walser

30.03.2009, 09:15 Uhr
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Was soll das? Der gute Mann war sich seiner Handlung voll bewusst, also darf er auch voll bewusst die Busse bezahlen. Etwas anderes wäre es wenn er glaubhaft darlegen könnte, dass er aus versehen in der ersten Klasse sass und sich dessen nicht bewusst war. Der Unterschied ist heute ja nicht mehr sehr gross. Dann würde man von den Richtern mehr Toleranz erwarten. Antworten


Karl Schrader

30.03.2009, 09:14 Uhr
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Meine Frau hat ein 1.-Klasse Abo und muss regelmässig feststellen, dass sich 2.-Klässler in die 1. Klasse setzen. Die volle Strafe ist der einzige und richtige Weg, diese Schwarzfahrer davon abzuhalten. Antworten


Werner Recher

30.03.2009, 09:13 Uhr
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Die SBB hat soviele Kontrolleure und Kontrollpersonal, dazu Kosten für Vandalismus etc. Und das genügt alles nicht, dieses Personal muss auch noch dringend aufgestockt und durch Doppelpatrouillen verstärkt werden. Also: Warum nicht wieder die bewährte Kondukteure einführen, die die nötigen Ergänzungen im Zug verkaufen? So manches Problem wäre damit gelöst. Antworten


Matthias Häberlin

30.03.2009, 09:12 Uhr
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Wenn das zurzeit die Probleme sind, die es zu diskutieren gilt, dann ist ja alles in bester Ordnung. @Beat Keller: Ja, das war früher möglich. Aber da wurde auch in allen Zügen kontrolliert. Hier handelt es sich um einen Zug mit Selbstkontrolle, d.h. bei fehlendem gültigem Fahrausweis - der eigentlich vorhanden war - wird ein Zuschlag fällig. Die Formulierung der SBB müsste klarer sein. Antworten


Hedvika Post

30.03.2009, 09:04 Uhr
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Die SBB täte gut daran, endlich etwas mehr Grosszügigkeit zu zeigen, oft ist die 2.Klasse so voll, dass nur noch in der 1.Klasse Sitzplätze frei sind, den Klassenwechsel a la minute vorzunehmen sollte immer möglich sein. Antworten


niklaus Christen

30.03.2009, 09:00 Uhr
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wenn 2-Klass-Wagen total überfüllt sind sollte man die 1-Klass-Wagen gegen Aufpreis benützen können (ohne Busse). Da sollte man, wie im Bus, eine Zusatzfahrkarte vorort aus einem Automaten lösen können. Antworten


Bruno Ilg

30.03.2009, 08:58 Uhr
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Sollten die Platzverhältnisse im Zug so sein dass, die anderen Wagen überladen sind, dann müsste die SBB den Passagier ungebüsst lassen. Natürlich nur dann wenn er ein 2. Klassticket vorweisen kann. Bei fehlendem Ticket dürften wohl die Busse ausgesprochen werden. Antworten


Peter Schneider

30.03.2009, 08:56 Uhr
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Nach der Logik der SBB muss jemand, der mit einem Billett 1. Klasse in der 2. Klasse fährt (z.B. mit einem Kollegen, der nur 2. Klasse fährt), auch CHF 80.-- bezahlen, denn auch er hat kein gültiges Billett für die benützte Klasse. Antworten


Robert Müller

30.03.2009, 08:53 Uhr
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Unter dem Motto gleiches recht für alle muss dann die SBB auch geradestehen, wenn ich ein Billet löse und im Zug kein Platz vorhanden ist. Aber da gelten dann andere Gesetze. Es ist zu hoffen, dass in den Gerichten noch Menschen mit entsprechendem Verstand die Urteile fällen. Antworten


Rütimann Rolf

30.03.2009, 08:52 Uhr
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Wer es sich mit einem 2.-Klass-Billett in der 1. Klasse bequem macht, muss den einheitlichen Zuschlag von Fr. 80.- zahlen. Sonst könnten alle 2.-Klass-Kunden in die 1. Klasse sitzen und diese Leistung gratis nutzen, wenn keine Kontrolle kommt. Oder nur 2 Zonen lösen statt 5, und im Falle einer Kontrolle glauben, nur die Zonendifferenz bezahlen zu müssen. Die Regelung ist klar - es kostet Fr. 80.- Antworten


Beat Keller

30.03.2009, 08:19 Uhr
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Ganz ohne Zuschlag geht es wohl nicht. Fair wäre aber einfach den Aufpreis für die entsprechende Fahrt zu belasten + ev. 5 Fr. für Umtriebe. Ist doch logisch, oder? Der Passagier hat ein 2. Klass abo und fährt 1. Klasse, also bezahlt er 1. Klasse. Früher war das glaube ich möglich. Antworten


Stefan Jost

30.03.2009, 08:16 Uhr
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Blödsinnige Beschwerde des Passagiers. Die Busse ist unabhängig vom Betrag der zum korrekten Ticket gefehlt hätte. In 1. und 2. Klasse ist darum die Busse auch gleich hoch wenn man ohne Ticket fährt. Ebenso ist egal ob nur 1 Zone fehlte oder gar kein Ticket gekauft war. Immer 80.-, ganz einfach zu begreifen. Antworten



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