Kritik an «Amerikanisierung» des Strafrechts
Von Markus Brotschi, Bern. Aktualisiert am 16.07.2010 31 Kommentare
Zurzeit überbieten sich bürgerliche Politiker mit Vorstössen zur Verschärfung des Strafrechts, das erst vor drei Jahren in Kraft trat. Gefordert werden mehr und höhere Gefängnisstrafen oder die Erschwerung des bedingten Vollzugs. Der Ruf nach Verschärfung kommt nicht nur von der SVP. Auch CVP-Präsident Christophe Darbellay will angesichts zunehmender Gewalt «weg von der Resozialisierung hin zu mehr strafrechtlichen Massnahmen». Wie SVP-Präsident Toni Brunner forderte er unlängst, Kasernen und Zivilschutzbunker als Gefängnisse für Kleinkriminelle zu brauchen. Begründet wird die härtere Gangart mit der «Milde» des Strafrechts. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf arbeitet an einer Revision mit höheren Strafmassen. Einen ersten Teil hat sie bereits präsentiert mit der Abschaffung bedingter Geldstrafen und der Wiedereinführung kurzer Gefängnisstrafen.
Der emeritierte Freiburger Strafrechtsprofessor Franz Riklin, der als Experte massgeblich an der Reform von 2007 beteiligt war, macht eine politische Grundstimmung aus, die er als «Amerikanisierung» bezeichnet. «Die Politik setzt auf höhere Strafen in der Meinung, damit lasse sich die Kriminalität reduzieren. Das Beispiel der USA zeigt jedoch, dass längere Gefängnisstrafen nicht zu einer geringeren Kriminalität führen.» Allenfalls entsprächen höhere Strafen dem Rechtsgefühl der Gesellschaft.
«Bedingt» nur ausnahmsweise
Anderer Meinung ist CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener (BE), zumindest was Gewalttaten betrifft. Das Gesetz sehe heute für Körperverletzung eine Maximalstrafe von drei Jahren Gefängnis vor, wenn das Opfer keine bleibenden Schäden erleidet. «Zunehmend gehen aber die Täter mit brutaler Gewalt vor und oft ist es nur Zufall, dass das Opfer keine bleibenden Schäden davonträgt.» Für solche Fälle erachtet Hochreutener das Strafmass als zu gering. «Wenn man bedenkt, dass Diebstahl mit bis zu 5 Jahren bestraft werden kann.»
Ebenfalls von der CVP kommt die Forderung, die Hürden für den bedingten Strafvollzug höher zu legen. Heute sei der bedingte Vollzug der Normalfall, was der Strafe die abschreckende Wirkung nehme. Die CVP will wieder zum alten Recht übergehen, nach welchem «bedingt» nur bei guter Prognose für den Täter gewährt wurde und eine «Rechtswohltat» war. Riklin hält diese Forderung für problematisch. Tatsächlich habe das Gesetz vor 2007 eine gute Prognose verlangt. «Die Gerichte haben das aber nach dem Grundsatz gemacht: No news are good news.» Die Revision habe 2007 nur die bereits geltende Gerichtspraxis ins Gesetz überführt. «Die CVP soll anhand von Beispielen sagen, wie zu entscheiden sei, ob ein Delinquent bisher ein unauffälliger Normalverbraucher war», fordert Riklin.
Auch der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli hält die Verschärfungsdebatte für unbegründet. Er teilt Riklins Eindruck der «Amerikanisierung». Dabei habe die Schweiz bei der Schwerkriminalität eine viermal tiefere Rate als Deutschland oder Frankreich. Die USA verzeichneten gar 40-mal mehr schwere Gewaltdelikte, auch wenn Straftäter in den USA viel schneller im Gefängnis landen. «Die Politiker orientieren sich mit ihren Forderungen an einer kleinen Gruppe von Intensivtätern», kritisiert Niggli. Dabei gerate ein Drittel aller Männer in der Schweiz einmal im Leben mit dem Strafrecht in Konflikt. Viele würden nach der Bestrafung nicht rückfällig. Dies belege die Wirkung des Strafrechts. «Auch bedingte Strafen beeindrucken die meisten. Denn auch das ganze Strafverfahren und die Verfahrenskosten wirken auf Normalbürger abschreckend.» Nicht belegt ist für Niggli hingegen die abschreckende Wirkung harter Strafen.
Killias: «Strafen schrecken ab»
Für den Zürcher Kriminologen Martin Killias ist die abschreckende Wirkung von Strafen «an sich experimentell gut belegbar». «Dass längere Gefängnisstrafen mehr abschrecken als kurze, scheint ein neues Experiment in Italien zu bestätigen.» Das Gegenbeispiel der USA, wo härtere Strafen als in Europa ausgesprochen werden, ist für Killias nicht schlüssig, «da dort entgegen der gängigen Meinung Gewaltdelikte mit Ausnahme von Morden nicht häufiger sind als im europäischen Durchschnitt».
Entscheidend für die präventive Wirkung einer Strafe ist laut Killias allerdings nicht, ob ein Delikt mit drei oder fünf Jahren Gefängnis geahndet wird, sondern ob überhaupt mit einer Strafe gerechnet werden muss. Die Forderung der CVP, weniger bedingte Strafen zu gewähren, unterstützt Killias deshalb. «Denn für viele Täter heisst ‹bedingt› ‹keine Strafe›. Als Praktiker hört man immer wieder Leute sagen, sie seien freigesprochen worden. Dabei wurden sie zu einer bedingten Strafe verurteilt.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 15.07.2010, 22:48 Uhr
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31 Kommentare
Natürlich haben die Rechtsprofessoren immer und an jedem etwas auszusetzen, bis es sie selber betrifft. Gewaltverbrecher sollen hart bestraft werden. Von mir aus sollten alle Gauner in Zwangsarbeitslager verfrachtet werden, ohne TV, Radio. Ich denke manch einer würde es sich zweimal überlegen verbrecherisch zu handeln. Antworten
Die Professoren Riklin und Niggli haben das Schlamassel mit der Reform 2007 massgeblich mitverursacht und versuchen ihre Fehlleistung schönzureden, mit fatalen Folgen für die Sicherheit im Land. Wer Amerika als Negativbeispiel erwähnt, schliesst die Augen vor der Realität. Ich bin selbst oft in den USA und sehe mit eigenen Augen, dass z.B. New York dank härterer Gangart massiv sicherer wurde. Antworten
@Zimmerli: Wenn Raub, Vergewaltigung und Mord nicht mit hohen Strafen bedroht wären, sondern nur mit bedingten Geldstrafen, würden diese Delikte ganz bestimmt regelmässiger begangen. Denn gerade Menschen ohne Gewissen können immerhin noch denken: Knast = nicht gut. Wer weder ein Gewissen noch Grips hat= die heutige Verbrecherstatistik. Antworten
Nach meinen eigenen Erfahrungen in den USA und vielen Diskussionen an der Columbia University in New York ist eine konsquente harte Strafverfolgung mit einer guten Polizei und Nulltoleranzpolitik (Giuliani) das beste was es gibt bei der Bekämpfung der Massenkriminalität. Natürlich können wir in der kleinen Schweiz immer noch etwas "weicher" mit Kriminellen umgehen - aber sicher nicht mehr lange¨! Antworten
Es sind weniger die absoluten Strafen bei einzelnen Verbrechen die mich zu lasch dünken sondern primär die Relation der Strafen verschiedener Delikte zueinander und der doch in der Schweiz mittlerweilen recht komfortable Strafvollzug. Da sollten wir aus meiner Sicht ansetzen. Antworten
Erst vor kurzem wurde im Parlament darüber diskutiert / abgestimmt, , und nun kommt die CVP und will wieder alles über den Haufen werfen - so geht das natürlich nicht. Insbesondere werden zuviele, zusätzlichen Kommissions-Sitzungen einberufen / abgehlten und füllen so zusätzlich die Politiker - Geldtaschen. Das gesammte Bundes-/ Parlaments-Personal muss herunter gefahren werden. Antworten
Viele Leute sind gegen hohe Strafen bei Verbrechern, da diese angeblich keine Wirkung zeigen. Beim Strassenverkehr hingegen fordern teilweise dieselben Leute hohe Strafen, da diese abschreckend wirken! Diese Haltung scheint mir sehr emotional zu sein. Antworten
Hohe Strafen wirken nicht abschreckend: Trotz Todesstrafe ist die Mordrate in den USA viel höher als in der CH. Rache ist kein Strafzweck! Wirksame Prävention besteht bei hoher Wahrscheinlichkeit, überführt zu werden. Es braucht daher genügend gut ausgebildete Strafuntersuchungsbehörden. Die Wirkung der Strafe auf den Täter ist anhand der Rückfallquote zu messen. Hierzu äussert sich Killias nicht. Antworten
Mit den Gesetzen und Strafen ist es doch letztendlich wie mit der Währung eines Landes. Das Volk muss daran glauben und Vertrauen darin haben, damit es funktionieren kann und angenommen wird. Und im CH-Recht gibt es einfach zu viele Unverhältnismässigkeiten, Definitionsfehler und falsche Grundsätze. Ich für meinen Teil habe z.B. kein Interesse an der Resozialisierung von Gewaltverbrechern. Antworten
Ein Blick in die USA genügt wohl um festzustellen, was eine harte Gangart bewirkt. 1 Mio Menschen im Knast. Jeder hat Angst vor dem anderen. Gewaltbereitschaft und Mordraten auf Welttopniveau. Und hat nun dort diese harte Gangart etwas Positives bewirkt? Hat totale Kontrolle und Überwachung je schon zu verminderter Kriminalität beigetragen. Nein! Bitte Geschichtsbücher hervornehmen und lesen. Antworten
Was mir grausam auf den Senkel geht, ist diese Fokusierung auf den armen Täter! Eine Strafverschärfung schützt auch vor neuen Opfer und sühnt die bereits Betroffenen. Diese typische "Klientelisierung" von Straftätern führt dazu, dass die Behörden sich immer mehr von der Bevölkerung entfernen und wir den Eindruck bekommen, dass das Opfer halt Pech gehabt hat aber dem armen Täter geholfen wird. Antworten
wieso wird in der CH eigentlich stets nur mit der "abschreckung" argumentiert? Es geht im strafrecht bei weitem nicht nur um die abschreckung oder prevention. Auch für die zahlreichen atheisten und gutmenschen exisiteren begriffe wie schuld, sühne, strafe, wiedergutmachung. Mir ist eingentlich der preventionsgedanke schnuppe. Wer das recht verletzt, soll angemessen büssen. Get it?!? Antworten
Mich erstaunt immer wieder wie direkt die Kriminalitätsrate in Zusammenhang mit dem Strafrecht gebracht wird, werden Gewaltdelikte doch vielfach im Affekt begangen. Solche Personen überlegen sich zum Zeitpunkt der Handlung doch nicht, "für 3 Jahre mach' ich's, für 5 Jahre nicht." Eine höhere Kriminalitätsrate kann ganz andere Ursachen haben, und höhere Strafen sind lediglich Pflästerlipolitik. Antworten
Eine Verschärfung einer Strafe bringt fast nichts. Das ist richtig. Doch sind unsere "Strafen" momentan so lasch, dass es gar keine wirkliche Strafen sind. Wenn man heute verschärft, dann werden "Strafen" zu Strafen, welche auch wirklich strafen. Denn wirkliche Strafen nützen was: Es kommt nicht darauf an, wie hoch diese sind, doch es müssen echte Strafen sein. Antworten
Zu bedenken wäre hier auch, welche Straftaten als solche zu gelten haben & ob z.B. Wirtschaftskriminelle nicht mit ungleich höheren Gefängnisstrafen & Vermögensentzug bestraft werden sollten. Ebenso Delikte wie Umweltverschmutzung, Aufhetzung gegen Volksgruppen, Verschwendung von Volksvermögen, Irreführung von Staatsbürgern, Haftung bei Fehlleistungen. Wenn schon verschärfen, dann richtig! Antworten
Die heutige Kuscheljustiz mit BEDINGTEN Geldstrafen ist ein absoluter Lachschlager! Kein Krimineller nimmt ein solches degeneriertes Strafrecht mehr ernst. Kein Wunder, dass die Kriminalität in diesem Land laufen zunimmt, obwohl geschönte Statistiken das Gegenteil vorgeben möchten. Die Dunkelziffern sind enorm, die Bürger total frustriert und erheben schon gar keine Anzeigen mehr. Antworten
Der Grossteril der Straftäter kommt aus Diktatur- und/oder Kriegsländern. Das heisst, dass dort rohe Gewalt herrscht. Und ein paar Monate oder Jahre Gefängnis bei uns schreckt nicht ab - im Gegenteil. Da können sie sich bei bester Verpflegung und Behandlung ausruhen und für die nächste Gewalttat rüsten. Da die Ausschaffung bei uns anscheinend nicht drin liegt - warum sich ändern? Antworten
Die Verschärfung des Strafrechts alleine führt nicht zum Ziel. Wer glaubwürdig die Gewaltkriminalität bekämfen will muss auch für eine Verschärfung des Waffenrechts eintreten. Auch bei der Bekämpfung von Wirtschafts- und Steuerdelikten muss gehandelt werden, sonst setzten sich dei Bürgerlichen dem Vorwurf aus, nur dort handeln zu wollen wo sie ihren Geldgebern nicht auf die Füsse treten müssen. Antworten
Anfangs der 90er Jahre war die Mordrate in den USA mehr als doppelt so hoch wie heute. Durch die konsequente Inhaftierung von Straftätern wurde die Mordrate mehr als halbiert. Sie ist zwar immer noch bedeutend höher als in der Schweiz. Dies hat jedoch nichts mit der Inhaftierungsrate zu tun. Ganz im Gegenteil: Wären diese Kriminellen draussen anstatt im Gefängnis wäre die Kriminalität viel höher! Antworten
Wir müssen nicht gleich ins US-Extrem fallen. Jedoch haben wir bei uns jeglichen Massstab verloren. Wer in Zürich von Freitag 18:00 bis Montag am morgen sein Auto in der blauen Zone abstellt kriegt mehr als 1000.- Busse. Und die ist unbedingt. Dafür erhalten Gewalttäter bedingt! Für ein Knöllchen wir jemand mehr bestraft! Nicht mehr Gefägnis, aber mindestens eine Geldstrafe. Antworten
Es ist vor allem wichtig, dass man mal eine Auswertung macht, wer für was, welche Strafe bekommen hat. Hier gibt es ein paar ganz komische Sachen was so entschieden wurde von den Gerichten in den letzten Jahren, von denen man lesen konnte - es grenz z.t. schon an Willkühr. Klare Regeln mit klaren Strafen an dem man sich orientieren MUSS nicht kann. Antworten
Höhere Strafen und Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Jugendlichen in besonderen Fällen ist nebst unbedingter Ausweisung bei Ausländern angesagt. Die dauernden Behauptungen, die USA seien ein Beispiel, dass härtere Strafen keine Wirkung haben, stimmt prozentual auf die Einwohnerzahlen nicht. Hingegen bekommen in einigen Staaten Kriminelle (auch Jugendliche) beim dritten mal lebenslänglich. Antworten
Das Umfeld in den USA lässt sich kaum mit der Schweiz vergleichen, daher sind auch Vergleiche über die Anzahl Strafdelikte nicht aussagekräftig. In der Schweiz wird ja nicht eine generelle Verschärfung verlangt sondern vor allem für Gewaltdelikte. Es ist doch störend, wenn Wiederholungstäter von Gewaltdelikten teilweise immer noch mit bedingten Strafen davonkommen. Antworten
Zu oft wird das Beispiel der USA zitiert. Schaut man sich hingegen Singapur an: Dank drakonischen Strafen eine der schönsten, saubersten und sichersten (!) Länder weltweit! Vielleicht sollte man nicht den Aufenthalt in unseren schönen Hotel-Gefängnissen verlängern, sondern etwas weniger angenehm gestalten... Antworten
Ich bin der Meinung, dass längere, härtere Strafen in der Schweiz sehr wohl Wirkung zeigen würden. Das ganze mit Amerika zu vergleichen, geht nicht. Im Gegensatz zu den USA, wo viele Leute aus Armut und weil sie nichts haben, kleinkriminell sind, sind in der Schweiz die Kleinkriminellen grundsätzlich auf Profit aus. Also rauf mit den Strafen und es zeigt Wirkung. Antworten
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Mathilda Hauert
Was nützen schon längere und härtere Strafen, wenn der Staat die Täter weiterhin mittels Verjährung schützt. Dafür müssten die ja erst mal gefasst und verurteilt werden, doch Verjährung schützt sie ja vielfach davor. Dort wo dieses Problem am schlimmsten ist, nämlich bei sexuellem Missbrauch von Kindern wurde zwar die Unverjährbarkeit beschlossen, doch später leider wieder verwässert! Antworten