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Neue Regeln für die Lizenz zum Töten

Von Felix Maise. Aktualisiert am 01.12.2010 16 Kommentare

Eine neue Verordnung soll garantieren, dass Tiere schonend geschlachtet werden. Eine umstrittene Schlachtart bleibt aber weiterhin möglich.

Hühner am Spiess an der «Fète du poulet» in Sierre: Sie können weiterhin im Elektro-Wasserbad geschlachtet werden. Andere Tiere kommen bei der neuen Verordnung besser davon.

Hühner am Spiess an der «Fète du poulet» in Sierre: Sie können weiterhin im Elektro-Wasserbad geschlachtet werden. Andere Tiere kommen bei der neuen Verordnung besser davon.
Bild: Keystone

Unterschiede zur EU nur bei Umsetzung der Vorschriften

Bei den Gesetzen fürs Schlachten gibt es zwischen der Schweiz und der EU keine wesentlichen Unterschiede. Grosse Differenzen ergeben sich jedoch bei der Umsetzung der Vorschriften. Zum einen ist die Kontrolle in manchen EU-Mitgliedsländern lascher als in der Schweiz. Zum anderen gibt es in der EU weniger, dafür viel grössere Schlachthöfe mit riesigen Frequenzen. Vergleichbar ist das am Beispiel des am wenigsten automatisierten Schlachtens von Grossvieh, wo 60 bis 70 Tiere pro Stunde die Regel sind. Während die grössten Schweizer Schlachthöfe pro Stunde «bloss» 240 bis 300 Schweine töten, sind es in EU-Schlachthöfen bis zu 600. Bei den Hühnern sind in der Schweiz pro Stunde 8000 bis maximal 10 000 Tiere möglich, in den EU-Schlachthöfen hingegen 12 000 bis 13 000. Die PHW-Gruppe, zu der auch das in die Schweiz exportierende deutsche Unternehmen Wiesenhof gehört, schlachtet pro Tag beinahe 1 Million Hühner. Allein im grössten Schlachthof Europas in Niedersachsen sollen künftig pro Tag 432 000 Poulets produziert werden. «Darunter leidet selbstverständlich die Sorgfalt. Offiziell rechnet man in Brüssel deshalb mit 1 Prozent mangelhaft betäubter Tiere», sagt STS-Geschäftsführer Hansueli Huber. «Das sind zum Beispiel pro Jahr 2,5 Millionen Schweine, die noch lebendig in die Brühanlage gelangen können.»(mai)

Auch für das Schlachten von Rindern, Kälbern, Schweinen, Schafen und Hühnern gibt es Regeln. Und die sind mit der heute in Kraft tretenden Amtsverordnung über den Tierschutz beim Schlachten klarer als bisher geregelt. Sensibel sind dabei vor allem zwei Bereiche: das Ausladen aus dem Lastwagen und das Eintreiben der gestressten Tiere in die Schlachtanlage sowie das Betäuben vor der Tötung. Ohne vorherige Betäubung darf in der Schweiz – anders als in der EU, die Juden und Muslimen das rituelle, betäubungslose Töten erlaubt – kein Tier geschlachtet werden. Erlaubt ist allerdings nach der Tierschutzverordnung das betäubungslose Schächten von Geflügel.

Während das Betäuben von Rindvieh mit dem von Hand auf die Stirn der Tiere aufgesetzten Bolzenschuss-Apparat relativ tierschonend funktioniert und auch die sehr sensiblen Schweine in den grossen Schlachthöfen mit einem CO2-Gasgemisch verhältnismässig sanft ausser Gefecht gesetzt werden, ist der letzte bewusste Akt in einem kurzen Hühnerleben sehr belastend. «Es ist unverständlich, dass das Bundesamt für Veterinärwesen bei der Geflügelschlachtung darauf verzichtet hat, auch die wesentlich tierschonendere Gasbetäubungsmethode gesetzlich zu regeln», sagt Hansueli Huber, Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes (STS). «Dabei wird dieses Verfahren in EU-Ländern bereits erfolgreich praktiziert.»

Schnitt durch die Kehle

Bisher werden die in Transportkäfigen angelieferten Hühner einzeln gepackt und an den Füssen Kopf nach unten an eine Transportkette gehängt. Daran zappeln sie verzweifelt so lange, bis sie erschöpft sind und den Kopf hängen lassen. Das dauert rund 30 Sekunden. Dann befördert sie die Kette über ein Elektro-Wasserbad, in das ihr Kopf eingetaucht wird. Der Strom betäubt die aufgehängten Hühner, die danach weitertransportiert und möglichst schnell mit einem Schnitt durch die Kehle getötet werden, bevor aus ihnen ein Poulet wird. Dabei kommt es immer wieder vor, dass das Elektro-Wasserbad Hühner nicht richtig betäubt.

Mangelhaft betäubte Hühner

«Es gibt einen Interessengegensatz zwischen Tierwohl und Fleischqualität», sagt Cesare Sciarra, Leiter des STS-Kontrolldienstes. Dieser kontrolliert im Auftrag der Labels von Migros, Coop und anderen nicht nur die Fleischproduzenten auf den Bauernhöfen, sondern auch die Schlachthöfe.

Die Branche tendiere dazu, lieber einen gewissen Prozentsatz nicht korrekt betäubter Tiere in Kauf zu nehmen als Einbussen bei der Fleischqualität, die bei einem stärkeren Stromstoss durch Blutungen entstehen können, sagt Sciarra. «Der Ersatz der Wasserbad-Elektrobetäubung durch die Gasmethode wäre sehr dringend», sagt STS-Geschäftsführer Huber. «Damit könnte man verhindern, dass jährlich Hunderttausende von Hühnern mangelhaft oder gar nicht betäubt in den Schlacht- oder gar den Verarbeitungsprozess gelangen.»

Nur Bell baut Schlachthof um

Beim Fleisch-Grossproduzenten Bell, der auch für Coop schlachtet und zusammen mit der Micarna von Migros fast drei Viertel der insgesamt 54 Millionen Schweizer Poulets produziert, rennt der Tierschutz dabei offene Türen ein. Statt der bisher üblichen Elektrobetäubung im Wasserbad werde der Bell-Hühnerschlachthof im luzernischen Zell bis zum Frühjahr für die tierschonendere und gleichzeitig weniger arbeitsintensive Gasbetäubung umgebaut, sagt Bell-Sprecher Davide Elia. «Wir haben mit den neuen Vorschriften des Bundes keinerlei Probleme», sagt er.

Bei Micarna steht hingegen eine Umstellung der Schlachtmethode laut Mediensprecher Patrick Wilhem derzeit ebenso wenig zur Diskussion wie bei den übrigen Schweizer Geflügelschlachthöfen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.11.2010, 23:52 Uhr

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16 Kommentare

Reto Gall

01.12.2010, 12:24 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Darum lieber Vegi..... Antworten


Domenica Ott

01.12.2010, 14:24 Uhr
Melden 1 Empfehlung

also, dann ist der fall klar: nur noch poulet von coop und bell oder am besten sowieso nur noch artgerecht aufgezogene tiere in bio- oder KAG-qualität! wenns ein bisschen mehr kostet, essen wir halt ein bisschen weniger davon und geniessens umso mehr... Antworten



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