Schweiz
Mit dem Kopftuch ins Berner Tiefbauamt
Von Dölf Barben. Aktualisiert am 03.05.2010 77 Kommentare
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Im August wird die 17-jährige Könizerin F. U. im Stadtberner Tiefbauamt eine kaufmännische Lehre beginnen. Das Besondere daran: Bei F. U. handelt es sich um jene Frau, die seit ihrem Auftritt in der «Arena» des Schweizer Fernsehens am vorletzten Freitag fast ununterbrochen in den Schlagzeilen ist. Auch die Sonntagspresse hat ihre Geschichte gestern ausgebreitet. Bis letzten Sommer gehörte die Kurdin – wie ihre Familie – zur Glaubensgemeinschaft der Alewiten, die ebenfalls Muslime sind, ihren Glauben aber moderat leben. Dann «konvertierte» sie zum sunnitischen Islam, der viel strengere Regeln kennt. Seither trägt sie freiwillig ein Kopftuch und – wie bei ihrem TV-Auftritt – einen schwarzen Umhang.
Die Konvertitin «zwinge» die Berner Stadtverwaltung nun zu einer Kleiderregelung für ihre Angestellten, schrieb die «Sonntagszeitung». Walter Langenegger, Chef des Stadtberner Informationsdienstes, sagte gestern auf Anfrage, man sei mit F. U. im Gespräch. Es gehe darum abzuklären, «was für sie wichtig ist und was für uns wichtig ist», sagte er. Das Ziel sei, eine Regelung zu finden, die es erlaube, mit dieser «neuen Situation» umzugehen. Als sich F. U. für die Lehre angemeldet hatte, war sie noch nicht konvertiert. Auf Details wollte Langenegger nicht eingehen, er sagte lediglich, damit eine Lehre absolviert werden könne, müssten gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Bis jetzt seien Fragen im Zusammenhang mit Kopftüchern oder Umhängen in der Stadtverwaltung Bern kein Thema gewesen.
Lehrantritt ohne Umhang
In der Zeitung «Sonntag» hatte sich Stadtpräsident Alexander Tschäppät zum Thema geäussert: Eine «Ganzkörperverschleierung» käme bei Mitarbeiterinnen in der Stadtverwaltung nicht infrage. Walter Langenegger bestätigte diese Aussage gestern. Um die Verschleierung des ganzen Körpers wird es F. U. wohl aber nicht gehen. Gegenüber dem «SonntagsBlick», den sie in ihrem Versteck in der Stadt Bern empfangen hatte, hielt sie fest: Sie werde die Lehre zwar mit Kopftuch, aber ohne den schwarzen Umhang antreten. «Ich kann mich anpassen.» Gemäss «SonntagsBlick» versteckt sich F. U. in einer kleinen Wohnung vor ihrer Familie.
Die Adresse kennen nur die Polizei, die Vormundschaftsbehörde – und ihr Freund Naim Cherni, der 18-jährige Generalsekretär des umstrittenen Islamischen Zentralrats Schweiz des radikalislamischen Konvertiten Nicolas Blancho. An Chernis Seite war F. U. in der «Arena» aufgetreten. Die beiden hatten letzten Herbst nach islamischem Ritus geheiratet. Gegenüber dem «Bund» wollte F. U. gestern keine Stellung mehr nehmen – auch zu Fragen nicht, die ihre Lehrstelle betreffen. Was in der Sonntagspresse stehe, «kann stimmen oder kann auch nicht stimmen», sagte sie bloss. Mit Verweis auf ihre Medienpräsenz in den letzten Tagen meinte sie freundlich, sie wolle sich jetzt nicht mehr äussern.
Interessant wäre es indes schon, zu erfahren, zu welchen Konzessionen F. U. überhaupt bereit ist und wie sie es sich vorstellt, die strenge Auslegung ihres Glaubens mit der Tätigkeit im Stadtberner Tiefbauamt in Einklang zu bringen. Gewisse Probleme dürften sich durchaus ergeben – etwa deshalb, weil sie nicht bereit ist, Männern die Hand zu geben (siehe «Bund» vom Freitag»).
Einschränkungen sind möglich
Falls die Stadt Bern ausgehend von diesem Einzelfall Regeln im Umgang mit strenggläubigen Musliminnen aufstellen möchte, müsste sie nicht bei null beginnen. Auf Bundesebene ist das Thema bereits angeschnitten worden. Im Herbst 2008 hatte sich der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr in der parlamentarischen Fragestunde über «Kopftuchträgerinnen im Bundesdienst» erkundigt. Er wollte auch wissen, ob Burkas in der Verwaltung erlaubt seien.
Der Bundesrat respektiere die Religionsfreiheit der Mitarbeitenden, hielt Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf in ihrer Antwort zur Kopftuchfrage fest. «Funktionsbezogene Einschränkungen des Tragens von religiösen Zugehörigkeitszeichen» seien aber möglich, «wo anderweitige Vorschriften bezüglich Auftreten gelten würden».
Das Tragen einer Burka während der Arbeit in der Bundesverwaltung lehnt der Bundesrat aber ab. Es sei «insofern problematisch», sagte Widmer-Schlumpf, weil mit einer Burka das ganze Gesicht verhüllt werde – mit Ausnahme der Augenpartien. Dadurch werde der Umgang mit Arbeitskolleginnen und -kollegen und vor allem auch mit externen Personen «erheblich erschwert». Zudem könnten sich Fragen der Sicherheit stellen, wenn Mitarbeiterinnen zum Beispiel an der Eingangsloge nicht mehr zu erkennen wären. (Der Bund)
Erstellt: 03.05.2010, 10:03 Uhr
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77 Kommentare
@lisa tschudin - man kann Isalm als eine andere Kultur anschauen oder als eine Religion.Ich denke nicht das die Burka tragende Frau auf Jobsuche geht in der Schweiz. Es geht schon eher um die Kopftuch tragende Frau. Gibt man aber von wegen Kleidung in die andere Richtung nicht immer mehr Freiheiten ? Gegenseitiger Respekt bring m.E.Wohlbefinden zwischen Menschen. Ungerechtigkeit aber schürt Hass. Antworten
@lisa tschudin. Klosterfrauen haben mir Handarbeits- und Hauswirtschaftsunterricht erteilt an einer öffentlichen Schule. Es scheint heute hat alles was mit Religion/Glaube zu tun hat nicht mehr Platz in der Öffentlichkeit nur noch hinter Mauern oder im stillen Kämmerlein. Ob dies das Wohlergehen und Wohlbefinden der Menschen verbessert ? Das ist die Frage! Antworten
Die Diskussionen im Lande laufen völlig aus dem Ruder - man spricht ja nicht von Burkas, vollen Verhüllungen etc. sondern lediglich von einem Kopftuch wie es übrigens hierzulande vor wenigen Jahrzehnten auch von unsern Müttern und Grossmüttern noch getragen wurde. Etwas viel Hysterie um ein reines Scheinproblem - solange die Dame ihren Job recht macht und sich richtig benimmt ist's doch ok. Antworten
@Olga Baumgartner - Da Klosterfrauenkopftuch hat nichts damit zu tun dass die Frauen dann besser vor der Unbeherrschtheit der Männer wären. Die islamische Verhüllung wird aber so begründet. Auch die Hand darf eine Muslim einem Mann ja nicht geben, weil das eben sexuelle Gefühle auslösen kann. Eine solche (gegenüber Männern sexistische) Denkweise hat nichts mit dem Kopftuch der Klosterfrau zu tun. Antworten
@Olga Baumgartner: Argumentation wie die ihrige beweist klar und deutlich, dass mit allen Mitteln versucht, sich den Sitten und Werten eines nicht-islamischen Gastlandes zu widersetzen. Wo in der Schweiz sehen Sie heute noch Nonnen, die sich das Gesicht verhüllen? Antworten
Eines vorneweg: ich bin gegen ein generelles Verbot von Kleidungsstücken, welcher Art auch immer. Aber: es gibt Orte und Situationen wo eine entsprechende Kleidung vorgegeben oder des Anstandes wegen getragen werden muss oder sollte. Diese Regeln sind sowohl von Burkaträgerinnen, Nudisten, oder wem auch immer einzuhalten. Das hat mit Religion (für mich) nichts zu tun. Antworten
Das geht zu weit. Ich wohne in Suriname, einem Vielvölkerstaat, Schwarze, Hindus, Moslems, Indianer, Weisse. Hier steht die Moschee neben der Synagoge. Es gibt Unterschiede bei den Moslems, manche essen auch Schweinefleisch. Der hiesige Imam hat kürzlich einige extremistische Vertreter schlicht ins nächste Flugzeug gesetzt – sowas braucht man hier nicht. Karibisches Lebensgefühl eben! Antworten
@Marta Keller: es geht hier nicht um irgendeine Kleiderordnung, denn jemand der sein Gesicht verhüllt, ist schliesslich gar nicht mehr zu identifizieren. Man erkennt ja noch nicht mal, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Und so etwas wirkt auf die meisten Menschen beunruhigend. Kleinen Kindern dürfte das sogar ziemlich Angst machen. Allein schon deshalb ist es völlig inakzeptabel. Antworten
"Was in der Sonntagspresse stehe, [ sagte sie bloss] «kann stimmen oder kann auch nicht stimmen». " Das ist das typische verhalten dieser konvertiterten (radikalen?) Muslime. Alles was sie sagen wird angeblich aus dem Zusammenhang gerissen oder verzerrt wiedergegeben. Wie kann man so einer Person überhaupt nur ein Wort glauben? Ich glaube denen nichts was ich nicht schriflich,unterschieben bekomme Antworten
@ Marta Keller: Ich meine, dass es genug anständige Jugendliche gibt, die diese Lehrstelle eher verdient hätten. Da können Sie auch mit Ihren Fragen, die nur vom Thema ablenken, nichts ändern. Im übrigen mache ich mir mein Bild über Sie anhand Ihrer Beiträge hier. Antworten
@ Marta Keller: Der IZRS und Al Qaida haben die identische grundlegende islamische Ideologie. Die Kontakte von Herrn Blancho und der Al Qaida sind offensichtlich und bekannt. Nur ein Blinder oder ein Freund des radikalen, fundamentalistischen Islams erkennt das nicht. Antworten
Darf ich als Nudist nackt im berner Tiefbauamt arbeiten? Natürlich nicht. Und warum nicht? Genau, weil es gewisse Verhaltenskodexe gibt und man sich in einer Gemeinschaft auch aus Rücksicht auf andere an gewisse Spielregeln hält. Dasselbe sollte auch für eine Ganzkörperverhüllung in Schwarz gelten, welches an Ideologien in Afganistan erinnert. Die Ideologie hinter der Aufmachung erschreckt! Antworten
@Peter Züllig: Die CH kennt die Rel. freiheit ganz bestimmt NICHT. Gem. Art. 72 der BV ist die Glaubensfreiheit gewährleistet. Wäre die Rel. freiheit gewährleistet, könnte z.B. das Schächten nicht verboten werden. Zudem müssten Praktiken, welche das StGB betreffen, zugelassen werden, z.B. Menschenopfer für seine Gottheit, Drogenkonsum um mit seiner Gottheit kommunizieren zu können usw. Antworten
darf ich auch eine Burka tragen wenn ich auf einer Bank oder bei der Polizei arbeiten will? Oder als Krankenschwester im Spital? Militär? Ambulanz? Da braucht man wohl nicht zu diskutieren- oder sind jetzt die Schweizer schon so tief gesunken? Ausgerechnet beim Staat macht man schlapp? Antworten
@Roland Moser,wenn dieser jungen Frau Koran Mittlepunkt ist im Leben,dann sollte sie die Koranstelle auch nicht uebersehen die sie verpflichtet der jeweiligen Rechtsordung des Landes in der sie lebt,zu befolgen.Trotzdem darf/soll Allah fuer sie Mittelpunkt sein, wie fuer einen Christen Jesus oder Gott,oder fuer einen Musiker die Musik. ( kann entsprechende Koranpassage noch zitieren auf Wunsch) Antworten
Du liebe Zeit, die Schweiz langweilt sich gerde dermassen, dass nun vorgegebn wird, wie sich jemand zu kleiden hat, welche Ansichten er/sie zu vertreten hat und sonst soll er/sie gefälligst auswandern, da wir uns ja auch immer anpassen im Ausland. Ahja. Bedenklichens Niveau. Und armen Geistes, wer keine andern Sorgen hat. Antworten
Eine Diskussion um ein reines Scheinproblem - wenn die Frau ihre Arbeit ordentlich macht und ihre Lernziele etc. erreicht ist es wirklich Schnurzegal ob sie ein Kopftuch trägt oder sich die Haare neongrün färbt oder sich ein Tattoo auf den Bauch machen lässt. Sie sollte wohl einfach nicht bei der Arbeit rummissionieren - was wir aber von gewissen 'Freikirchlern' auch kennen. Antworten
@Hans Keller: welche sehen Sie denn, die Ihnen solche Sorge bereiten? Und sind dies Informationen welche gesichert sind, oder sind diese womöglich aus dem Zusammenhang gerissen und reisserisch publiziert? Ruhe bewahren und im Gespräch bleiben erscheint mir deutlich der bessere Weg als hier über ein 17jähriges Mädel herzuziehen! Antworten
@Kurt Gsell: es erstaunt mich ja immer wieder woher Sie Ihr Wissen über mich nehmen...! Schon nachgeschaut? zB. Vom Anstand zu unterscheiden ist so der Begriff des Schicklichen und seiner zeit- und gesellschaftstypischen Abwandlungen, welcher eine Anpassung des persönlichen Verhaltens an eine gemeinschaftliche Norm fordert (Konformität). Nun denn: was meinen Sie denn nun anständig oder schicklich Antworten
Mir tut dieses Mädchen nur noch leid. Die Ohrfeige hat der Sekretär verdient. Nach der ersten Verliebtheit sieht die Welt wohl ganz anders aus. Im Iran werden Frauen durch den Staat gebüsst, tragen sie das Tuch nicht ordnungsgemäss, also nichts von Religion, von den Herren Staatsmännern erzwungen! Das darf in der Schweiz nicht akzeptiert werden. Antworten
@P Züllig: Nein, Religionsfreiheit gilt nicht ohne Wenn und Aber sondern innerhalb der rechtsstaatlichen Schranken. Und es geht immer auch um Güterabwägungen und darum, dass staatliche Einschränkungen verhältnismässig sind. Ein Burkaverbot wäre dies angesichts der minimen Zahl ihrer Trägerinnen nicht. Ein Recht, jede religiöse Marotte auch am Arbeitsplatz ausleben zu dürfen, allerdings ebensowenig Antworten
@Bruno Bänninger: heisst das, dass falls mir Ihre Kleidung nicht angepasst erscheint, Sie ebenfalls ins passende Ausland verreisen? Wer definiert denn was die passende Kleidung ist und wo die Grenzen sind? Einfach zu sagen, die sollen doch in ein islamisches Land gehen hat wohl kaum einen Realitätsbezug und löst die Intoleranz nicht, es kommen dann einfach die nächsten die "Anecken"....TOLL Antworten
@Kurt Gsell: wie definieren Sie denn anständig? Habe schwer den Eindruck, dass viele der Kommentatoren nur aufgrund eines "unguten" Bauchgefühls / Ängsten vor dem Fremden und ungewohnten reagieren. Oder hat jemand von Ihnen schlechte Erfahrungen aus erster Hand? Wo ist denn das Problem? Antworten
Ausgerechnet die Frau eines extremen Islamisten wird beim Bund angestellt, wo führt das hin (westliche Frauen müssen sich in muslimischen Ländern anpassen) hier erhalten Islamistinnen eine Stelle beim Bund und werden mit unseren Steuergeldern entlöhnt! Antworten
Jeder Mensch hat das Recht sich zu kleiden wie er will. Damit hat er aber nicht das Recht in seiner gewählten Kleidung überall aufzutreten. Anstand ist es, sich stets der Situationen angepasst zu kleiden. Wer diesen Anstand nicht aufbringt, macht seine Lehre besser in einem islamischen Land und bleibt dort. Mit Religion hat das nichts zu tun. Aber viel mit sturer Zwängerei und Provokation. Antworten
Auch wenn ich einer Naturreligion angehören würde die Nacktheit vorschreibt dürfte ich mich so im öffentlichen Raum nicht bewegen, geschweige denn in einem Amtshaus oder sonstwo an der Arbeit. Wir haben nun mal gewisse Mindeststandards wie wir uns in der Öffentlichkeit zu bewegen haben. Eine Komplettverhüllung, egal wie man sie nennt, gehört wie Nacktheit nicht dazu. Antworten
@na Rupp Grau: Genau, und so führen wir einmal mehr eine auf Halbwissen und Hörensagen basierende Diskussion, die unschöne Gefühle weckt aber weit weg von irgendwelchen Fakten ist. Sowas bringt niemanden auch nur ein Stück weiter, vor allem nicht angesichts drängenderen Problemen. Antworten
Art. 321 d OR: Der Arbeitgeber kann über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb oder Haushalt allgemeine Anordnungen erlassen und ihnen besondere Weisung erteilen. Der Arbeitnehmer hat die allgemeinen Anordnungen des Arbeitgebers und die ihm erteilten Weisungen nach Treu und Glauben zu befolgen. Was ist für sie wichtiger? Schweizer Recht oder Koran? Antworten
Reisen wir in einen islamischen Staat,haben wir uns dort anzupassen,das ist klar.Wieso haben die Leute,die in einen christlichen Staat kommen sich hier nicht auch anzupassen?Ich finde,gleiche Rechte und Pflichten für jeden! Aber nein,langsam wird Europa islamisiert und keiner tut etwas dagegen!!!Wir sollen uns hier ebenfalls an die Islamisten anpassen,wir hier in einem christlichen Europa! Antworten
Wenn ich als Kunde bei einer Verwaltung vorsprechen würde und eine Frau in schwarzem Umhang würde mein Anliegen entgegen nehmen und sich dabei weigern mir die Hand zu geben, würde ich sofort eine andere Person verlangen. Wieso will diese junge Frau überhaupt ausser Haus arbeiten gehen, das haben die Ehefrauen Mohammeds ja auch nicht gemacht und sie glaubt ja fest an ihre Vorbilder aus dem 7.Jdt. Antworten
Wer hier auf die Länge die Scharia einführen und damit unseren demokratischen Rechtsstaat abschaffen will, der hat im Staatsdienst auch als Lehrling nichts verloren. Wer das auch noch mit seiner Kluft demonstriert, ist eine Zumutung für den Bürger, der ein Amt aufsucht. Überrissene Multikulti Toleranz hat dazu geführt, dass man überhaupt ernsthaft diskutiert, ob solches zu tolerieren sei. Antworten
Herr Maurer, mit "Burka" wird mittlerweile alles bezeichnet, was - meistens in Schwarz - wie ein Zelt über die Frau gestülpt wird und im schlimmsten Fall nur noch einen Augenschlitz freilässt. In Zürich selber habe ich das selber schon mehrfach gesehen; ob das jetzt Touristinnen waren oder nicht, interessiert mich nicht. Gehen die so auch auf eine Bank? Antworten
@H M Ich bin eine Zürcherin und habe noch nie eine ganz verschleierte Frau gesehen. Weder in Zürich noch in Bern, Luzern etc Aber vielleicht müsste ich nach Genf wenn ich eine vollverschleierte Touristin sehen will. Solange eine Person sich den entsprechenden Behörden, Polizei, Àmter etc ihr Aussehen nicht verweigert, was stört es wenn ich ihr Gesicht nicht sehe? Wie lauft Ihre Partnerin herum :-) Antworten
Schwarze Verhüllung, die nur Mund, Nase und Augen freilässt, 5xtäglich Arbeitspausen fürs Gebet, abgetrennter Gebetsraum, an islamischen Feiertagen frei, männlichen Arbeitskollegen und Kunden die Hand nicht geben, Keine Menues mit Schweinefliesch in der Kantine, nur Halalfleisch in der Kantine, keine Weihnachts-/ Osterdekos.... dem Personalverantwortlichen viel Spass mit den künftigen Forderungen. Antworten
Ich finde, ein normaler Umgang mit einer total vermummten Person ist nicht nur erheblich erschwert - wie Widmer-Schlumpf meint - sondern schlichtweg unmöglich. Einen solchen Menschen kann man ja nicht mal eindeutig identifizieren. Deshalb muss die Gesellschaft hier definitiv eine Grenze setzen. Es geht um den Schutz unserer Art des Zusammenlebens. Toleranz ist in diesem Fall völlig fehl am Platz. Antworten
Was in den eigenen vier Wänden passiert ist Privatsache. So lange dies nicht an die Öffentlichkeit getragen wird. Ausserhalb der eigenen vier Wänden sollte das gelten was der Staat verlangt. Kleidung welche das Gesicht verhüllt sollte nicht erlaubt sein. Dies birgt wirklich Gefahren in sich. Wenn aber eine Muslimin keine Hand gibt, sollte dies akzeptiert werden. Kann auch hygienisch bedingt sein. Antworten
Das Problem Kopftuch, Burka etc. liesse sich relativ einfach lösen: Wenn ein Mitglied einer Familie sich dafür entschliesst, muss die ganze Familie dies tun. Auch die Männer! Glaubt irgend jemand, dass dann nach 3 Tagen noch eine(r) damit rumläuft? Antworten
1. Dreht es sich bei dem Thema hier um ein Kopftuch und nicht Totalverschleierung. 2. Geht es nicht um Kultur, sondern Religion. In der Schweiz herrscht Religionsfreiheit, OHNE WENN UND ABER. Wer nun dennoch einen Kulturstreit vom Zaun brechen will ignoriert jene Werte, welche er/sie gleichzeitig hochhalten will. Antworten
Es ist so eine Sache mit der Freiwilligkeit! Kopftuch ja - doch wenn die allseits erwähnte Religionsfreiheit unsere Freiheit einschränkt, wird es etwas schgwieriger! Ich glaube nicht daran, dass die junge Muslimin die Lehre wirklich absolvieren kann. Nicht nur die CH soll sich anpassen, auch für unsere Einwohner und Gäste darf man-frau das fordern! Antworten
Was soll das eigentlich? Wird die öffentliche Verwaltung jetzt dazu gezwungen, radikale Kopftuchträgerinnen ins Arbeitsverhältnis einzustellen? Wer sich nicht an die schweizerischen Regeln hält, hat in einer öffentlichen Verwaltung nichts zu suchen. Diese Leute sollen im jeweiligen Land auf der Verwaltung arbeiten. Hier nicht! Sig. Ein Steuerzahler und Eidgenosse Antworten
Der Koran enthält eine Verschleierungs-EMPFEHLUNG. Eine Burka ist nicht erwähnt. Die Kleidung soll die Frau zudem nicht behindern, was bei einer Burka z.B. nach Ansicht der deutschen islamischen Ahmadyya Reformgemeinde der Fall ist. Ein Burkaverbot verstösst daher nicht gegen die Religionsfreiheit, da keine religiöse Vorschrift das Tragen derselben verlangt. Antworten
Die Burka das Kopftuch etc haben nichts mit dem Islam zu tun, sondern mit archaischen Traditionen einer überholten Kultur, genauso wie Handabhacken, Steinigen und Ehrenmorde. Das Verbot eines Kopftuches ist also nicht gegen die Religion gerichtet, sondern verlangt eine ortsübliche und zeitgemässe unauffällige Kleidung. So wie eine Frau aus einem Naturvolk 1950 hier nicht brustfrei arbeiten konnte. Antworten
Um die Wahrung ererbter kultureller Identität geht es dieser jungen Dame ja offensichtlich nicht, sondern vielmehr um blosse Provokation. Das ist wohl symptomatisch für viele Kopftuch-Aktivistinnen. Ist andererseits bei einer 17jährigen auch nicht so erstaunlich. Vielleicht wächst es sich ja aus. Danach muss sie nur noch aus der Ehe mit dem bärtigen Jungfunktionär wieder herauskommen. Viel Glück! Antworten
Was haben wir uns da eingebrockt. Für mich ist klar: Wenn eine Frau aus religiösen Gründen einem Manne die Hand nicht zum Grusse gibt, oder nur verschleiert arbeiten will oder sonstwie unsere Kultur radikal ablehnt, dann kann sie nicht Toleranz einfordern, denn sie ist ja nicht ein Jota bereit, Toleranz zu leben. Antworten
Es ist interessant, zu sehen, wie viel Rücksicht und Geduld diesen Gesichtsverhüllern entgegengebracht wird. Andererseits werden bei Stellensuchenden viel einfachere Gründe für eine Absage entscheiden. Es ist doch in unserer Gesellschaft inakzeptabel, mit verhülltem Gesicht in der Oeffentlichkeit aufzutreten. Sonst müsste man Nudisten nackt am Arbeitsplatz auch dulden.(Nacktwanderer etc. etc. Antworten
Die Entscheidung nur noch verschleiert rumzulaufen wird der jungen Frau selber am meisten das Leben erschweren. Je mehr man sie unter Druck setzt, desto schwieriger wird es für sie irgend eines Tages wieder zu einer weniger extremen Auslegung ihrer Religion zu finden. Druck wird nicht die beste Methode sein, um sich aus der Bevormundung ihres Ehemannes zu lösen. Antworten
Das TB wird machen können was es will, die Lehrtochter und Ihre Zuflüsterer werden die Sache immer gegen das TB drehen. Aber in meinen Augen geht folgendes nicht: 1. So wie Sie sich in der Arena präsentierte (Kleidung). 2. Handgeben gehört zu unserem Kulturgut und ist zu befolgen (Religion hin oder her). Mein Tip: Vertrag auflösen, denn Probleme sind vorprogrammiert. Antworten
Naja, zumindest darf diese Frau noch eine Ausbildung machen; das ist ja schon immerhin etwas. Denn wer weiss, wie lange sie dieser "Sekte" die Stange hält. Vielleicht kann sie diese Ausbildung später ja mal noch brauchen; schliesslich sind wir hier in der Schweiz und nicht in Süd-Waziristan... Antworten
kopftuch ist ok, schweizer bäuerinnen tragen schliesslich beim heuen auch eins. und so ein neckisches calmy rey schleierchen beweist doch nur sinn für exotik. davon, aber sonst bin ich für ein vermummungs- (und nicht burka-) verbot für frauen und für männer. an der fasnacht kann man ja ausnahmebewilligungen erteilen. Antworten
Ich finde es höchst problematisch, dass der Staat, Leuten, die explizit gegen unsere Gesellschaftsordnung sind (und sogar für die Steinigung von Frauen eintreten), dass unsere Staat diesen Leuten einen staatlichen Ausbildungsplatz anbietet. Gerade in einer Zeit, in der viele Schweizer Jugendliche um einen Ausbildungsplatz kämpfen müssen! Unsere Steuergelder für die Ausbildung von Extremisten? Antworten
Einerseits finde ich es positiv,dass solche Fragen geklärt werden. Von gewählten Politikern erwarte ich aber,dass sie die vom Volk bezahlte Zeit nicht mit überflüssigen Themen verbringen. So wüsste ich gerne, wo Herr Fehr jemals ausserhalb von Afganistan eine Burka gesehen hat. Antworten
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Giovanna Meier
Ja eine orthodox jüdische Frau darf auch nicht einem Mann die Hand geben, aber hier geht es doch um unsere Kultur und Brauch. Die Hand geben verstehen wir als Anstand! Wieso müssen wir uns eigentlich anpassen? Diese Leute leben doch in unserem Land, oder? Antworten