Mit dem Kopftuch ins Berner Tiefbauamt
Von Dölf Barben. Aktualisiert am 03.05.2010 77 Kommentare
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Im August wird die 17-jährige Könizerin F. U. im Stadtberner Tiefbauamt eine kaufmännische Lehre beginnen. Das Besondere daran: Bei F. U. handelt es sich um jene Frau, die seit ihrem Auftritt in der «Arena» des Schweizer Fernsehens am vorletzten Freitag fast ununterbrochen in den Schlagzeilen ist. Auch die Sonntagspresse hat ihre Geschichte gestern ausgebreitet. Bis letzten Sommer gehörte die Kurdin – wie ihre Familie – zur Glaubensgemeinschaft der Alewiten, die ebenfalls Muslime sind, ihren Glauben aber moderat leben. Dann «konvertierte» sie zum sunnitischen Islam, der viel strengere Regeln kennt. Seither trägt sie freiwillig ein Kopftuch und – wie bei ihrem TV-Auftritt – einen schwarzen Umhang.
Die Konvertitin «zwinge» die Berner Stadtverwaltung nun zu einer Kleiderregelung für ihre Angestellten, schrieb die «Sonntagszeitung». Walter Langenegger, Chef des Stadtberner Informationsdienstes, sagte gestern auf Anfrage, man sei mit F. U. im Gespräch. Es gehe darum abzuklären, «was für sie wichtig ist und was für uns wichtig ist», sagte er. Das Ziel sei, eine Regelung zu finden, die es erlaube, mit dieser «neuen Situation» umzugehen. Als sich F. U. für die Lehre angemeldet hatte, war sie noch nicht konvertiert. Auf Details wollte Langenegger nicht eingehen, er sagte lediglich, damit eine Lehre absolviert werden könne, müssten gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Bis jetzt seien Fragen im Zusammenhang mit Kopftüchern oder Umhängen in der Stadtverwaltung Bern kein Thema gewesen.
Lehrantritt ohne Umhang
In der Zeitung «Sonntag» hatte sich Stadtpräsident Alexander Tschäppät zum Thema geäussert: Eine «Ganzkörperverschleierung» käme bei Mitarbeiterinnen in der Stadtverwaltung nicht infrage. Walter Langenegger bestätigte diese Aussage gestern. Um die Verschleierung des ganzen Körpers wird es F. U. wohl aber nicht gehen. Gegenüber dem «SonntagsBlick», den sie in ihrem Versteck in der Stadt Bern empfangen hatte, hielt sie fest: Sie werde die Lehre zwar mit Kopftuch, aber ohne den schwarzen Umhang antreten. «Ich kann mich anpassen.» Gemäss «SonntagsBlick» versteckt sich F. U. in einer kleinen Wohnung vor ihrer Familie.
Die Adresse kennen nur die Polizei, die Vormundschaftsbehörde – und ihr Freund Naim Cherni, der 18-jährige Generalsekretär des umstrittenen Islamischen Zentralrats Schweiz des radikalislamischen Konvertiten Nicolas Blancho. An Chernis Seite war F. U. in der «Arena» aufgetreten. Die beiden hatten letzten Herbst nach islamischem Ritus geheiratet. Gegenüber dem «Bund» wollte F. U. gestern keine Stellung mehr nehmen – auch zu Fragen nicht, die ihre Lehrstelle betreffen. Was in der Sonntagspresse stehe, «kann stimmen oder kann auch nicht stimmen», sagte sie bloss. Mit Verweis auf ihre Medienpräsenz in den letzten Tagen meinte sie freundlich, sie wolle sich jetzt nicht mehr äussern.
Interessant wäre es indes schon, zu erfahren, zu welchen Konzessionen F. U. überhaupt bereit ist und wie sie es sich vorstellt, die strenge Auslegung ihres Glaubens mit der Tätigkeit im Stadtberner Tiefbauamt in Einklang zu bringen. Gewisse Probleme dürften sich durchaus ergeben – etwa deshalb, weil sie nicht bereit ist, Männern die Hand zu geben (siehe «Bund» vom Freitag»).
Einschränkungen sind möglich
Falls die Stadt Bern ausgehend von diesem Einzelfall Regeln im Umgang mit strenggläubigen Musliminnen aufstellen möchte, müsste sie nicht bei null beginnen. Auf Bundesebene ist das Thema bereits angeschnitten worden. Im Herbst 2008 hatte sich der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr in der parlamentarischen Fragestunde über «Kopftuchträgerinnen im Bundesdienst» erkundigt. Er wollte auch wissen, ob Burkas in der Verwaltung erlaubt seien.
Der Bundesrat respektiere die Religionsfreiheit der Mitarbeitenden, hielt Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf in ihrer Antwort zur Kopftuchfrage fest. «Funktionsbezogene Einschränkungen des Tragens von religiösen Zugehörigkeitszeichen» seien aber möglich, «wo anderweitige Vorschriften bezüglich Auftreten gelten würden».
Das Tragen einer Burka während der Arbeit in der Bundesverwaltung lehnt der Bundesrat aber ab. Es sei «insofern problematisch», sagte Widmer-Schlumpf, weil mit einer Burka das ganze Gesicht verhüllt werde – mit Ausnahme der Augenpartien. Dadurch werde der Umgang mit Arbeitskolleginnen und -kollegen und vor allem auch mit externen Personen «erheblich erschwert». Zudem könnten sich Fragen der Sicherheit stellen, wenn Mitarbeiterinnen zum Beispiel an der Eingangsloge nicht mehr zu erkennen wären. (Der Bund)
Erstellt: 03.05.2010, 10:03 Uhr
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77 Kommentare
@H M Ich bin eine Zürcherin und habe noch nie eine ganz verschleierte Frau gesehen. Weder in Zürich noch in Bern, Luzern etc Aber vielleicht müsste ich nach Genf wenn ich eine vollverschleierte Touristin sehen will. Solange eine Person sich den entsprechenden Behörden, Polizei, Àmter etc ihr Aussehen nicht verweigert, was stört es wenn ich ihr Gesicht nicht sehe? Wie lauft Ihre Partnerin herum :-) Antworten
Was in den eigenen vier Wänden passiert ist Privatsache. So lange dies nicht an die Öffentlichkeit getragen wird. Ausserhalb der eigenen vier Wänden sollte das gelten was der Staat verlangt. Kleidung welche das Gesicht verhüllt sollte nicht erlaubt sein. Dies birgt wirklich Gefahren in sich. Wenn aber eine Muslimin keine Hand gibt, sollte dies akzeptiert werden. Kann auch hygienisch bedingt sein. Antworten
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