Schweiz
Nacktwanderer kämpfen um Grundsatzentscheid
Aktualisiert am 27.05.2011 9 Kommentare
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Die beiden Nacktwanderer, die 2009 in Innerrhoden erwischt und gebüsst wurden, haben die Ordnungsbussen von 200 Franken angefochten. Die Fälle kommen jetzt vor das Bezirksgericht, wie Staatsanwalt Herbert Brogli sagte.
Noch ist ein Sistierungsgesuch hängig. Der Fall soll auf Ersuchen eines der Nacktwanderer sistiert werden, bis das Bundesgericht über den Ausserrhoder Fall entschieden hat: Der 48-jährige Herisauer Nacktwanderer war vom Kantonsgericht freigesprochen, dann aber vom Ausserrhoder Obergericht wegen unanständigen Benehmens verurteilt worden.
Statt einer Busse von 100 Franken, muss er Verfahrenskosten von 3330 Franken übernehmen. Dagegen appellierte er ans Bundesgericht.
Innerrhoden mit besseren Karten
Die Rechtslage in Innerrhoden unterscheidet sich jedoch von jener in Ausserrhoden: Nachdem im Herbst 2008 mehrere Nacktwanderer im Alpstein aufgetaucht waren, verbot Innerrhoden die Nackedei auf Wanderwegen. Die Landsgemeinde 2009 stimmte dem Gesetz zu. Wer trotzdem hüllenlos wandert, wird mit 200 Franken gebüsst.
Die Nacktwanderer wollen offensichtlich einen Grundsatzentscheid des höchsten Gerichts. Der Verteidiger des Ausserrhoder Nacktwanderers berief sich vor Gericht auf die Revision des Sexualstrafrechts: Das Sexualstrafrecht sei durch den Bund abschliessend geregelt. Es gebe keinen Spielraum des Kantons zur Gesetzgebung auf diesem Gebiet.
Das Ausserrhoder Obergericht war anderer Ansicht: Öffentliche Sittlichkeit und Anstand gehörten als polizeiliche Schutzgüter in die Kompetenz der Kantone. In Ausserrhoden ist das Nackedei-Verbot allerdings weniger fest zementiert als in Innerrhoden.
Nacktwandern wird in Ausserrhoden unter «unanständiges Benehmen» subsumiert und ist nicht ausdrücklich verboten, wie in Innerrhoden. Insofern hat Innerrhoden bessere Karten. Deshalb ist Brogli «verhalten optimistisch».
Kein Mekka für Nackedeis
Der Ausserrhoder Staatsanwalt zog das Urteil ans Obergericht, weil er ein «Mekka für Nacktwanderer» im Alpstein vermeiden will. Wann das Bundesgericht entscheidet, ist noch ungewiss. «Es wird darum gehen, welchem Rechtsgut das zugeordnet wird,» sagt der Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli. Entweder entscheide das Bundesgericht, das Nacktwandern habe nichts mit dem Sexualstrafrecht zu tun, oder es störe die öffentliche Ordnung und sei ein anstössiges Verhalten.
Interessant sei, dass sich niemand über die Busse für eine junge Frau in Luzern ereifert habe, die im Januar nackt durch Luzern gelaufen sei. Die Frau wurde wegen unanständigen Benehmens mit 300 Franken gebüsst. Das Urteil ist rechtskräftig. «Es kann doch nicht sein, dass man zwar nicht blutt durch eine Stadt laufen darf, wohl aber auf Wanderwegen im Alpstein; dort sind an schönen Tagen auch viele Leute unterwegs,» sagt Brogli.
Der jüngste Aufreger in Sachen Nacktwanderer ereignete sich am vergangenen Wochenende: Ein Nacktwanderer erschreckte in Abtwil SG unter anderem den SVP-Präsidenten von Gaiserwald SG. Dieser knipste den «födleblutten» Wanderer und gab das Bild zur Publikation an die Medien frei. (kpn/sda)
Erstellt: 27.05.2011, 08:23 Uhr
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9 Kommentare
Diese Füdlibürger wollen sich doch nur profilieren. Die sollen froh sein, nicht wegen Exhibitionismus angezeigt zu werden. Wer der sich der freie Körperkultur widmen will, soll gefälligst die entsprechenden Oertlichkeiten nutzen ! Der Sack (auf dem Rücken) macht noch keinen Wanderer !! Antworten
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