Kreuzlingen: Die Schläger waren betrunken
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«Die Opfer befanden sich zur falschen Zeit am falschen Ort,» sagte Patrick Müller, Vizestatthalter beim Bezirksamt Kreuzlingen, zum Fall. Täter und Opfer seien rein zufällig zusammengetroffen. Einen rassistischen oder politischen Hintergrund der Tat schloss der Untersuchungsrichter aus.
Allerdings sei Alkohol im Spiel gewesen. Die Täter sind bislang nicht vorbestraft. Zwei von ihnen wurden an ihrem Arbeitsplatz verhaftet, einer zu Hause. Welche Strafe sie erwartet, ist noch offen. Falls sie wegen einfacher Körperverletzung angeklagt werden, drohen ihnen maximal drei Jahre Freiheitsstrafe.
Bei den Tätern handelt sich um drei 18 bis 20 Jahre alte Schweizer aus dem Kanton Thurgau. Sie sitzen in Untersuchungshaft und sind geständig. Als Motiv gaben sie an, sie hätten grundlos gehandelt. Die beiden 19 und 20 Jahre alten Opfer wurden bei der Attacke leicht bis mittelschwer verletzt.
Zum ersten Mal Video veröffentlicht
Auf Anordnung des Bezirksamts Kreuzlingen hatte die Kantonspolizei ein Video aus einer Überwachungskamera veröffentlicht, auf dem die Täter zu sehen waren. Es zeigt nicht nur, wie sie ihre Opfer mit Schlägen und Tritten misshandeln, sondern auch, wie sie Arm in Arm nach der Tat lachend eine Rampe hochlaufen.
Bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung gingen mehrere Dutzend Meldungen ein. Mit deren Hilfe konnte die Polizei die Täter identifizieren und verhaften. Die Thurgauer Kantonspolizei hat zum ersten Mal eine Videosequenz aus einer Überwachungskamera veröffentlicht, bislang hatte sie nur Standbilder öffentlich gemacht. Die Thurgauer Strafprozessordnung erlaubt die Veröffentlichung von Videos oder Standbildern zur Orientierung der Öffentlichkeit und Mitwirkung bei der Fahndung.
Video-Veröffentlichung wird nicht Routine
Auch wenn in diesem Fall das Video ganz offensichtlich zum Erfolg geführt habe, werde man diese Art der Fahndung nicht alltäglich einsetzen, sagte Daniel Meili, Mediensprecher der Thurgauer Kantonspolizei, auf Anfrage.
Grundsätzlich müsste eine Veröffentlichung verhältnismässig sein, was bei dem brutalen Angriff der Fall gewesen sei. Eine weitere Voraussetzung sei, dass andere Fahndungsmethoden nicht zum Erfolg geführt haben. So sei das Video der Schläger von Kreuzlingen eine Woche nach der Tat veröffentlicht worden, nachdem die Ermittlungen negativ verlaufen seien.
Richter hat Video «sorgfältig geprüft»
Ausserdem müsse das Bildmaterial gut genug sein, sagte der Polizeisprecher weiter. Da alle drei Voraussetzungen in diesem Fall gegeben waren, habe der Untersuchungsrichter die Veröffentlichung genehmigt. Er habe diese sorgfältig geprüft, sagte der Untersuchungsrichter. Das Interesse an der Aufklärung überwiege in diesem Fall den Persönlichkeitsschutz, und bewegte Bilder seien realistischer als ein verpixeltes Standbild. Ausserdem sei eine Identifikation leichter, wenn man auch den Bewegungsablauf sehe.
Eine bundeseinheitliche Regelung zur Veröffentlichung von Videos brauche es nicht, sagte Patrick Müller. Diese sei kantonal geregelt und werde je nach Einzelfall geprüft und entschieden. (oku/sda)
Erstellt: 29.05.2009, 16:00 Uhr
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