Schweiz
«Nicht alle wollen aus Zwangsehen raus»
Von Simone Rau. Aktualisiert am 18.02.2012 72 Kommentare
Die Rechtsanwältin Yvonne Meier ist Autorin von «Zwangsheirat. Rechtslage in der Schweiz» und berät Opfer von Zwangsheiraten. (Bild: uzh.ch)
Artikel zum Thema
- Zero-Tolerance für Zwangsheirat
- Zwangsheirat? Fünf Jahre Haft
- 14-jährige Solothurnerin: Doch keine Zwangsheirat in Indien
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Wer jemanden zu einer Ehe nötigt, soll künftig mit Gefängnis bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden (siehe Artikel Zero-Tolerance für Zwangsheirat). Macht ein solcher Straftatbestand Sinn?
Ja. Denn er würde die Strafverfolgung von Zwangsheiraten im Ausland ermöglichen. Das ist deshalb zentral, weil diese den grössten Teil aller Zwangsheiraten ausmachen. Zudem könnten sie damit als Dauerdelikt ausgestattet werden.
Was hätte das für einen Vorteil?
Neu wäre nicht mehr nur die Zwangsheirat strafbar, sondern die ganze Ehe. Die Opfer hätten dadurch die Möglichkeit, die Tat auch später zur Anzeige zu bringen, wenn der Druck der Familie nachgelassen hat.
Einzelne Politiker schlagen gar eine Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis vor. Für Ausländer käme dies einer Ausschaffung gleich. Wäre das noch besser?
Nein. Das Strafrecht ist dazu da, den Täter angemessen zu bestrafen – und nicht, um das Opfer zu schützen oder allfällig erwünschte Auswirkungen auf das Ausländerrecht zu erzielen. Es kann nicht sein, dass ein Täter nur deshalb mit einer Strafe von zwei Jahren bestraft wird, damit er die Ausschaffungsvoraussetzungen erfüllt. Wenn der Unrechtsgehalt der konkreten Tat so hoch war, dass er zwei Jahre verdient – gut. Wenn nicht, dann soll der Täter mit einer geringeren Strafe bestraft werden.
Was würde bei diesem Vorschlag mit weniger schlimmen Taten passieren?
Genau das ist das Problem. Es gäbe nur Urteile mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einen Freispruch. Dabei entspricht dieses Schwarz-Weiss-Urteilen überhaupt nicht der Zwangsehe, deren Übergang zur arrangierten Ehe fliessend ist. Aus diesem Grund sollte auch das Ermessen des Richters möglichst weit offen stehen.
Was ist der Unterschied zwischen arrangierter und erzwungener Ehe?
Bei der arrangierten Ehe erfolgt die Partnerwahl ebenfalls durch die Familie, doch die Braut kann immer noch Nein sagen, wenn sie nicht will. Wobei auch hier meist massiv Druck aufgebaut wird. Oft ist dieser für die Betroffenen zu gross, um sich zur Wehr zu setzen. Dies bestätigt, dass die Grenze zur Zwangsheirat extrem schwierig zu ziehen ist.
Es soll also keine Mindeststrafgrenze geben?
Doch, aber sie soll tiefer liegen. Bei sechs Monaten zum Beispiel. Denn eine Zwangsheirat ist wie die Freiheitsberaubung eine qualifizierte Nötigung und damit schlimmer als eine einfache Nötigung, wie heute vom Gesetz vorgesehen.
Kann man Zwangsheiraten mit einem neuen Straftatbestand überhaupt verhindern?
Nein. Er erzielt vor allem symbolische Wirkung, da die Opfer nur selten Anzeige erstatten. Sie sind oft zu schwach und fürchten sich vor allfälligen Konsequenzen. Trotzdem befürworte ich ihn. Es geht darum, die Zwangsheirat im Strafgesetzbuch zu verankern, um dem Unrechtsgehalt der Tat gerecht zu werden. Ein Verzicht darauf rechtfertigt sich nicht damit, dass in den meisten Fällen auf eine Strafverfolgung verzichtet wird.
Was sind geeignete Massnahmen, um die Zwangsheirat zu verhindern?
Prävention mittels mehrsprachigen Infoblättern an Schulen und Spitälern zum Beispiel. Ausbau von Beratungsstellen, mehr Frauenhäuser. Das würde auf jeden Fall zu einer Verbesserung führen.
Von wem werden Frauen und Männer in die Ehen gezwungen?
Von der ganzen Familie. Dazu gehören neben Vätern und Müttern auch Grosseltern, Onkel und Tanten, zum Teil sogar die eigenen Geschwister. Kürzlich hatte ich mit einer Frau zu tun, bei der die jüngere Schwester auf der Zwangsheirat der älteren pochte. Sie wollte ihren Freund heiraten, der der Familie genehm war, durfte aber nicht, solange die ältere Schwester noch nicht verheiratet war.
Zwangsehen sollen künftig für ungültig erklärt werden. Vorgesehen ist aber eine Ausnahme für alle jene Fälle, in denen der betroffene Gatte die Ehe weiterführen will. Werden die Opfer dann nicht erneut unter Druck gesetzt? Sie wollen doch nichts lieber als aus der Ehe ausbrechen.
Nicht immer, und genau deshalb ist diese Ausnahmeklausel extrem wichtig. Angenommen, ein Mann und eine Frau werden zwangsverheiratet und sind 30 Jahre zusammen. Sie haben mehrere Kinder, dann stirbt der Mann. Nun könnte eine Drittperson, beispielsweise der Sohn, die Ehe für ungültig erklären lassen. Dann bekäme die Ehefrau nichts vom Erbe. Es gibt sicher auch immer wieder Paare, die sich über die Jahre miteinander arrangiert haben und sich gar nicht trennen wollen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.02.2012, 08:10 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
72 Kommentare
Kulturell stehen wir mit Europa an einem historischen Scheideweg. Entweder wollen wir unsere freiheitlichen Werte erhalten und bestrafen demgemäss Zwangsehen. Oder wir kapitulieren und akzeptieren, dass Menschen gegen ihren Willen verheiratet, beschnitten, verstümmelt, zugenäht, im Haus gehalten und was sonst noch werden. In diesen Punkten zu Zögern ist die schrittweise Aufgabe unsere Werte. Antworten
Bei Nötigung zur Ehe kann also eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Ich gehe mal davon aus, dass diese auch noch bedingt erfolgen kann, wenn ein teurer Anwalt zur Verfügung steht. Naiver und dekadenter geht's nicht mehr. Aber Anwälte, Richter, Mediatoren und "Experten" haben Arbeit. Es kommt der Verdacht auf, dass Gesetze nur noch dazu da sind, diesen Leuten ein feudales Einkommen zu ermöglichen Antworten
Schweiz
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


Bitte warten




