Nun ist die Hoffnung auf tiefere Mieten berechtigt
Aktualisiert am 02.06.2009 10 Kommentare
Heute teilte das Bundesamt für Wohnungswesen mit, der für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz massgebende Zinssatz habe sich von 3,5 auf 3,25 Prozent verringert.
Jetzt fordert Der Mieterinnen- und Mieterverband der Deutschschweiz (MV) rasch tiefere Mieten. Viele Mieter hätten nun einen Anspruch auf eine Senkung der Miete, teilte der MV mit. Falls die Vermieter nicht von sich handeln würden, sollten die Mieter sie zu diesem Schritt auffordern. Der MV verlangt, dass der Spielraum für eine Senkung von 2,91 Prozent ohne Nebenkosten ausgeschöpft wird.
Die Teuerung, die die Vermieter zu 40 Prozent verrechnen können, sei je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses negativ und falle als Kostenfaktor in «nicht wenigen» Mietverhältnissen weg. Angesichts dieses Umstands und auch der schlechten Wirtschaftslage sollten die Vermieter auch höhere Unterhaltskosten nicht verrechnen, schreibt der MV. Der Verband empfiehlt den Mietern, deren Mieten auf einem Referenzzins von 3,5 Prozent oder mehr beruht, schriftlich eine Mietzinssenkung zu verlangen.
Der Hauseigentümerverband winkt ab
Der Hauseigentümerverband Schweiz HEV hingegen rechnet nicht mit verbreiteten Mietzinssenkungen. In vielen Fällen werde die Verrechnung mit der aufgelaufenen Teuerung und weiteren Kostensteigerungen keine Mietzinsreduktion erlauben, teilte der Verband mit. Der massgebliche Hypothekarzinssatz sei während längerer Zeit stabil geblieben. Viele Vermieter hätten während dieser Zeit auch die ihnen zustehende Anpassung eines Teils der Teuerung und allfälliger Steigerung der Betriebs- und Unterhaltskosten nicht vorgenommen, so dass auch die Mieten in vielen Fällen seit längerer Zeit unverändert geblieben seien.
Ausschlaggebend für die Reduktion des Referenzzinssatzes um 0,5 Prozent ist der rückläufige Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarkredite. Er ist laut BWO per 31. März dieses Jahres auf 3,07 Prozent gesunken, verglichen mit 3,43 Prozent bei der erstmaligen Festlegung des Satzes im September 2008. Die Differenz beträgt damit über 0,25 Prozentpunkte, was gemäss der einschlägigen Verordnung eine Senkung des Referenzzinssatzes um einen viertel Prozentpunkt auslöst. (vin/ap)
Erstellt: 02.06.2009, 09:48 Uhr
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10 Kommentare
Mein Vermieter war sich nicht zu schade, die Miete (nach alter Regelung) bei den Zinsschritten von 3% auf 3,25 und 3,5 inkl. Teuerung zu erhöhen. Von dem her ist klar, was ich erwarte. Eine allfällige negative Teuerung darf gerne mitverrechnet werden! :P Und so stark wie der (ungerundete) Ref.zinssatz gesunken ist, gibts in 3-6 Monaten wohl gleich noch eine Senkung. Antworten
Jetzt stellt sich die Frage,ob dies nun gesamtschweizerisch oder nur für einzelne Kantone gilt.Wenn man die Miete ohne sichtlichen Grund erhöhen kann (Vermieter profitieren z.Zt. von tieferen Zinsen),sollten die Mieten auch mal sinken, gerade jetzt, wo die Wirtschaftskrise voll im Gang ist,wäre der Zeitpunkt für eine Mietzinsreduktion nicht besser, als jetzt.Wäre mal logisch! Antworten
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