Schweiz

Muslim-Eltern gebüsst

Aktualisiert am 29.07.2010 54 Kommentare

In Basel-Stadt haben erstmals Eltern Bussen erhalten, weil sie ihre Kinder nicht am obligatorischen Schul-Schwimmunterricht hatten teilnehmen lassen.

Badespass: Nicht alle Schüler dürfen in Basel den obligaten Schwimmunterricht besuchen.

Badespass: Nicht alle Schüler dürfen in Basel den obligaten Schwimmunterricht besuchen.
Bild: Tino Briner

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Seit einem Jahr ist das revidierte kantonale Schulgesetz in Kraft, das Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten regelt. Es enthält unter anderem Bussen für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder vernachlässigen oder unbewilligt den Unterricht versäumen lassen. Das Gesetz nimmt explizit keine Rücksicht auf die Motive.

In fünf Fällen verweigerten Eltern den Schwimmunterricht aus religiösen Motiven, wie Erziehungsdirektor Christoph Eymann auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte - in einem anderen Fall ging es um individuelle Ferienplanung ausserhalb der Schulferien. Betroffen seien jeweils Mädchen im Primarschulalter, die folglich keine zehn Jahre alt seien. Gebüsst wurden fünf Familien mit insgesamt sieben Kindern.

Getrenntes Schwimmen für Geschlechtsreife

Basel-Stadt biete getrennten Schwimmunterricht für geschlechtsreife Mädchen an, sagte Eymann. Für Jüngere sei gemischter Unterricht in Badekleidern gemäss Absprache mit religiösen Organisationen zumutbar.

Der gesellschaftliche Zusammenhalt sei wichtig, sagte Eymann. Er will Parallelgesellschaften verhindern. Derzeit besuchen im Kanton insgesamt 1033 muslimische Buben und Mädchen die Primarschule.

Bussen sind als ultima Ratio für renitente Eltern vorgesehen. Sie können bis zu 1000 Franken betragen; zuständig ist der Vorsteher des Erziehungsdepartements. Eymann hat sie nun auf 350 Franken pro Kind und Elternteil festgelegt - sie sollten «spürbar» sein und die Einsicht fördern. Eine Familie mit Mutter, Vater und zwei betroffenen Kindern soll so 1400 Franken zahlen.

Nicht aus heiterem Himmel

Die Bussen wurden nach «langer Vorgeschichte» ausgesprochen: Davor gab es Gespräche mit Lehrern, Rektorat und Volksschul-Leitung - ergebnislos. Die Eltern können die Busse bei der Gesamtregierung anfechten, und diese kann den Entscheid ans Verwaltungsgericht delegieren. Im Wiederholungsfall sind erneute Bussen möglich.

Vierstellige Bussen für nicht kooperative Eltern kennen auch die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden und Baselland. Die baselstädtische Regelung gilt als die umfassendste. Die Lehrerschaft hatte sich im Übrigen vorab für die Einführung von Bussen ausgesprochen.

Die baselstädtische Schulgesetz-Revision war zustande gekommen, weil zunehmend Erziehungsdefizite in die Schule getragen wurden. Manche Eltern lassen Kinder im Haushalt arbeiten statt Hausaufgaben machen oder schicken sie ohne Zmorge in die Schule. Vorher waren die Eltern-Pflichten im Gesetz nur schwach festgeschrieben. (jg/sda)

Erstellt: 29.07.2010, 16:04 Uhr

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54 Kommentare

Hans Schwendi

29.07.2010, 19:00 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Kann man in islamische Länder in normalen Badehosen zusammen mit seiner Frau und Töchter baden? Nö.Warum passt man sich in Westen an den Osten?Würden islamische Länder unsere Gepflogenheiten dulden?Nö. Würden die bei sich gemischte Badis für 'Ausländer' dulden? Nö.Ich komme nicht draus, was das Getue soll. Wir sind hier und nicht dort- und wir machen das so. Einfach. Antworten


Christoph Schmid

29.07.2010, 19:38 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Getrennter Schwimmunterricht für geschlechtsreife Mädchen? Soll das ein Witz sein? Sind wir bereits soweit islamisiert, dass die Muslime jetzt die Gesetze in unserem Land machen? Das ist ein Skandal Antworten



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