Schweiz

Kriminelle Ausländer beschäftigen die CVP

Aktualisiert am 28.01.2010

Müssen Ausländer das Land verlassen, wenn sie hierzulande straffällig werden? In bestimmten Fällen schon, sagt die CVP. Auch sie bringt einen Gegenvorschlag zur SVP-Initiative.

Glaubt, der CVP-Gegenvorschlag hätte beim Volk gut Chancen: Fraktionschef Urs Schwaller.

Glaubt, der CVP-Gegenvorschlag hätte beim Volk gut Chancen: Fraktionschef Urs Schwaller.
Bild: Keystone

CVP-Fraktionschef Urs Schwaller gab sich am Donnerstag vor den Medien überzeugt, dass ein direkter Gegenvorschlag vor dem Volk eine echte Chance hätte. Ständerat Hansheiri Inderkum (UR) wird nächste Woche einen ausformulierten Vorschlag in der staatspolitischen Kommission einreichen.

Im Unterschied zur FDP, die am vergangenen Dienstag bereits einen Gegenvorschlag präsentiert hatte, will die CVP keine Delikte aufzählen, bei denen straffällige Ausländer ausgewiesen werden. Stattdessen soll das Aufenthaltsrecht dann widerrufen werden, wenn der Betroffene rechtskräftig für eine Tat verurteilt wurde, die mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird. Dazu gehören etwa Raub, Vergewaltigung, Mord und andere Tötungsdelikte.

CVP gegen Verbot der SVP-Initiative

Zudem sollen auch jene Ausländer ausgewiesen werden, die für eine andere Tat zu mindestens zwei Jahren oder zu mehreren Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von mindestens 720 Tagessätzen verurteilt wurden. Bei «professionellen Krawallmachern» oder anderen Personen, die gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen, sollen Gerichte laut CVP mindestens die Möglichkeit haben, das Aufenthaltsrecht zu widerrufen. Als drittes Element will die CVP ausdrücklich eine Ausweisung für unzulässig erklären, wenn dadurch einschlägige Bestimmungen in der Verfassung oder im Völkerrecht verletzt werden. Damit würde etwa verhindert, dass jemand in ein Land ausgeschafft wird, in dem ihm beispielsweise Folter droht.

Dass die Initiative der SVP kein zwingendes Völkerrecht verletzt und damit gültig ist, war in der CVP umstritten. Die Fraktionsmitglieder stimmten aber mit 28 zu zwölf Stimmen dagegen, die Initiative für ungültig zu erklären. Künftig sollen nach Auffassung der CVP aber die Bundeskanzlei und der Bundesrat bereits vor der Unterschriftensammlung nicht nur die Einheit der Materie prüfen, sondern auch die Völkerrechtskonformität einer Initiative. Schwaller wird in der Frühlingssession einen entsprechenden Vorstoss einreichen. Auch die Ausschaffungsinitiative dürfte nun in der Frühlingssession im Ständerat diskutiert werden, nachdem dieser sie in der Wintersession zurück an die Kommission gewiesen hatte.

Wie weiter im Gesundheitswesen?

Im Gesundheitswesen setzt die CVP auf Managed Care. Versicherte, die sich in solchen Ärztenetzwerken behandeln lassen, sollen einen tieferen Selbstbehalt haben als Versicherte im ordentlichen System. Zudem schlägt die CVP vor, dass Prämienverbilligungen nur noch an Versicherte in Managed-Care-Modellen ausgerichtet werden. Die Versicherungen ihrerseits wären gemäss dem Vorschlag verpflichtet, solche Modelle anzubieten. Und schliesslich sollen die Leistungserbringer im Netzwerk laut der CVP eine Budgetmitverantwortung tragen, um Koordinationsmängel möglichst auszuschliessen. (cpm/ddp)

Erstellt: 28.01.2010, 16:22 Uhr

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