Schweiz

Kriminelle Ausländer: Bundesrat will schärfer durchgreifen

Aktualisiert am 24.06.2009

Der Bundesrat hat den Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative nochmals verschärft. Bei Mord, vorsätzlicher Tötung oder Vergewaltigung müssen die Täter zurück in ihr Heimatland.

Widmer-Schlumpf über die Ausschaffungs-lnitiative (Quelle: SF/Tagesschau)

Der Bundesrat will mit seinem Gegenvorschlag gewisse Anliegen der SVP-Initiative aufnehmen, ohne die Bundesverfassung und das Völkerrecht zu verletzen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte.

Konkret sieht der Gegenvorschlag vor, dass bei Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren der Ermessensspielraum der Behörden eingeschränkt wird und ausländerrechtliche Bewilligungen konsequent widerrufen werden.

Niederlassungsbewilligung nur bei Integration

In Ergänzung zum Vernehmlassungsvorschlag soll dies auch der Fall sein, wenn ein Ausländer wegen eines Delikts rechtskräftig verurteilt wurde, für das eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe droht. Dabei handelt es sich um sehr schwere Straftaten wie Mord, vorsätzliche Tötung oder Vergewaltigung. Das verfassungsmässige Gebot der Verhältnismässigkeit bleibt aber vorbehalten.

Zudem sollen Niederlassungsbewilligungen künftig generell nur noch erteilt werden, wenn sich die Bewerber erfolgreich integriert haben. Dies betrifft auch die ausländischen Ehegatten, die im Rahmen des Familiennachzugs zugelassen wurden. Eine erfolgreiche Integration setzt die Respektierung der Rechtsordnung, das Bekenntnis zu Grundwerten der Bundesverfassung sowie den Willen zur Arbeit und Bildung voraus. Von grosser Bedeutung seien daneben auch die Sprachkenntnisse, hiess es. Eine bessere Prüfung der Integration soll auch dazu führen, dass später langwierige Widerrufsverfahren vermieden werden können.

Nein zur Initiative

Die SVP hatte ihre Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» im Februar 2008 mit nicht ganz 211'000 Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative dem Parlament zur Ablehnung, weil sie insbesondere dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit und dem Schutz des Privat- und Familienlebens widerspreche und auch die Europäische Menschenrechtskonvention oder das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU nicht mehr eingehalten werden könnten. (cpm/ap)

Erstellt: 24.06.2009, 20:42 Uhr

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