Mord wohl Auslöser für Volksinitiative
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Die Volksinitiative im Wortlaut
Die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch»
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs.1 und 3
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, verliert sein Recht auf Leben und wird mit dem Tod bestraft. In allen anderen Fällen ist die Todesstrafe verboten.
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten. Ausgenommen ist die Todesstrafe.
Art. 123a Abs. 4 (neu)
4 Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, wird hingerichtet, unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Bund vollzieht die Hinrichtung. Die Hinrichtung wird innerhalb von drei Monaten, nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, vollzogen. Das Gericht legt das Hinrichtungsdatum und die Hinrichtungsmethode fest.
II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 85 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 10 Abs. 1 und 3 und Art. 123a Abs. 4 (Todesstrafe) Die Artikel 10 Absätze 1 und 3 sowie 123a Absatz 4 über die Todesstrafe treten nach Annahme durch Volk und Stände sofort in Kraft. Sie finden auch auf Taten Anwendung, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen begangen wurden und bei Inkrafttreten noch nicht rechtskräftig beurteilt sind; anders lautende Staatsverträge kommen nicht zur Anwendung.
Sou Ken T. starb am 15. April 2009. Die 28-jährige KV-Angestellte wurde in ihrer Wohnung in Kriens ermordet. Der mutmassliche Täter ist ihr 49-jähriger Ex-Freund. Das Opfer habe «weder Schnitt- noch Schussverletzungen» aufgewiesen, meldete damals die Polizei. Als die Polizei den Mann verhaftete, sei sein Gesicht zerkratzt gewesen, schrieb der «Blick».
Der gewaltsame Tod der jungen Frau hat ihre Familie offenbar so stark erschüttert, dass sie die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» lancierte. Das Komitee fordert die Todesstrafe für Personen, die «in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen». Die Initiative hat die formale Prüfung der Bundeskanzlei bestanden, die Frist, 100'000 Unterschriften zu sammeln, läuft am 24. Februar 2012 aus.
Geschwister der Ermordeten im Komitee
Im Initiativkomitee sitzen unter anderem Sou Kens Bruder You Hoat T. und ihre Schwester Su Graf, die mit dem selbständigen Informatiker Marcel Graf, 36, verheiratet ist. Graf, ein ehemaliges Kadermitglied der UBS, hat bisher einzig gegenüber der NZZ Stellung genommen. Er bestätigte, dass ein Kapitalverbrechen aus seinem engsten Umfeld Anstoss für die Initiative gewesen sei.
Auf der heute aufgeschalteten Webpage www.todes-strafe.ch schreiben die Initianten, die Todesstrafe wirke abschreckend und sei «die gerechte und logische Strafe für solche Verbrechen». Dank der heutigen Kriminaltechnik würden keine Unschuldigen mehr hingerichtet. Die Initiative sei «die Antwort auf alle Verbrechen, die einem Menschen das Leben und dessen Würde durch unvorstellbare und grausame Handlungen entreissen». Details über den Mord an Sou Ken T. gab die Polizei noch nicht bekannt, das Strafverfahren läuft noch.
«Wiedergutmachung ist durch den Täter nicht möglich»
Die Argumente auf der Homepage der Initianten belegen ihre persönliche Betroffenheit. Argument Nummer 2: «Die Angehörigen haben ein Recht, das Geschehene zu verarbeiten. Störende Faktoren müssen für diesen Prozess ausgeschaltet werden. Der Täter ist ein störender Faktor.» Oder Argument Nummer 6: «Wiedergutmachung ist durch den Täter nicht möglich.» Nach den Argumenten folgt eine Nahaufnahme von Sou Kens Grab, begleitet vom Lied «Somewhere over the Rainbow». Der Filmausschnitt wird mit den Worten «We miss you...» beendet.
Ob sie glauben, dass mit der Todesstrafe der Mord an Sou Ken T. gesühnt werde, war von den Initianten bisher nicht in Erfahrung zu bringen. Auch nicht, wie sie Unterschriften sammeln wollen, wenn sie offenbar lieber nicht öffentlich auftreten. Die Mitglieder des Initiativkomitees sind am Tag des Starts ihrer Initiative sowohl telefonisch wie schriftlich schwer zu erreichen. Mails, die über ihre Homepage abgeschickt wurden, kamen sogar als unzustellbar zurück. (mfa)
Erstellt: 24.08.2010, 14:57 Uhr



