Schweiz
«Man kann hier schon von einem krassen Fall sprechen»
Interview Reto Hunziker. Aktualisiert am 01.09.2010
«In der Zwickmühle»: Harald Sohns, Sprecher des Bundesamts für Sozialversicherungen.
«Keine Arbeit, sondern Hilfe»: Der IV-Betrüger Shaban H. (Bild: Screenshot SF)
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Herr Sohns, wie kann es passieren, dass ein Doppelbürger zehn Jahre lang unentdeckt im Ausland arbeiten und gleichzeitig IV-Gelder kassieren kann?
Bei Renten, die ins Ausland ausbezahlt werden, gestaltet sich die Kontrolle durch die IV deutlich schwieriger als in der Schweiz, auch die soziale Kontrolle ist viel tiefer. Die Dossiers werden aber regelmässig im Rahmen von Rentenrevisionen überprüft. Macht man das nur vom Schreibtisch aus – allenfalls unterstützt durch Berichte von Vertrauensärzten vor Ort –, so ist das Kontrollniveau relativ tief. Bietet man die Versicherten in die Schweiz auf, so bedeutet das einen grossen Aufwand und grosse Kosten.
Der IV-Betrüger hat angeblich über eine halbe Million Franken ertrogen...
Dabei handelt es sich nur bei einem sehr kleinen Teil um IV-Gelder. Die maximale IV-Vollrente beträgt 2280 Franken im Monat, das heisst 27'360 Franken im Jahr.
Was lehrt Sie der Fall Shaban H.?
Der Fall zeigt, dass sich die IV in einer Zwickmühle zwischen Kontrollaufwand und -ertrag befindet. Sie muss die Kontrollen weiter verstärken, aber auch gezielt vornehmen.
Wie kann man einen solchen Betrug künftig verhindern?
Bevor die IV eine Leistung überhaupt zuspricht, muss sie die Sachverhalte möglichst genau und umfassend abklären. Diese Abklärungen hat die IV bereits deutlich intensiviert. Ist eine Leistung einmal zugesprochen und fliesst ins Ausland, braucht es gezielte, verstärkte periodische Überprüfungen. Dazu kommen die speziellen Anstrengungen der IV in der Betrugsbekämpfung im Ausland. Eines von zwei Pilotprojekten läuft im Kosovo. Und in die Sozialversicherungsabkommen mit verschiedenen Staaten werden derzeit Klauseln zur Zusammenarbeit in der Betrugsbekämpfung aufgenommen.
Handelt es sich beim Betrug von Shaban H. um einen besonders krassen Fall?
Man kann hier wohl schon von einem krassen Fall sprechen. Solche gibt es aufs Ganze gesehen nur sehr selten.
Erst ein anonymer Hinweis überführte den Betrüger. Wie oft gehen solche Hinweise ein? Und wie brauchbar sind diese?
Die IV-Stellen erhalten immer wieder Hinweise von Dritten, hauptsächlich in der Schweiz. Diesen wird selbstverständlich nachgegangen, wenn sie nicht offensichtlich rein diffamierend sind. Nur bei einem kleinen Anteil bleibt aber wirklich etwas hängen.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 01.09.2010, 16:22 Uhr
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