Multimillionär tötet Fische in seiner St. Galler Zucht auf brutale Weise

Von Felix Maise. Aktualisiert am 26.03.2009 112 Kommentare

1800 Tonnen Fisch will Hans Raab jährlich züchten - mehr als alle anderen Schweizer Zuchten zusammen. Doch die Art und Weise, wie er die Fische tötet, ist nicht gesetzeskonform.

1/7 «Mein Lebenswerk»: Hans Raab, hier im April 2009 auf seiner Fischfarm.
Bild: Keystone

   

Mit Slogans wie «besser als Bio» oder «mit der Natur im Einklang» wirbt Hans Raab für seine Fische. Und als der 68-jährige Multimillionär im letzten April seine 40 Millionen Franken teure Indoor-Fischfabrik im St. Galler Rheintal eröffnete, vernahm man nur Superlative. In der Tat hat der ehemalige deutsche Fensterputz-Unternehmer in Oberriet die grösste Fischfabrik der Schweiz gestartet - 1800 Tonnen will Raab jährlich produzieren, mehr als alle anderen Schweizer Fischzuchten zusammen. Und die Anlage genügt höchsten ökologischen Ansprüchen. Das Wasser stammt aus einer eigenen Tiefenbohrung.

Den in engen Plastiktanks produzierten Fisch mit dem Fantasienamen Melander preist Raab als ureigene Erfindung an. «Ich bin die Philosophie meines Entdeckers», sagt der Fisch im Werbevideo auf der Webseite. Es handle sich um eine Kreuzung des afrikanischen Kiemensackwelses mit einer ostasiatischen Wels-Art, sagt Raab. Melander sei ein Fantasiename, den er als international geschütztes Warenzeichen eingetragen habe.

Erst zur Hälfte ausgelastet

Verkauft werden die Fische direkt im Fabrikladen und auf regionalen Wochenmärkten - auch in Wurstform, als Raviolifüllung und als Fischkäse. Cateringunternehmen aus dem Raum Zürich gehören laut Raab ebenfalls zu den Abnehmern. Zurzeit läuft die Fischfabrik aber erst ungefähr zur Hälfte. Der wöchentliche Ausstoss liegt aktuell bei 4 bis 5 Tonnen Filets.

Ob es sich bei Raabs Welsen tatsächlich um einen selbst gezüchteten Fisch handelt, ist unklar. Sicher ist, dass er sich nicht stark vom bekannten Kiemensackwels unterscheidet. Dieser ist in vielen Flüssen Afrikas und Vorderasiens heimisch und wird in den Herkunftsländern selbst - aber auch in Fischfabriken in Holland - in Intensivhaltung gezüchtet. Sein besonderer Vorteil: Er ist wenig anspruchsvoll und kann so dicht gehalten werden wie kein anderer Fisch.

Warmwasserfische herunterkühlen

Auch für ihn gelten aber seit dem 1. September des letzten Jahres die Vorschriften der neuen Tierschutzverordnung. Und ob diese mit der Haltung in Tanks eingehalten werden, ist fraglich. Sicher ist, dass die Tötung der Fische den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Das hat der St. Galler Kantonsveterinär Thomas Giger, der die Fischfabrik begutachten musste, Raab schon bei einer Besichtigung noch vor der offiziellen Eröffnung mitgeteilt.

Im letzten Sommer hat Giger dann Raab noch schriftlich daran erinnert, dass ab dem 1. September 2008 dessen Tötungsmethode offiziell als ungesetzlich gilt. In Artikel 184 der neuen Tierschutzverordnung ist aufgelistet, was erlaubt ist. Das in Oberriet angewandte Herunterkühlen der Warmwasserfische in kaltem Wasser und das anschliessende Schleudern der Tiere in einer Trommel mit Eis bis zu ihrem Tod zählen definitiv nicht dazu. «Ich halte diese Tötungsart für problematisch», sagt auch Helmut Segner, Professor und Leiter der Abteilung Fische am Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin der Universität Bern.

Er will nichts ändern

Bis heute hat Raab auf die Post des Kantonsveterinärs nicht geantwortet. Auf Anfrage des Tages-Anzeigers behauptet er, er habe nie ein solches Schreiben bekommen und denke nicht daran, an seiner Tötungsart etwas zu ändern. «Die sollen mir zuerst eine bessere Methode zeigen», schimpft er über die Leute in den Beamtenstuben. Wenn es nötig sei, werde er «bis nach Brüssel» gehen, um den Prototyp seiner Fischfabrik zu verteidigen, die er als sein Lebenswerk betrachtet.

Kantonsveterinär Giger hofft nun auf Rückendeckung aus Bern. Angesichts der vielen Unklarheiten um die raabsche Fischzucht und der fehlenden gesetzlichen Detailbestimmungen möchte er vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) einerseits wissenschaftliche Abklärungen zu Raabs Welsen, andererseits eine Amtsverordnung, welche Details zu Haltung und Tötung von Zuchtfischen festschreibt.

Bundesamt bleibt untätig

Im Bundesamt zeigt man in dieser Hinsicht aber wenig Eifer. BVET-Sprecher Marcel Falk sieht keinen Handlungsbedarf. Er bestätigt aber, dass es bei der raabschen Tötungsart ein Problem gebe. Für Heinzpeter Studer von der auf Fische spezialisierten Tierschutzorganisation Fair-Fish ist die Fabrik in Oberriet klar ein Tierschutzfall. Ganz abgesehen von der umstrittenen Tötungsmethode zweifelt er grundsätzlich daran, dass die in den geschlossenen Tanks eng gehaltenen Fische genügend Lebensraum haben und auch nur halbwegs artgerecht gehalten werden.

Aus diesem Grund könnte Raab - trotz seines Slogans «besser als Bio» - die Melander auch nie als Bio-Label-Fische in den offiziellen Kanälen etwa bei Coop verkaufen. «Wenn die neue Tierschutzverordnung auch Fischen wirklich mehr Tierwohl bringen soll», so Studer, «dann zuallererst auch in der grössten Fischfabrik der Schweiz.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 26.03.2009, 08:48 Uhr

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112 Kommentare

Franz Plochberger

26.03.2009, 10:22 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Es verwundert schon, wie ein "Fensterputzer" auch gleich "Fischzüchter" werden kann. Geld, woher und wie immer es herkommt, ist offensichtlich der Grund dafür. Das steuergünstige Land Schweiz ist dabei sicherlich der Anziehungspunkt. Der entstandene Wirbel zeigt, wie ein einzelner Mensch sich über tradierte und etablierte Fischzüchter hinwegzusetzen sucht. Man kann nicht alles kaufen! Antworten


Hugo Ferrari

26.03.2009, 09:06 Uhr
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Anscheinend haben die Beamten vom BVET Angst vom Fischkönig Hans Raab. Braucht es immer einen Skandal bis unsere Bundesbeamten bereit sind zu handeln? Was nützen die besten Gesetze, wenn sie nicht angewendet werden? Antworten



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