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Nationalrat tut sich schwer mit neuer Namensregelung

Aktualisiert am 11.03.2009

Der Nationalrat tut sich schwer mit einer neuen Namensregelung bei Eheschliessungen.

Der Nationalrat will keine umfassende Revision des Namensrechts. Mit 99 zu 92 Stimmen hat er am Mittwoch eine entsprechende Vorlage an die Rechtskommission zurückgewiesen. Diese soll die Vorlage nun auf das absolute Minimum limitieren.

Orientieren soll sich die Kommission dabei nach dem Willen der rechts-bürgerlichen Gegner an einem Urteil des Europäischen Menschengerichtshof aus dem Jahre 1994. Der Mann soll demnach – gleich wie es die Frau heute schon kann – einen Doppelnamen tragen können.

Diese minimale Änderung reiche, um die geforderte Gleichstellung von Frau und Mann zu realisieren, betonte Lukas Reimann (SVP/SG). Die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Variante dagegen sei «eine Totalrevision in unreifem und unpraktikablem Sinne, bei der Streit vorprogrammiert ist».

Vorlage ist Kuhhandel

Für die Gegner war die Vorlage nicht nur «zu komplex» und hatte «etwas Kuhhändlerisches», wie Maurice Chevrier (CVP/VS) feststellte. Sie machten sie vor allem Sorge um den Zusammenhalt der Familien. «Die traditionelle Familie ist im Moment in der Krise und braucht keine neuen Reibungsflächen», sagte Chevrier.

Vergeblich warnten die Redner vorwiegend aus der linken Garde zusammen mit Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor der Rückweisung. Seit acht Jahren werde bereits an der Revision gearbeitet, alle möglichen und vorstellbaren Varianten seien bereits diskutiert worden, sagte Widmer-Schlumpf.

Die Vorlage sei ein «guter, zeitgemässer Kompromiss ist, der den heutigen gesellschaftlichen und familiären Gegebenheiten Rechnung trägt», sagte die Bundesrätin. Dass eine erneute Überarbeitung bessere Lösungen hervorbringen würde, sei fraglich. (mbr/sda/ap)

Erstellt: 11.03.2009, 11:47 Uhr

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