Schweiz

Kurze Asylverfahren illusorisch?

Von Christian Brönnimann. Aktualisiert am 11.05.2011 17 Kommentare

Erst beklatscht, dann hintergfragt: Politiker und Flüchtlingshilfe zweifeln, ob mit den Bundeszentren eine die ambitionierte Temposteigerung erreicht werden kann.

Mit Reformen zu höherem Tempo: Asylsuchende aus Eritrea im temporären Übergangszentrum Atlantis in Zürich.

Mit Reformen zu höherem Tempo: Asylsuchende aus Eritrea im temporären Übergangszentrum Atlantis in Zürich.
Bild: Keystone

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80 Prozent der Asylgesuche innerhalb von vier Monaten abschliessen, die restlichen 20 Prozent innerhalb eines Jahres – die Zielvorgabe von Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) zur Reform des Asylwesens ist ambitioniert. Nur einen Tag nach Veröffentlichung des entsprechenden Berichts werden von verschiedenen Seiten Zweifel laut, ob Sommaruga ihr Versprechen einlösen kann. «Das Ziel ist sehr ehrgeizig und schwierig zu erreichen», sagt Beat Meiner, Generalsekretär der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. SP-Nationalrat Andy Tschümperlin bleibt diplomatisch und schätzt das Ziel als «eher zu optimistisch» ein. Klarer sagt es FDP-Nationalrat Philipp Müller: «Es ist absolut illusorisch.»

Heikle Standortsuche

Absehbare Knackpunkte gibt es einige. Erstens ist die Schweiz bei der Dokumentenbeschaffung im Laufe eines Asylverfahrens oder bei Ausschaffungen auf rasche Mithilfe von anderen Staaten angewiesen. Darauf haben die eigenen Verfahrensabläufe kaum Auswirkungen. Zweitens müssten nicht nur die Migrationsbehörden, sondern auch das Bundesverwaltungsgericht eine massive Effizienzsteigerung leisten. Und drittens gilt es, neue Einrichtungen aufzubauen, was nicht einfach ist: Der Bund müsste Standorte für die geplanten Bundeszentren finden und alle Akteure dazu bewegen, koordiniert in den Zentren zu agieren. In diesen zwei elementaren Faktoren erkennt Meiner von der Flüchtlingshilfe die grössten Herausforderungen. Die Standortsuche sei heikel. An möglichen Standorten von neuen Asylunterkünften sei mit Widerstand der Bevölkerung zu rechnen. Eine Schwierigkeit sei auch, die Arbeitsplätze der Bundesverwaltungsrichter in die Zentren zu integrieren. Die Skepsis ist nicht unbegründet. Gerichtssprecher Andrea Arcidiacono sieht bei einer Zentralisierung die Justizautonomie in Gefahr. «Die Richter müssen unabhängig und ohne Druck arbeiten können, hierfür spielt die Örtlichkeit eine Rolle», sagt er.

Knappe Fristen für das Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz hätte mit der Reform noch eine viel grössere Aufgaben zu meistern. Gemäss Sommarugas Bericht betrug die durchschnittliche Behandlungsdauer einer Beschwerde bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil im letzten Jahr 436 Tage. Zwei Drittel der erstinstanzlichen Wegweisungsentscheide wurden angefochten. Die Reform sieht für das Gericht nun knappe Fristen vor. Demnach müsste es 80 Prozent der Beschwerden innerhalb eines Monats und den Rest innerhalb von vier Monaten beurteilen – ein Bruchteil der heutigen Verfahrensdauer.

Gerichtssprecher Arcidiacono ist dennoch optimistisch. Ohne Beschwerdeflut sei es auch mit dem heutigen Personalbestand möglich, die klarsten 80 Prozent der Beschwerden innert Monatsfrist zu behandeln. Zuerst müsse jedoch der Pendenzenberg weiter abgebaut werden. In vier Jahren sei das Gericht bereit. Bei der Frist für die komplizierteren Fälle habe er hingegen Bedenken, so Arcidiacono. Denn die diesbezüglichen Abklärungen seien erfahrungsgemäss langwierig. Gleich wie die Zentralisierung seien Fristen zudem grundsätzlich problematisch, da auch sie die Unabhängigkeit der Justiz einschränkten und im Einzelfall ein korrektes Verfahren verhindern könnten.

Müller: «Nur ein halber Schritt»

FDP-Nationalrat Müller bezeichnet das Bundesverwaltungsgericht angesichts der Ausgangslage als «schwächstes Glied» der Kette. An den ganzen Reformplänen lässt er kaum ein gutes Haar. «Die Annahme, den Grossteil der Asylgesuche in einem schnellen Normalverfahren erledigen zu können, entbehrt jeder Grundlage.» Die Anwälte der Asylsuchenden unternähmen alles, um ihre Klienten in ein erweitertes Verfahren zu bringen, beispielsweise mit der Forderung nach weiteren Abklärungen. Bei diesem Verfahren müssten die Asylsuchenden weiterhin an die Kantone überwiesen werden, womit Parallelstrukturen aufrechterhalten blieben. «Die Reform ist nur ein halber Schritt. Die zuständige Ständeratskommission hat sich nicht getraut, alle Aufgaben dem Bund zu übertragen», sagt Müller.

Maximilian Reimann, SVP-Ständerat und Mitglied der Staatspolitischen Kommission, setzt drastische Bedingungen voraus, damit die zeitlichen Vorgaben erreicht werden könnten. So sei die massive Senkung der Verfahrensdauer einzig dann möglich, wenn etwa Asylsuchende die Bundeszentren nur kontrolliert verlassen könnten, wenn unter Sanktionsandrohung klare Rückführungsabkommen mit anderen Staaten ausgehandelt würden oder wenn die Hürde für einen Rekurs erhöht würde. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 10.05.2011, 21:58 Uhr

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17 Kommentare

Konrad Schläpfer

11.05.2011, 08:40 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Ist doch klar dass sich die Flüchtlings - Lobby mit allen Mitteln gegen eine schnellere Abwicklung wehrt,sind doch ihre gut bezahlten Arbeitsplätze in Gefahr. Antworten


Bruno Horn

11.05.2011, 07:19 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Vielleicht muesste man halt eben die Ablaeufe, respektive die Beschwerdemoeglichkeiten ueberpruefen und so zu aendern dass kein Ping-Pong Effekt entsteht und die verschiedenen Behoerden nicht gegenseitig beschaeftigen. Antworten



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