Neue Anklage gegen Rappaz
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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat eine neue Anklageschrift an das Kreisgericht überwiesen. Diese bezieht sich auf Delikte aus den Jahren 2002 bis 2006. Seine aktuelle Haftstrafe verbüsst er für früher begangene Taten. Rappaz wird sich für eine ganzen Palette von Delikten vor Gericht verantworten müssen, wie aus einem Communiqué der Walliser Staatsanwaltschaft vom Freitag hervorgeht.
Rappaz wird Urkundenfälschung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Bruch amtlicher Beschlagnahme, Geldwäscherei, schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, grobe Verletzung von Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen die AHV-,IV-, Erwerbsersatz- und Unfallversicherungsgesetzgebung vorgeworfen.
Die Anklagepunkte betreffen den Zeitraum zwischen 2002 und 2006. Diese wurden im Urteil aus dem Jahr 2008 nicht abgeurteilt. Die aktuelle, knapp sechsjährige Haftstrafe, die Rappaz zurzeit in Form von Hausarrest verbüsst, betreffen hingegen Delikte aus den Jahren 1997 bis 2001. (sam/sda)
Erstellt: 30.07.2010, 10:51 Uhr
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