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Nationalrat möchte das Volk stärken, doch Profiteure wären die Kantone

Von Fabian Renz. Aktualisiert am 14.04.2011 3 Kommentare

Das obligatorische Referendum bei internationalen Abkommen soll ausgeweitet werden.

«Staatsverträge vors Volk!»: Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) hat ihre Initiative im August 2009 eingereicht.

«Staatsverträge vors Volk!»: Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) hat ihre Initiative im August 2009 eingereicht.
Bild: Keystone

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Lediglich zwei Staatsverträge sind in den letzten 35 Jahren dem obligatorischen Referendum unterstellt worden: der Beitritt zur UNO 1984 und jener zum EWR 1992. Hätten die von der Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk!» verlangten Bestimmungen schon immer gegolten, wären allein zwischen 2006 und 2009 sieben zusätzliche Abkommen zur Abstimmung gekommen (darunter hoch technische Vorlagen, etwa das «Haager Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte an intermediär verwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung»). Dies schätzt jedenfalls die Bundesverwaltung. Genaue Angaben sind ihr zufolge nicht möglich, da die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) in ihrer Initiative vage bleibt: Das Volksbegehren fordert zwingende Abstimmungen über Verträge, die nicht näher definierte «wichtige Bereiche» betreffen – oder die sehr hohe Staatsausgaben zur Folge haben.

Kantone werden aufgewertet

Im Nationalrat fanden gestern alle Fraktionen ausser der SVP, dass eine Abstimmungsflut, wie sie durch die Initiative drohe, der Demokratie schaden würde. Mit 115 zu 52 Stimmen hiess die grosse Kammer stattdessen den Gegenvorschlag des Bundesrats gut. Dieser sieht ebenfalls eine Ausweitung des obligatorischen Referendums vor: Neu sollen Verträge, die «eine Änderung der Bundesverfassung erfordern oder einer solchen gleichkommen», in jedem Fall dem Souverän vorgelegt werden. Heute sind ein Volks- und ein Stände-Ja nur für den Beitritt zu supranationalen Gemeinschaften oder zu Sicherheitskollektiven wie der Nato notwendig. Auch der Gegenentwurf setzt freilich auf eine offene Bestimmung. «Ob ein Staatsvertrag tatsächlich einer Verfassungsänderung gleichkäme, müsste weiterhin von Ihnen, von der Bundesversammlung, entschieden werden», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga gestern im Nationalrat. Laut Sommaruga gibt es immerhin einen «gewissen Konsens» darüber, was in die Bundesverfassung gehört und was nicht.

Ein weiterer interessanter Aspekt war in der Debatte bemerkenswerterweise kaum ein Thema: Aufgewertet würden durch den Gegenvorschlag vor allem die Kantone. Das belegt das Beispiel des Schengen-Vertrags (welcher der eigentliche Anlass der Auns-Initiative war). Schengen wäre gemäss Sommaruga ein unzweifelhafter Fall für das obligatorische Referendum, wie es im Gegenentwurf vorgesehen ist. Bei der Abstimmung von 2005 wurde der Vertrag vom Volk angenommen, von der Mehrheit der Kantone aber verworfen. Da Schengen damals nur dem fakultativen Referendum unterstellt war, genügte das Volksmehr. Mit dem Gegenentwurf zur Auns-Initiative würde neu, wie immer bei obligatorischen Referenden, auch das Ständemehr notwendig. Die Schweiz wäre aufgrund des Kantonsvotums heute also nicht Schengen-Mitglied, hätten die vom Bundesrat vorgeschlagenen Referendumsregeln damals schon gegolten.

Skeptische Ständeräte

Ob aber die bundesrätlichen Ideen dem Volk überhaupt vorgelegt werden, steht derzeit keineswegs fest. Denn unter den Ständeräten, welche die Nationalratsbeschlüsse noch bestätigen müssten, ist die Begeisterung für Gegenvorschläge generell stark geschwunden. Vielen «Stöckli»-Mitgliedern stecken noch die Erfahrungen mit der SVP-Ausschaffungsinitiative in den Knochen, wie Nachfragen zeigen. «Die Vorgänge von damals könnten sich wiederholen», fürchtet CVP-Fraktionschef Urs Schwaller. «Machen wir einen Gegenvorschlag, diskutieren wieder alle nur über ihn und seine Schwächen. Und die Initiative rutscht dafür glatt durch.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 13.04.2011, 23:16 Uhr

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3 Kommentare

Hans Müller

14.04.2011, 07:35 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Schon wieder ein hilfloser, verzweifelter Versuch, eine Volksrechts-Initiative der SVP zu verwässern. Hat das Parlament aus den letzten Abstimmungsschlappen denn gar nichts gelernt? Das Volk wählt das glaubwürdige Origninal, nicht Wischiwaschi. Antworten


Heinrich Karl Buser

14.04.2011, 17:20 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Hat niemand bemerkt, dass dem Souverän bereits bei der Abstimmung vom 19. April 1999 über die angeblich "NUR BEREINIGTE" Bundesverfassung bereits ein grosser Teil der Rechte hinterlistig genommen wurde? Das muss korrogiert werden. Der Gegenvorschlag ist wieder ein Kastrieren des lästigen Souveräns. Ziel = EU-Beitritt. Antworten



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