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Mit der IV-Rente allein kann kein Behinderter wirklich leben

Von Beat Bühlmann. Aktualisiert am 17.08.2009 71 Kommentare

Verweigert das Volk der IV Mehreinnahmen, drohen massive Rentenkürzungen. Viele IV-Rentner leben aber schon heute an der Armutsgrenze. Wie viele Abstriche sind zumutbar?

Nur dank Zusatzarbeit geht es: Das Ehepaar Rüdisüli.

Nur dank Zusatzarbeit geht es: Das Ehepaar Rüdisüli.
Bild: Thomas Burla

Die IV hilft auch beim Weg zurück in die Arbeitswelt

Die Invalidenversicherung (IV) zahlt nicht nur Renten. Sie finanziert auch Eingliederungsmassnahmen, zum Beispiel für Kinder und Jugendliche mit kleineren oder grösseren Geburtsgebrechen. Im Jahr 2007 wurden an über 10'000 Personen durchschnittlich 6000 Franken für solche medizinischen Massnahmen bezahlt. Im Alter von 15 Jahren, so ergab eine interne Studie, hat ungefähr ein Viertel aller Kinder wegen eines Geburtsgebrechens eine medizinische IV-Leistung beansprucht.

Die Invalidenversicherung bemüht sich vor allem um die berufliche Eingliederung. So deckt sie alle zusätzlichen beruflichen Kosten ab, die wegen einer Invalidität entstehen. 2007 hat die IV 16'000 Personen mit durchschnittlich 24'000 Franken bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung oder Umschulung unterstützt. Dazu gehörten auch Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Mit der 5. IV-Revision wurde die Früherfassung und Frühintervention verstärkt, um Menschen mit Behinderungen möglichst am Arbeitsplatz halten zu können.

Hörgeräte, Blindenhunde, Perücken

Der beruflichen Eingliederung dienen auch die Hilfsmittel, die jährlich an 70'000 Personen abgegeben werden. Am häufigsten sind dies Hörgeräte. Doch zum Angebot der IV gehören auch Schuheinlagen, Treppenfahrstühle, Prothesen, Sprechhilfegeräte (nach Kehlkopfoperationen), Blindenhunde, elektronische Kommunikationsgeräte oder Perücken.

2007 bezogen 294'000 Personen eine IV-Rente (davon 42'000 im Ausland), und 217'000 beanspruchten eine individuelle Eingliederungsmassnahme. Der Aufwand für die Renten belief sich auf 458 Millionen Franken, für die individuellen Massnahmen waren es 1,6 Milliarden.

Bernhard Rüdisüli will sich nicht beklagen. «Es bleibt nicht viel übrig, aber ein paar Tage Ferien können wir uns leisten», sagt er. Rüdisüli ist 56 Jahre alt und seit seiner Geburt körperbehindert. Seine monatliche IV-Rente macht 1600 Franken aus. Daneben verdient er mit seinem Teilzeitjob bei der Schweizerischen Fachstelle für hindernisfreies Bauen in Zürich 2000 Franken. Das macht 3600 Franken im Monat. «Gegenüber meiner früheren Tätigkeit als Lehrer und Technischer Leiter einer Schule ist das bescheiden», sagt er. «Ohne Behinderung verdiente ich mehr als das Doppelte.»

Schlimmer ist, dass Rüdisüli nie in eine Pensionskasse aufgenommen wurde. Sollte er seine Arbeitsstelle verlieren, drohen ihm somit existenzielle Probleme. «Wir müssten eine Ergänzungsleistung beantragen und auf Ferien und Auto verzichten.» Rüdisülis Frau, ebenfalls seit Geburt körperbehindert, erhält eine Rente von 1600 Franken und kann heute nur noch ein paar Hundert Franken dazuverdienen.

In «desolater Lebenslage»

Invalidität birgt weiterhin das «Risiko einer wirtschaftlichen Notlage», wie das Bundesamt für Sozialversicherungen festhält. Denn nicht alle haben eine Pensionskasse im Rücken. Vor allem Frauen müssen oft ohne berufliche Vorsorge auskommen. Die IV-Rente allein reicht jedoch nicht zum Leben. Die maximale Rente beläuft sich auf 2200 Franken, im Durchschnitt macht sie 1600 Franken aus.

Das erklärt, warum fast jeder zweite IV-Rentenbezüger (2008 waren es 41 Prozent) eine Ergänzungsleistung (EL) beansprucht – bei stark steigender Tendenz. Das heisst: Die soziale Lage der IV-Rentner ist um einiges prekärer als jene der AHV-Rentner. Von diesen bezieht jeder Achte (12 Prozent) eine Ergänzungsleistung. Für die rund 100'000 EL-Bezüger der IV werden 1,6 Milliarden Franken ausbezahlt.

Eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz kam im Jahr 2004 zum Schluss, dass sich gut ein Fünftel der IV-Rentnerinnen und -Rentner «in einer desolaten Lebenslage» befindet. Sie leben unter oder nahe der Armutsgrenze und sind sozial isoliert. Ihre Selbstbestimmung ist eingeschränkt, und sie werden häufig stigmatisiert. Laut Studienautor Daniel Gredig, Leiter des Instituts für Integration und Partizipation, ist diese erste umfassende Studie zur Lage der IV-Bezüger noch immer gültig.

«Mit der IV-Rente könnte ich meinen Lebensunterhalt nie bestreiten», sagt der 60-jährige Ingenieur Leo Wegmüller.* Er leidet unter einer Muskelkrankheit, bezieht eine halbe IV-Rente von 1100 Franken und arbeitet für ein Butterbrot – «als Lückenfüller», wie er sagt – in einem Teilzeitjob.

Vom Ersparten leben

Dank der Pensionskasse und seiner Ersparnisse kann Wegmüller einigermassen anständig leben. Sollte die IV aufgrund ihres Sparkurses seine Rente infrage stellen, würde es eng. Denn der Pensionskassenbeitrag bemisst sich nach dem Grad der Invalidität, und der wird von der IV festgelegt. «Noch mehr Abstriche könnte ich nicht verkraften», sagt der frühere Kadermann. Die Hoffnung auf eine qualifizierte Arbeitsstelle hat er längst begraben. «Wenn du ein Handicap hast, ist das aussichtslos.»

Sollte das Volk am 27. September die vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer ablehnen, würde die IV noch stärker unter Druck geraten. Würde sie ausschliesslich über Sparmassnahmen saniert, müssten die Renten um 40 Prozent gesenkt werden. Das sei sozialpolitisch nicht zu verantworten, erklärte jüngst die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Denn ein derart rigoroser Sparkurs würde «Zehntausende von Bezügerinnen und Bezüger in Armut und Prekarität treiben».

Kürzungen wären fatal

Olga Manfredi war 29-jährig, als bei einem Openair-Konzert eine heftige Sturmböe eine Tanne spaltete und das Baumstück ihren Rücken entzwei brach. Seither ist sie querschnittgelähmt. Manfredi erhält keine IV-Rente, weil sie zu 80 Prozent als Geschäftsleiterin bei der Behindertenkonferenz Kanton Zürich erwerbstätig ist. «Doch was ist, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?», fragt die 44-jährige Juristin und Ko-Präsidentin des Schweizerischen Gleichstellungsrats. Der Verschleiss sei für Rollstuhlfahrer so gross, dass sie im Alter zwischen 50 und 60 oft unter Gelenkproblemen litten und die Erwerbstätigkeit aufgeben müssten.

Weitere Kürzungen bei der IV seien für sie inakzeptabel, sagt Manfredi. «Ich möchte als IV-Rentnerin in Würde leben können und nicht einfach eine Existenz fristen müssen.» Je mehr gespart werde, desto grösser sei die Gefahr, dass Behinderte nur noch zu Hause blieben und sich sozial isolierten. «Schon heute haben viele IV-Rentner zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben», sagt Olga Manfredi.

51'000 Stunden, so hat Bernhard Rüdisüli überschlagsmässig berechnet, sass er in den letzten zehn Jahren in seinem Rollstuhl. Nun hat er einen neuen erhalten. Doch die 250 Franken für geeignetere Handreifen, die seine Behinderung besser berücksichtigen, musste er selbst bezahlen.

* Name geändert. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 17.08.2009, 21:52 Uhr

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71 Kommentare

Alois Amrein

10.06.2010, 19:42 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Das alles haben wir SVP und FDP zu verdanken. Milliarden für die Rettung der UBS, aber kaum Geld für die Invaliden. Antworten


URS Allemann

18.08.2009, 23:31 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Man ist schneller IV- Rentner als man denkt. Antworten



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