«Libyen verletzt die Menschenrechte der zwei Schweizer»
Völkerrechtlerin Anne Peters.
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Libyen habe den Pakt ratifiziert und dürfe damit die Bewegungs- und Ausreisefreiheit von ausländischen Personen nur einschränken, wenn ausreichend öffentliche Gründe vorliegen, sagte Staats- und Völkerrechtsprofessorin an der Universität Basel.
Dies sei ziemlich klar nicht der Fall, weil die Schweizer rechtmässig nach Libyen eingereist seien und mittlerweile nur deshalb noch im Land seien, weil sie von Libyen an der Ausreise gehindert wurden.
In Artikel 12 des Menschenrechtspakts heisse es klar, dass jedem Menschen das Recht zustehe, jedes Land zu verlassen. Die blosse, von Libyen den Schweizern vorgeworfene Verletzung von Visavorschriften sei kein hinreichender Grund für eine Einschränkung dieses Rechts, sagte Peters. (bru/sda)
Erstellt: 25.09.2009, 17:56 Uhr
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