Lasst die Kinder Kinder sein!

Von Saïda Keller-Messahli. Aktualisiert am 16.08.2010 81 Kommentare

Die Muslimin Saïda Keller-Messahli befürwortet ein Kopftuchverbot an Schulen. Im Kommentar erklärt sie ihre Haltung.

Ein Mädchen mit Kopftuch: Die Kleidervorschrift signalisiert Geschlechtsreife und Heiratsfähigkeit.

Ein Mädchen mit Kopftuch: Die Kleidervorschrift signalisiert Geschlechtsreife und Heiratsfähigkeit.
Bild: Keystone

Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen empfiehlt den Schulen, Kopfbedeckungen zu verbieten. Ist das nicht zu viel der Vorschriften, wo doch bisher selbst die sichtbare Haut auf Nabelhöhe zu keinen vergleichbaren Verboten geführt hat?

Doch es geht nicht um eine Kleidervorschrift, sondern um eine Massnahme gegen den immer sichtbarer werdenden Islam in der Schweiz. Eine Massnahme, die auch die Religionsfreiheit einschränkt. Verständlich also, dass viele freiheitsliebende Schweizerinnen und Schweizer darob hörbar aufgeschrien haben.

Ein Zeichen für die Heiratsfähigkeit

Der Fall ist allerdings komplexer. Das Kopftuch der Frau ist nämlich nicht eine substanzielle und notwendige Vorschrift für den islamischen Glauben. Aber innerhalb islamistischer Kreise ist es ein Zeichen für die erlangte Geschlechtsreife und damit für die Heiratsfähigkeit.

Das aber hat in der Schweiz, in der ein Mädchen ein Mädchen sein darf, keinen Platz. In der Schweiz endet das Schutzalter der Jugendlichen mit dem erfüllten 18. Lebensjahr – und das soll auch für die hier lebenden Muslime gelten. Die Schweiz hat die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes unterzeichnet. Dort heisst es im Artikel 1: «Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.»

Koran verlangt kein Kopftuch

Der Koran, die einzige verbindliche Quelle für Muslime, verlangt auch bei einer wortwörtlichen Lesart kein Kopftuch für die Frau. Er empfiehlt den Frauen lediglich, ihre Brust zu bedecken. Eine Empfehlung, die auch zu unserer Gesellschaft in der Schweiz ja passt. Das Kopftuch für erwachsene Frauen hat allerdings eine Tradition, die bis zur Antike zurückverfolgt werden kann. Traditionen sind aber nicht religiöse Vorschriften und müssen unter dem Titel «Religionsfreiheit» deshalb nicht vorbehaltlos geschützt werden.

Was aber spricht konkret gegen das Kopftuch bei Kindern? Das Selbstbestimmungsrecht, nicht zuletzt in religiöser Hinsicht, ist ein Menschenrecht. Und ein Recht, als Subjekt anerkannt und nicht sexualisiert oder verhüllt zu werden. Kinder möchten so wie die andern Kinder sein. Sie möchten Teil einer Gemeinschaft von Gleichen sein. Ausgrenzung ist schon für Erwachsene schwierig und oft unerträglich, für Kinder ist sie die Hölle. Der gruppendynamische Druck auf Schulkinder, die Kleider ohne Modelabel tragen, ist – als Beispiel – mittlerweile so gross geworden, dass immer öfter nach der guten alten Schuluniform gerufen wird.

Ein Befehl der Eltern

Die Politologin und Muslimin Elham Manea von der Universität Zürich spricht sich gegen das Kopftuch bei Kindern aus. «Ein Kind ist keine Frau. Zwingt man einem Kind eine solche Kleidervorschrift auf, dann raubt man ihm seine Kindheit und degradiert es zu einem Sexualobjekt.»

Kein Kind trägt die Kopfbedeckung freiwillig, selbst wenn es, danach befragt, dies so sagen würde. Das Tragen des Kopftuches ist oft der Wunsch oder die Anweisung der konservativen Eltern. Diese glauben, das Kind so den (begehrlichen) Blicken der Männer zu entziehen. In Wirklichkeit bewirken sie das Gegenteil: Das Kopftuch ist augenfällig. Und es impliziert eine Aussage, die die Eltern, wären sie sich dessen bewusst, klar ablehnen würden: Der Körper des Mädchens ist eine verbotene Zone, ein Sexualobjekt.

Kinder sollen frei sein

Kinder sollen möglichst frei sein von religiöser Programmierung und auch in religiöser Hinsicht der eigenen Selbstverantwortlichkeit entgegenwachsen. Kinder sollen von Insignien der religiösen Abgrenzung freigehalten werden. Und sie sollen keine Kopfbedeckung tragen, die – im Glauben der eigenen Familie – das Gegenteil von Kindheit signalisiert: nämlich die Geschlechtsreife und ein Alter, das Heiratsfähigkeit bedeutet.

Und wo sollen wir diese Forderung durchsetzen, wenn nicht in der Schule? Die Schule ist die Zukunft unserer Gesellschaft. Und auch die Integration der Immigranten beginnt – spätestens! – in der Schulzeit. Genau darum halte ich ein Kopftuchverbot für Mädchen auch als Muslimin für richtig und angebracht. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.08.2010, 10:59 Uhr

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81 Kommentare

Beni Schärer

16.08.2010, 15:54 Uhr
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Weiter so! Kopftücher weg von der Schule. Wir leben hier in der Schweiz! Vor nicht allzu langer Zeit musste in einer innerschweizer Schule ein Christuskruzifix aus dem Schulzimmer entfernt werden, weil es Andersgläubige störte bzw. sich dessen Eltern diskriminiert fühlten. Wir leben in einem christlich dominierten Land und bast. Muslime haben sich den Gesetzen anzupassen. Nicht wir ihnen. Antworten


Leo Nauber

16.08.2010, 13:45 Uhr
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Das Kind soll....dürfen; der Menchs soll.... sich frei... dürfen: Das liebe Leserinnen und Leser gilt nur für die christlich/jüdisch geprägten hier in der Schweiz. In der muslimischen Welt muss das Kind, muss der/die Jugendliche gemäss Eltern, Grosseltern... Und wenn diese noch so grausam, rückständig etc. sind! Also, wenn wir deren Jugendliche schützen wollen, müssen wir deren "Alte" entmachten Antworten



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