Minarettverbot: Schweiz wird mit Beschwerden eingedeckt

Aktualisiert am 18.12.2009 66 Kommentare

Nach dem Minarettverbot haben sich vier weitere muslimische Organisationen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gewandt.

Gegen «Islamhetze»: Auf dem Bundesplatz haben vergangenes Wochenende mehrere hundert Muslime protestiert.

Simon Eppenberger

Sie wollen die Vereinbarkeit des Abstimmungsresultats mit der europäischen Menschrechtskonvention überprüfen lassen. Der Genfer Anwalt Ridha Ajmi habe das Begehren am Mittwoch vor das Gericht in Strassburg gebracht, teilten die Muslimische Liga Schweiz, die Stiftung Muslimische Gemeinschaft Genf, die Kulturelle Vereinigung der Muslime in Neuenburg und die Genfer Vereinigung der Muslime in der Nacht auf heute mit.

Die Organisationen zeigten sich betrübt über das Abstimmungsresultat vom vergangenen 29. November. Die Befürworter der Initiative hätten bei der Bevölkerung Ängste geweckt, die nichts mit den Muslimen in der Schweiz zu tun hätten.

Sie seien sich jedoch bewusst, dass der juristische Vorstoss nur ein Nebenaspekt sei und die wirkliche Arbeit zusammen mit der Schweizer Bevölkerung unternommen werden müsse. Deshalb bereiteten sie gleichzeitig eine Informations- und Aufklärungskampagne über die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz vor.

Insgesamt sind beim Europäsichen Gerichtshof für Menschenrechte bisher sechs Briefe zum Minarettverbot eingegangen, darunter die Klage des früheren Sprechers der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, wie eine Sprecherin des Gerichtshofs sagte. (bru/sda)

Erstellt: 18.12.2009, 10:10 Uhr

66

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

66 Kommentare

Markus Kästli

18.12.2009, 12:32 Uhr
Melden

Wir leben in einer globalen Welt und haben CH-Gesetze wie auch Gesetze durch Verträge welche wir unterschrieben haben. Bevor wir also eine Abstimmung durchführen sollte schon klar sein, ob diese überhaupt umsetzbar ist. Wenn nicht müssen erst die Gesetze geändert oder Verträge gekündigt werden. Tun wir dies nicht, sind wir nicht besser als alle die wir hier Verurteilen keine Demokratie zu sein. Antworten


Rainer Karaus

18.12.2009, 12:46 Uhr
Melden

Das Minarettverbot wurde von der schweizer Bevölkerung gewünscht und beschlossen. Basta! Wenn das den Islamisten und Muslemen nicht passt, sollen sie dorthin gehen, wo sie sich nicht anpassen und integrieren müssen! Wozu wird den in der Schweiz sonst abgestimmt? Sollte die Abstimmung als nichtig erklärt werden, wer wird sich dann noch bemühen, über etwas abzustimmen? Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz