Lohnt sich Fahrerflucht?
Von Reto Hunziker. Aktualisiert am 28.07.2010 20 Kommentare
Fahrerfluchten bei Unfällen mit Personenschaden
Fahrerfluchten bei Unfällen mit Personenschaden
Fahrerfluchten
Quelle: bfu
Zwei Arten von Fahrerflucht
Unter Fahrerflucht versteht man die Flucht eines Unfallverursachers nach einem Unfall mit Personenschaden. Das Vergehen kann mit Haft- oder Geldstraffe gebüsst werden. Viel häufiger sind aber Fälle, in denen reine Sachschäden nicht gemeldet werden. Hier ist die Flucht des Fahrers eine Übertretung, die mit bis zu 10'000 Franken gebüsst werden kann. Die meisten Kantone verzeichnen eine Zunahme an Fahrerfluchten, die meisten sind jedoch der Umgehung der Meldepflicht zuzuschreiben.
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Kaum ein Monat vergeht, ohne dass von einem spektakulären Unfall mit Fahrerflucht berichtet wird. Ein Autofahrer verursacht einen Unfall, bei dem eine andere Person verletzt oder gar getötet wird, und fährt – aus Angst vor den Konsequenzen – davon.
In den letzten Wochen wurden sogar zwei äusserst aussergewöhnliche Fälle von Fahrerflucht bekannt: Auf dem Bielersee überfährt ein Motorboot zwei Menschen in einem Gummiboot, eine Frau kommt dabei ums Leben. Am Iron Man in Zürich fährt ein Sportler mit dem Velo eine betagte Frau um und verletzte diese. In beiden Fällen kümmerten sich die Täter nicht um die Opfer, sondern fuhren einfach davon.
Bei einem von zwanzig Unfällen
Und vor vier Jahren gab es einen besonders schlimmen Fall von Fahrerflucht in Bülach: Im Juni 2006 fuhr ein Autofahrer in einen korrekt fahrenden 15-jährigen Radfahrer. Über einen Kilometer lang wurde der Jugendliche mitgeschleift, er verstarb später im Spital. Der Täter fuhr einfach weiter. Er konnte bis heute nicht eruiert werden.
Gesamtschweizerisch kommt bei jedem zwanzigsten Unfall mit Personenschaden eine Fahrerflucht vor. Diese Zahl ist seit Jahren relativ konstant. Gemäss Statistik der Beratungsstelle für Unfallverhütung waren das im Jahr 2008 1127 Fälle (siehe Grafik).
Dies, obwohl die juristische Sachlage klar ist: «Ergreift ein Fahrzeugführer, der bei einem Verkehrsunfall einen Menschen getötet oder verletzt hat, die Flucht, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» So steht es im Artikel 92 des Strassenverkehrsgesetzes.
Instinktives Verhalten
Warum kommt es dennoch immer wieder vor? Gemäss Verkehrspsychologen können die Unfallverursacher aufgrund der Stresssituation nicht mehr klar denken. Der Täter steht unter Schock – und setzt sein Schicksal in den Vordergrund. Was die Beteiligten als Blackout oder Kopflosigkeit bezeichnen, passiert instinktiv und aus reinem Selbstschutz. «Fahrerflucht ist purer Egoismus», sagt denn auch der bekannte deutsche Verkehrspsychologe Egon Stephan. Es sei die Angst, sich der Verantwortung zu stellen. In der Panik versuche man, sich selbst zu schützen, und folge dem Fluchtimpuls.
Erst einige Zeit nach dem Unfall kann der Unfallverursacher wieder klar denken, er wägt die Vor- und Nachteile ab. Doch je mehr Zeit verstreicht, desto geringer ist die Chance, dass sich der Unfallverursacher doch noch meldet. Es ist ihm «peinlich», sich so spät zu stellen. Und die Hoffnung wächst in ihm, dass er nicht erwischt wird.
Ob sich dann doch noch das schlechte Gewissen meldet, oder ob die Person das Geschehene einfach verdrängen und vergessen kann, ist wiederum höchst individuell. Im Normalfall, so Psychologen, wolle ein Täter früher oder später aber darüber sprechen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 28.07.2010, 13:11 Uhr
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20 Kommentare
Ich bin sicher, dass bei jedem Unfall der Gedanke der Flucht einem jeden durch den Sinn geht. Von da an ist die Entscheidung Charaktersache. Es spielen Alkohol und Drogen eine grosse Rolle, speziell bei Unfällen in der Nacht, wie auch beim Bootsunfall. Tatsache ist, dass im Fahrzeugverkehr nirgends soviel Alkohol konsumiert wird, wie auf dem See. Wer Auto fährt, steht mit einem Bein im Gefängnis. Antworten
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