Leibliche Mütter sollen adoptierte Kinder suchen dürfen

Aktualisiert am 26.02.2010

Wer ein Kind zur Adoption frei gegeben hat, soll es kontaktieren können, wenn es damit einverstanden und volljährig ist. Der Bundesrat will das Gesetz entsprechend anpassen.

Keinen Grund, das die Akteneinsicht den Eltern immer verwehrt bleibt: Der Bundesrat schlägt eine Gesetzesänderung vor.

Keinen Grund, das die Akteneinsicht den Eltern immer verwehrt bleibt: Der Bundesrat schlägt eine Gesetzesänderung vor.
Bild: Keystone

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Der Bundesrat will das Adoptionsgesetz so ändern, dass Mütter ihre einst zur Adoption freigegebenen Kinder kontaktieren können. Das Adoptionsgeheimnis sei bis zur Volljährigkeit des adoptierten Kindes durchaus sinnvoll, schreibt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH). So könne sich die neue Familie entwickeln. Nicht einzusehen sei aber, weshalb den leiblichen Eltern die Akteneinsicht für immer verwehrt werde.

Laut dem Bundesgericht haben adoptierte Kinder einen Anspruch darauf, die Identität ihrer leiblichen Eltern zu erfahren. Die Frage, ob auch leibliche Mütter dieses Recht haben, hat das Bundesgericht nicht geklärt.

Die meisten Amtsstellen beriefen sich in dieser Situation auf das Adoptionsgeheimnis und verweigerten die Herausgabe der Akten, hält der Bundesrat fest. Die Bekanntgabe der Personalien sei jedoch unproblematisch, wenn das Kind volljährig und einverstanden sei. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion. (oku/sda)

Erstellt: 26.02.2010, 16:26 Uhr

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