Nacktwandern verboten – 200 Franken Busse

Aktualisiert am 26.04.2009

Nacktwandern ist in Appenzell Innerrhoden künftig verboten. Die Landsgemeinde hat dem Strafartikel am Sonntag mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Nacktwandern verboten: Wer trotzdem Freikörperkultur betreibt, wird gebüsst.

Nacktwandern verboten: Wer trotzdem Freikörperkultur betreibt, wird gebüsst. (Bild: Peter Lauth)

Artikel zum Thema

Das in der FKK-Szene angepriesene Nackwandern im Alpstein ist künftig ein Offizialdelikt und wird mit 200 Franken gebüsst. Nacktwandern boomt vor allem in der deutschen FKK-Szene und wird auf Websites und in Internetforen als das «besondere Naturerlebnis - frei und gesund» angepriesen. Als «nacktwandern.de» den Naturisten die Appenzeller Bergwelt ans Herz legte und im vergangenen Herbst gleich dutzendweise die ersten hüllenlosen Touristen im Alpstein auftauchten, platzte den Behörden der Kragen.

Nur wenige Gegenstimmen

«Die Reaktionen der Bevölkerung haben gezeigt, dass solche Erscheinungen weit herum als überaus störend und belästigend empfunden werden. Die Aufnahme in einen Übertretungsstraftatbestand erscheint daher richtig», schrieb die Regierung im Landsgemeindebüchlein zur Erläuterung der Gesetzesanpassung. Die Beratung und Verabschiedung des Strafartikels im Kantonsparlament im vergangenen Februar fand sowohl in den nationalen wie in den internationalen Medien grosse Aufmerksamkeit.

Die Landsgemeinde folgte dem Parlament unter den Augen von Verteidigungsminister Ueli Maurer nun klar und erklärte das Nacktwandern bei wenigen Gegenstimmen zum Offizialdelikt, das mit 200 Franken Busse bestraft wird.

Kritik an der Entscheidung

In den Internetforen der Nacktwander-Bewegung stösst das Vorgehen in Appenzell Innerrhoden auf Kritik. Es heisst, dass die Naturisten die Öffentlichkeit nicht suchten und daher nur auf wenig begangenen Routen ihrer freien Körperkultur, die schon in der Antike gepflegt worden sei, frönten. Auf der ganzen Welt zeige man Verständnis für die Bewegung und begegne ihr grundsätzlich tolerant.

In einem wissenschaftlichen Aufsatz in der Fachzeitschrift «Jusletter» sah der Berner Jurist Daniel Kettinger in der Unterstrafestellung gar eine «Bundesrechtswidrigkeit». Nach dem Willen des Gesetzgebers sei das Nacktsein nur dann strafbar, wenn es einen erkennbaren Bezug zum Sexuellen habe, schrieb Kettinger und ist überzeugt, dass diese Sache noch das Bundesgericht in Lausanne beschäftigen wird.

Als zweiter Alpsteinkanton soll auch Appenzell Ausserrhoden einen Strafartikel gegen die lustwandelnden Naturisten erhalten. Die SVP hat im Kantonsparlament bereits eine Motion gegen das «schamlose Benehmen» angekündigt.

Änderung des Jagdgesetzes verworfen

Die Landsgemeinde stimmte insgesamt sieben Gesetzesvorlagen zu. Hingegen scheiterte das Jagdgesetz, das einen saisonalen und ganzjährigen Erlass von Betretungsverboten für Wildruhezonen vorsah, wenn die Tiere durch den Gemeingebrauch ihrer Lebensräume allzu sehr gestört werden sollten. Der regierende Landammann Carlo Schmid und die übrigen sechs Mitglieder der Regierung sowie die 13 Kantonsrichterinnen und -richter sind in ihren Ämter bestätigt worden.

Die Landsgemeinde lehnte weiter eine Einzelinitiative des Architekten Kurt Breitenmoser gegen die so genannte Popularbeschwerde in Bausachen ab. Damit haben die Bewohner und Bewohnerinnen von Appenzell Innerrhoden weiterhin das Recht – ob Grundanstösser oder nicht – gegen jedes Bauvorhaben im Kanton Einsprache zu erheben. (mbr/raa/sda)

Erstellt: 26.04.2009, 18:49 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz