Genf erlaubt Plakate, Lausanne verbietet sie
Aktualisiert am 07.10.2009 54 Kommentare
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Zürich, Winterthur und Luzern wollen den Entscheid am Donnerstag fällen. Sie hatten angekündigt, die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) abzuwarten.
Dieses politisch bedeutsame Gutachten wurde am Mittwoch publik. Darin übt die EKR harsche Kritik am Bild der verhüllten Frau vor einer von raketenähnlichen Minaretten gespickten Schweizer Flagge.
Muslime verunglimpft
Die Plakate nährten Vorurteile und seien pauschalisierend, schreibt die EKR. Die Inserate suggerieren in den Augen der Kommission, dass von der hiesigen muslimischen Minderheit eine Gefahr ausgehe und man diese fürchten müsse.
Es entstehe der Eindruck, «dass die Muslime die Schweizer Bevölkerung beherrschen wollten, Frauen unterdrückten und die Grundrechte missachteten», schreibt die Kommission.
Dies komme einer Verunglimpfung der friedlichen muslimischen Schweizer Bevölkerung gleich und sei für den sozialen Zusammenhalt nicht förderlich. Damit habe das Plakat das Potenzial, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Sorgfältige Güterabwägung nötig
Die Kommission empfiehlt den Städten deshalb, «eine sorgfältige Güterabwägung zwischen Meinungsfreiheit, Diskriminierungsschutz und dem Schutz der schweizerischen Gesellschaft vor Hass fördernder Agitation» vorzunehmen. Eine explizite Empfehlung, das Plakat zuzulassen oder zu verbieten, spricht die Kommission nicht aus.
Sie hält dagegen fest, dass sich die Städte für ein allfälliges Verbot auf das Gebot der Nichtdiskriminierung gemäss Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung berufen können. Auch die präventive Verpflichtung aus dem internationalen Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung (RDK) könne herangezogen werden.
Gegen das Antirassismusgesetz verstösst das Plakat in den Augen der EKR gemäss heutiger Rechtssprechung allerdings nicht. «Von der heutigen Rechtslage und den bereits von Gerichten ausgesprochenen Urteilen ausgehend muss geschlossen werden, dass diese und ähnliche Plakate strafrechtlich gemäss Art. 261bis nicht verboten sind», schreibt die EKR und unterlegt dies mit mehreren Gerichtsurteilen.
Tschäppät regt gemeinsames Vorgehen an
Auch Bern hat sich noch entschieden, ob es das Plakat untersagt. Der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät will sich dafür einsetzen, dass die Städte eine gemeinsame Linie einigen. Er werde eine entsprechenden Antrag beim Schweizerischen Städteverband einreichen.
Obschon diese Initiative reichlich spät ist, rennt Tschäppät offene Türen ein. Mehrere Städte wollen sich nämlich an den anderen Grossstädten orientieren. So sagte der Bieler Stadtpräsident Hans Stöckli zum Beispiel, Biel werde sich an der Mehrheit der grossen Städte orientieren. Für die Stadt Winterthur ist insbesondere das Verhalten der Stadt Zürich entscheidend, wie Lukas Mischler, Sekretär des Baudepartements sagte.
EDU will Kampagne «mit Anstand»
Die EDU will «mit Anstand» gegen die Minarette ankämpfen, wie sie am Mittwoch vor den Medien in Bern betonte. Obwohl auch EDU- Vertreter im Initiativ-Komitee sitzen, die das umstrittene Plakat zu verantworten haben, führt die Partei ihre eigene Kampagne mit einem moderaten Sujet durch.
Das Bild zeigt eine Fotomontage mit Dorfplatz, Häuserzeile, Minarett und dem Slogan «Es geht auch ohne Minarette!» Die EDU fürchtet sich insbesondere vor den Muezzinen. Die Erfahrungen anderer europäischer Länder zeigten, dass auf den Bau von Minaretten «unweigerlich» der Muezzin folge, sagte Parteisprecher Daniel Zingg. Dies wiederum sei eine Diskriminierung anderer Religionen.
Die Anti-Minarett-Initiative kommt am 29. November zur Abstimmung. Das von der SVP und der EDU eingereichte Volksbegehren besteht aus einem einzigen Satz, der dem Artikel 72 der Bundesverfassung zu Kirche und Staat beigefügt werden soll: «Der Bau von Minaretten ist verboten.» (bru/sda)
Erstellt: 07.10.2009, 21:23 Uhr
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54 Kommentare
In diesem Fall geht es ja eigentlich überhaupt nicht um die Meinungsfreiheit eines Menschan an sich, sondern um die Meinungsfreiheit von Gruppierungen, sprich Parteien vs. Städte. Somit hat doch eine Stadt genau das gleiche "Recht" ein Plakat abzulehnen (oder anzunehmen) wie eine Partei das Recht hat ihr Sujet zu plazieren. Meine freie Meinung dazu: die Plakatkampagne ist einfach unsägl. primitiv. Antworten
@Peter Züllig: Was genau tun wir wem genau an? Um es kurz zu sagen: Schauen Sie sich bitte den Beitrag von Ben Müller (15:14 h) an. Es ist immer dasselbe. Bei der hitzigen Diskussion seinerzeit um einen muslimischen Friedhof in Zürich-Altstetten fragte sich die überwiegende Zahl hier integrierter Muslime, ob dies denn wirklich nötig sei. Und die Fundis befriedigen müssen wir ja wirklich nicht!!! Antworten
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