Schweiz

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Nationalrat gegen obligatorischen Tierschutzanwalt

Aktualisiert am 09.06.2009

Die Tierschutzanwalt-Initiative ist im Nationalrat kontrovers diskutiert worden. Das Begehren dürfte abgelehnt werden.

Die Kantone sollen nicht gezwungen werden, eine Tieranwaltschaft einzusetzen. Nach der Beratung der Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes am Dienstag im Nationalrat zeichnet sich eine deutliche Nein-Parole ab. Abgestimmt wird am Donnerstag. Die Initiative verlangt, dass in Strafverfahren wegen Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere vertritt. Die grosse Kammer stellte sich nicht grundsätzlich gegen das Begehren, will die Einführung des Instrumentes aber den Kantonen überlassen.

Eine linksgrüne Minderheit machte sich in der Debatte im Nationalrat für die Volksinitiative stark. Pascale Bruderer (SP/AG) kritisierte die «Milde der Justiz gegenüber Tierquälern». Man dürfe die Augen angesichts der Vollzugsprobleme beim Tierschutz in den Kantonen nicht verschliessen.

Unnötig und «gefährlich»

SVP und FDP erachteten das Volksbegehren - wie der Bundesrat - als unnötigen Eingriff in die Autonomie der Kantone. Ruedi Noser (FDP/ZH) bezeichnete die Initiative gar als «gefährlich», weil sie auch private Tieranwälte zulassen und «über die Hintertüre ein Verbandsbeschwerderecht für Tiere einführen» wolle.

Auch der CVP ging die Verankerung des Tieranwalts in der Verfassung zu weit, obwohl Brigitte Häberli (CVP/TG) Vollzugsprobleme bei der Tierschutzgesetzgebung einräumte. Mehrere Rednerinnen und Redner bedauerten, dass sich das Plenum bereits früher einem Gegenvorschlag verschlossen hatte.

Bedauern über fehlenden Gegenvorschlag

Die Wissenschaftskommission (WBK) wollte die Rechtsstellung der Tiere in Strafverfahren zunächst über eine gesetzliche Regelung verbessern. Nach dem Widerstand der ständerätlichen Schwesterkommission gab sie den Plan auf, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen. Gemäss der neuen Strafprozessordnung haben die Kantone die Möglichkeit, einen öffentlichen Tieranwalt einzusetzen. Bisher kennen drei Kantone ein solches Instrument.

Zürich hat den Anwalt für Tiere bereits 1991 im kantonalen Tierschutzgesetz verankert. In St. Gallen übt das Volkswirtschaftsdepartement diese Funktion aus. Der Kanton Bern hat eine Spezialnorm geschaffen, die der Tierschutz-Dachorganisation bei Strafverfahren die Rechte einer Privatklägerin gibt. (vin/sda/ap)

Erstellt: 09.06.2009, 14:41 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

CONTROLLING-SPEZIALIST Medici & Sprecher AG, OW UR SZ ...

Head Human Resources Maschinenfabrik Rieter AG, Winterthur

stellvertretende Leiterin Qualitätsmanagement 80-100% (w/m) Midor AG, Meilen


Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.