Schweiz
«Niemand ist dagegen, dass wir auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten»
Aktualisiert am 17.02.2010 17 Kommentare
Artikel zum Thema
- Dieser Mann soll den Steuerstreit schlichten
- Geklaute Bankdaten: «Schweiz steht mit dem Rücken zur Wand»
- «Mit dem Schwarzgeld verdienen die Banken am meisten Geld»
- «Jetzt kommt das heisseste Argument von allen»
- «Das ist aufsichtsrechtlich bedenklich»
- Warum Frankreich den Steuerstreit meidet
- Musterschüler ohne Erfolgserlebnis
Stichworte
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK) unterstützt den vom Bundesrat vorgezeichneten Weg zur Neuregelung der Amthilfe in Steuerfragen. Sie empfiehlt ihrem Rat die ersten fünf neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Genehmigung.
Gleichzeitig begrüsst die APK die Absicht des Bundesrats, parallel zu den DBA noch ein Amtshilfegesetz zu erlassen. Um diesem Plan der Landesregierung mehr Gewicht zu verleihen, fordert die APK, dass in den Bundesbeschlüssen zu den DBA mit den USA, Grossbritannien, Frankreich, Mexiko und Dänemark ein entsprechender Vorbehalt gemacht wird.
In den Beschlüssen zu den fünf DBA soll schriftlich festgehalten werden, dass die Schweiz in einem Gesetz die Amtshilfe in Steuersachen verweigert, wenn das Vorgehen der Antragssteller gegen wo sich diese Frage in den letzten Monaten wegen gestohlener HSBC- Bankdatenden «ordre public» der Schweiz verstösst.
Symbolische APK-Forderungen
Wie APK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Mittwoch vor den Medien erklärte, ist es unabdingbar, dass die Schweiz ein Gesetz erlässt, das den Rahmen der Amtshilfe festschreibt. Darin müsse klar geregelt sein, welche Zwangsmittel der Bund, die Kantone und die Behörden in Steuerfragen einsetzen dürften.
Wie der Bundesrat will die APK mit dem Gesetz auch ausschliessen, dass die Schweiz anderen Staaten aufgrund gestohlener Daten Amtshilfe in Steuersachen gewährt.
Die APK fordert in dieser Frage aber einen zusätzlichen, symbolischen Schritt: Sie will den Bundesrat in den DBA- Bundesbeschlüssen verpflichten, diese Rechtsauffassung gegenüber den Vertragsstaaten deutlich zu machen.
Im Gegenzug sollen die Länder, mit denen die Schweiz neue DBA gemäss OECD-Standard ausgehandelt hat, in einem Begleitschreiben kundtun, dass sie von der Schweizer Rechtsauffassung Kenntnis genommen haben.
Bestätigung aus Frankreich
Im Falle von Frankreich, das gestohlene Bankdaten der HSBC- Filiale in Genf für Amtshilfegesuche verwenden wollte, hat sich die Frage geklärt: Wie der Bundesrat anlässlich des WEF mit der französischen Regierung ausgehandelt hat, will Frankreich die Daten nicht auf diese Weise verwenden.
In einem Brief vom 11. Februar hat Frankreich laut Eugen David signalisiert, diese Rechtsauffassung zu teilen. Gleiches erwartet die APK nun auch von anderen Ländern. Eine Bedingung für die Zustimmung zu den fünf Doppelbesteuerungsabkommen, die genau in einem Monat im Ständerat traktandiert sind, sei dies aber nicht, sagte David.
Wie er weiter erklärte, unterstützt die APK auch den Vorschlag des Bundesrats, bis zur Genehmigung des Amtshilfegesetzes die Frage der Amtshilfe aufgrund gestohlener Bankdaten über den Verordnungsweg auszuschliessen.
Gemäss den neuen Doppelbesteuerungsabkommen wird die Schweiz in Zukunft nicht nur bei Steuerbetrug Amtshilfe leisten, sondern auch bei Steuerhinterziehung. Die Schweiz kündigte diesen Schritt letzten März an, nachdem sie von den G20-Staaten wegen des Bankgeheimnisses stark unter Druck gesetzt worden war. (bru/sda)
Erstellt: 17.02.2010, 19:53 Uhr
Kommentar schreiben
17 Kommentare
Wenn schon der Bundesrat und seine Unterhändler "kein Füdle" haben, so wenigstens die AKP, die Amtshilfe bei gestohlenen Daten verweigern will. Aber was kann man schon von einem Bundesrat verlangen, der vor lauter Kuschen seit Monaten an unreparablen Rückenschmerzen leidet. Antworten
Schweiz
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.





