Kostet ein engagierter Vater die Schweiz 200 Millionen?

Aktualisiert am 06.05.2009

Hans Glor hat vor dem Europäischen Gerichtshof die Schweiz verklagt, weil sein Sohn Militärpflichtersatz zahlen muss. Das könnte für die Schweiz teuer werden.

«Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war stets mein Ziel»: Hans Glor.

«Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war stets mein Ziel»: Hans Glor.

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Laut Hans Hegetschweiler, Rechtsanwalt in Zürich, ist das Urteil wegweisend: «Nun wird entweder der Militärpflichtersatz abgeschafft oder der Staat muss für die Dienstuntauglichen Alternativen anbieten, Bürojobs und andere leichte Arbeiten.»

Weniger klar ist die Antwort aus dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung (VBS). «Wir müssen das Urteil erst genau analysieren und abklären, ob eine Änderung des Gesetzes eine Folge ist», sagt VBS-Sprecher Sebastian Huber.

«Mir geht es hier um Gerechtigkeit», sagt Hans Glor aus Dällikon ZH gegenüber dem «Zürcher Unterländer». Der 61-Jährige hat im Namen seines Sohnes Sven Glor vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz verklagt, da sein Sohn Militärpflichtersatz zahlen muss, obwohl er Militärdienst leisten wollte. Als Diabetiker jedoch scheidet er als untauglich aus. «Das ist ungerecht, denn er wollte ja Dienst leisten», meint Glor.

Mit 18 Jahren erkrankte Sven Glor an Diabetes. Die Erkrankung setzte dem Teenager seinem Traumberuf Lastwagenmechaniker ein Ende, denn Diabetiker dürfen nicht Lastwagen fahren. Heute arbeitet der Dälliker als Chauffeur von Kleinbussen. Damals, kurz nach der Erkrankung, fand auch die Aushebung statt. Das Militär lehnte den Bewerber ab. Auch beim Zivilschutz Dällikon kam Sven Glor nicht unter, «die hatten zu wenig Arbeit», erinnert sich Hans Glor. Der 18-Jährige schrieb Briefe, «sogar an den damaligen Bundesrat Schmid», erzählt sein Vater weiter, «erfolglos, überall erhielt er dieselbe Antwort: Er müsse Militärpflichtersatz zahlen, als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten, welche die Soldaten durch den Dienst erfahren.» Als Diabetiker aber sei der Sohn mit ganz anderen Unannehmlichkeiten konfrontiert.

Einstimmiges Urteil gefällt

Der Dälliker setzte daraufhin alle Hebel in Bewegung: Er rekurierte beim Steueramt, zog die Absage an den Bund weiter, diesen ans Bundesgericht. 2004 lehnten die Bundesrichter seine Beschwerde ab – nun gelangte Hans Glor an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. «Grosse Hoffnungen machte ich mir nicht», sagt er. Doch überraschend traten die Richter auf seine Beschwerde ein. «Dann hörte ich lange nichts mehr», erinnert er sich.

Vergangene Woche hat der Gerichtshof sein Urteil einstimmig gefällt und die Wehrdienstersatzpflicht für den Diabetiker als diskriminierend bezeichnet, da Militärverweigerer der Steuer durch Zivildienst ausweichen könnten – was dem Diabetiker aber verwehrt blieb. Sven Glor, der die Ersatzsteuern stets bezahlen musste, soll das Geld nun zuzüglich drei Prozent Zinsen zurückerhalten, das verfügten die Strassburger Richter.

Das Urteil könnte nun eine Gesetzesänderung über den Militärpflichtersatz nach sich ziehen. «Mein Anwalt sagte, das koste die Schweiz rund 200 Millionen Franken Einbussen an Militärpflichtersatz». Anfeindungen durch Militärbefürworter fürchtet er nicht: «Ich stehe zu dem, wofür ich mich eingesetzt habe», meint Sven Glor abschliessend. (mbr)

Erstellt: 06.05.2009, 12:08 Uhr

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