Schweiz
Minders Abzocker-Initiative im Härtetest
Aktualisiert am 09.06.2009 21 Kommentare
Artikel zum Thema
Die kleine Kammer hat unter dem Eindruck der Abzocker-Debatte die Beratung zur Aktienrechts-Revision aufgenommen. Wie weit er der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» entgegekommen will, bleibt bis Mittwoch offen.
Eine gewichtige Rolle spielte in der Eintretensdebatte zur Aktienrechts-Revision das vom Schaffhauser Kleinunternehmer Thomas Minder lancierte Volksbegehren. Um die Lohn-Exzesse der Topmanager zu bekämpfen, verlangt Minder eine Stärkung der Aktionärsrechte. Zudem will er Abgangsentschädigungen und Vorausprämien verbieten.
Die im Februar 2008 eingereicht Initiative hat die vom früheren Justizminister Christoph Blocher vorbereitete Reform nachhaltig verändert: In einer Zusatzbotschaft schlug der Bundesrat vor, der Initiative stärker Rechnung zu tragen und das Reformpaket zum indirekten Gegenvorschlag auszubauen.
Warnungen der Linken
Vertreter der SP, der Grünen und der SVP warnten im Ständerat davor, die Vorschläge des Bundesrats zusammenzustreichen. Minder habe mit seinem Begehren den Puls der Bevölkerung richtig gefühlt. Nur eine griffige, ja bissige Vorlage könne sich gegen die Initiative durchsetzen, sagte Ernst Leuenberger (SP/SO), der Minders Begehren vorläufig unterstützen will.
Während sich die Ständeräte in ihrer Kritik an den Lohn-Exzessen in den Teppichetagen einig waren, blieb umstritten, wie weit der Bedienungsmentalität der Riegel geschoben werden soll.
Bürgerliche Vertreter, vor allem der FDP und der CVP, warnten vor zu viel Regulierung. Die Initiative schiesse klar übers Ziel hinaus. Die Gefahr sei nun, dass man zu viele ihrer Anliegen berücksichtige und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz schwäche.
Warnungen des Gewerbes
Unzufrieden zeigte sich Rolf Büttiker (FDP/SO) im Namen des Gewerbes. Die Vorlage sei nicht «KMU-tauglich». Es werde zu wenig differenziert zwischen Aktiengesellschaften, die an der Börse kotiert sind und allen anderen. Die 180 000 nicht-börsenkotierten KMU dürften nicht für Fehler einiger weniger börsenkotierter Grossunternehmen die Zeche bezahlen.
Konkrete Entscheide in der Abzocker-Frage traf der Ständerat am Dienstag noch nicht. Im Vordergrund standen andere Massnahmen zur Modernisierung des Aktienrechts.
Mit 26 zu 10 lehnte der Rat einen linken Antrag ab, die Inhaberaktien abzuschaffen. Auf Druck der Finanzbranche hatte der Bundesrat diesen Vorschlag wieder aus der Vorlage gestrichen. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf räumte ein, dass die Schweiz mittelfristig auf dem internationalen Parkett unter Druck geraten wird, diese Aktienform abzuschaffen.
Neue Stimmrechtsvertretung
Mit 18 zu 14 entschied der Ständerat, die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung nicht ersatzlos zu streichen. Er schlägt stattdessen ein neues Modell vor, wonach künftig die Verwahrungsstellen für Aktien die Stimmrechte unter bestimmten Voraussetzungen ausüben können.
Laut Rolf Schweiger (FDP/ZG), soll so die Repräsentativität des Aktionariats an einer Generalversammlung (GV) erhöht werden. Sonst bleibe es möglich, dass sich jemand mit einem Bruchteil der Stimmmen an einer GV durchsetzen könne.
Die Linke und die Justizministerin kritisierten dieses sogenannte Nominee-Modell wegen mangelnder Transparenz. Sie sehe zudem nicht ein, weshalb man für Aktionäre, die Titel als blosse Finanzanlage hielten, neue Rechte schaffen wolle, sagte Widmer- Schlumpf. Solchen Aktionären wolle der Bundesrat nicht mehr Mitsprache einräumen.
Linke Verschärfungs-Anträge
Die Detailberatung wird am Mittwochnachmittag weitergeführt. Dabei wollen die SP und die Grünen die Vorlage weiter verschärfen und bislang nicht berücksichtigte Forderungen der Initiative - zum Beispiel das Verbot für «goldene Fallschirme» - aufnehmen. (cpm/sda)
Erstellt: 09.06.2009, 20:08 Uhr
Kommentar schreiben
21 Kommentare
Man müsste auch einmal prüfen, ob es in diesen Unternehmen nicht auch Abzocker in unteren Chargen gibt, Leute die einen Lohn (egal welcher höhe) beziehen und deren Arbeit weniger Wert ist als deren Salär. Nicht die Höhe des Lohnes ist massgebend, sondern vielmehr, ob dem Lohn auch ein entsprechender Arbeitswert gegenübersteht. Dies gilt für hohe wie für tiefe Saläre. Antworten
Schweiz
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.





