Nationalrat auf UBS-Rettungspaket eingetreten
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Der Antrag auf Nichteintreten der Grünen in der ausserordentlichen Sondersession vom Montag wurde mit 154 zu 18 Stimmen abgelehnt und anschliessend auch Rückweisungsanträge von links klar abgelehnt.
Es gehe beim staatlichen Hilfspaket für die UBS nicht um die Rettung einer Bank, sondern um die Stabilisierung des gesamten Finanzplatzes, sagte Kommissionssprecher Martin Bäumle (GLP/ZH). Dies komme auch den kleinen und mittleren Betrieben (KMU) zugute, die auf Kredite angewiesen seien.
Niemand könne froh sein über das Paket, aber es sei notwendig und ohne Alternative, sagte Bäumle. Auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz betonte die Bedeutung der UBS mit 130'000 KMU als Kunden sowie ihrer wichtigen Rolle auf dem Hypothekarmarkt und in der Vermögensverwaltung. Angesichts dieser Umstände seien die Hilfsmassnahmen zur Stabilisierung des gesamten Finanzmarkts beschlossen worden.
Daniel Vischer (Grüne/ZH) hatte bei der Begründung des Nichteintretensantrags nicht die Notwendigkeit bestritten, den Finanzplatz zu stützen. Der Bundesrat habe aber mit seinem Verzicht, die nötigen Leitplanken zu setzen, unklug gehandelt. Die Auslagerung der UBS-Risikopapiere, mit der der vorliegende Kredit über sechs Milliarden Franken zusammenhängt, seien ein gefährliches Spiel, weil es keine Sicherheiten gebe.
Die Grünen sind zudem der Auffassung, dass der Bundesrat sich beim Beschluss des Pakets zu Unrecht auf Notrecht berufen hat. Der Nichteintretensantrag wurde aber ausserhalb der Reihen der Grünen kaum unterstützt.
Ähnlich chancenlos waren anschliessend zwei Rückweisungsanträge. Die Grünen wollten dem Bundesrat damit unter anderem auftragen, die Löhne bei der UBS für die Zeit der Subvention auf maximal 800'000 Franken zu begrenzen, Rückforderungen unverhältnismässiger Entschädigungen vorzusehen und Parteispenden der UBS vorübergehend zu verbieten. Diese und weitere Forderungen standen in der anschliessenden Detailberatung erneut zur Diskussion.
Die SP kündigte bereits an, die Vorlage abzulehnen, wenn die Auflagen nicht entsprechend verschärft würden. Es sei unverantwortlich, 68 Milliarden Franken für eine Unternehmung zu zahlen ohne Bedingungen zur Geschäftspolitik, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Josef Zisyadis (PdA/VD) schliesslich hatte seinen Rückweisungsantrag mit der Forderung verbunden, die UBS in eine öffentliche Kreditinstitution umzuwandeln.
Redner verschiedener Fraktionen hatten in der Eintretensdebatte ihren Unmut über das notrechtliche Verfahren ohne Einbezug des Parlaments geäussert. Die wichtigsten Entscheide seien damit gefallen und die Debatte der Räte sei nur mehr eine Alibiübung. Auch der Umstand, dass die Pflichtwandelanleihe dank steuerlicher Vorteile auf Jersey ausgegeben werden soll, stiess auf Kritik. Merz rechtfertigte diesen Entscheid damit, dass die Kanalinsel für den Erfolg der Anleihe ein guter Platz sei.
Der Sechs-Milliarden-Kredit gehört zum staatlichen Hilfspaket für die UBS über 68 Milliarden Franken, das der Bundesrat Mitte Oktober beschlossen hat. Die Zeichnung der Pflichtwandelanleihe durch den Bund soll das Eigenkapital der UBS stärken. Die Grossbank muss nämlich ihrerseits Kapital in ähnlicher Höhe in die von der Schweizerischen Nationalbank geführte Zweckgesellschaft einbringen, die von der UBS Risikopapiere im Umfang von maximal 60 Milliarden Dollar übernimmt. Dieser Teil des Paktes liegt in der Kompetenz der Nationalbank.
Der Bund erhält für sein Engagement einen Zins von 12,5 Prozent und will seine Beteiligung später wieder abstossen. Falls zudem die Zweckgesellschaft mit den Risikopapieren Gewinn macht, erhält die Nationalbank die erste Milliarde, der Rest würde mit der UBS geteilt. (sam/ap)
Erstellt: 08.12.2008, 16:03 Uhr
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