La France n'existe plus
Von Peter Schenk. Aktualisiert am 23.11.2011 28 Kommentare
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Die rund 70 Unternehmen im Schweizer Sektor des EuroAirport (EAP) beschäftigen mehr als 5000 Personen und haben bisher Schweizer Arbeits- und Sozialrecht angewandt, obwohl dies in den bilateralen Verträgen zum Flughafen nicht explizit geklärt ist. In einem Verfahren war ein hohes französisches Gericht in letzter Instanz zum Urteil gekommen, dass das strengere französische Arbeitsrecht gelte. Bis Ende Jahr soll ein von Paris eingesetzter Verhandlungsführer einen Bericht mit Lösungsvorschlägen für die unklare rechtliche Situation auf dem EAP vorlegen.
Die Versuche, für den Schweizer Sektor auf dem EuroAirport (EAP) eine Sonderlösung hinsichtlich des Arbeits- und Sozialrechts zu finden, seien zum Scheitern verurteilt, ist der elsässische Abgeordnete in der französischen Nationalversammlung, Eric Straumann (UMP), überzeugt. «Rechtlich ist das unmöglich. Selbst eine Entscheidung des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy hätte vor den französischen Gerichten keinen Bestand», argumentiert der Jurist gegenüber der BaZ. Sein Wahlkreis befindet sich in und um Colmar.
Nötig wäre auch ein Steuerabkommen
Straumann ist überzeugt, dass eine saubere Lösung der verfahrenen Situation nur durch einen Gebietsabtausch möglich wäre. Solange der Schweizer Sektor auf dem EAP zu Frankreich gehöre, könne das Gericht beim Arbeitsrecht keine Ausnahme machen. In einem Brief an den französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy, der erst jetzt bekannt wurde und der BaZ vorliegt, hatte Straumann bereits Anfang September gefordert, durch ein Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich den Grenzverlauf beim Flughafen zu verändern. Einen derartigen Abtausch habe es zwischen Frankreich und der Schweiz in der Vergangenheit schon mehrmals gegeben. Straumann weist in seinem Brief auch darauf hin, dass gleichzeitig zum Gebietsabtausch ein Steuerabkommen unterzeichnet werden müsse. Dies müsse den französischen Gemeinden und Gebietskörperschaften ihr bisheriges Steuereinkommen garantieren.
Flächengleiche Gebietsteile
Adrian Sollberger, Mediensprecher beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), bestätigt, dass es zwischen 1862/1864 und 2002 gut ein Dutzend Grenzbereinigungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich gegeben habe. Er teilt mit: «Gebietsaustausche können grundsätzlich ein denkbarer Ansatz zur Regelung nachbarrechtlicher Fragen sein. Sie bedingen allerdings, dass die beiden Vertragsstaaten entsprechend flächengleiche Gebietsteile zur Verfügung stellen.»
Sollberger verweist ferner darauf, dass die Schweiz bereit wäre, jegliche Lösungsansätze zu untersuchen, die den Schweizer Unternehmen auf dem EAP so schnell wie möglich Rechtssicherheit bringen. Bei Kontakten mit den Franzosen sei auch die Idee eines Gebietsabtritts oder -austausches als Möglichkeit in Erwägung gezogen worden. «Allerdings haben wir bisher offiziell keinen konkreten Vorschlag von den französischen Behörden erhalten.» (Basler Zeitung)
Erstellt: 23.11.2011, 16:44 Uhr
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28 Kommentare
Wenn dann neben den wachstumshemmenden französischen Arbeitsgesetzen auch noch die französische Mentalität einzieht, kann der Flughafen ja gleich zumachen. Und wer würde sich als Schweizer schon zu französischen Bedingungen anstellen lassen und dann noch dem französischen Sozialversicherungsrecht unterstehen wollen? Nein Danke. Wenns bisher funktioniert hat, soll man das doch so weiterlaufen lasse Antworten
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