Obwalden lehnt spezielle Wohnzonen für Reiche ab
Stichworte
Die Absicht der Obwaldner Behörden, Zonen mit hoher Wohnqualität von kantonalem Interesse auszuscheiden, hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung schweizweit für Aufsehen gesorgt. Bundesrat Moritz Leuenberger sprach sogar von «Apartheid». Er äusserte sich aus raumplanerischen Gründen dagegen, dass mit Sonderzonen «volkswirtschaftliche Nützlinge» angezogen werden sollen. Die Obwaldner Regierung verteidigte das Vorhaben aber vehement gegen die Kritik.
Zonen dieser Art sollten nicht auf Vorrat geschaffen werden, so die Regierung. Vielmehr gehe es darum, nachfrageorientiert und nach einheitlichen Kriterien auf kantonaler Stufe zu agieren. Die Standortgemeinde müsse in jedem Fall ihre Zustimmung erteilen. Die Richtplanung sei Teil einer strategisch ausgerichteten, eigenständigen Kantonsentwicklung. Sie gehe einher mit der breit abgestützten Steuerstrategie und sei verbunden mit einem gezielten Standortmarketing. Zur Wachstumsstrategie gehöre auch der Zuzug einkommens- und vermögensstarker Personen und mit den speziellen Zonen würden die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen.
Kaum existente Grüne gewinnen
Die Grünen, die im Kanton eigentlich sehr schwach sind, zeigten für diese Argumentation wenig Gehör und ergriffen erfolgreich das Referendum. Die Sonderzonen teilten die Bevölkerung in Vermögende und die Übrigen, kritisierten sie. Für die Vermögenden werde der raumplanerische Grundsatz der haushälterischen Nutzung des Bodens quasi aufgehoben und die Zersiedlung der Landschaft werde verstärkt, argumentierten die Gegner unter anderem.
Als Kriterien für «Zonen mit hoher Wohnqualität» sollten beispielsweise eine besondere Lage in Bezug auf Besonnung, Aussicht und Einbettung in die Landschaft gelten, sowie eine angemessene Grösse, die Angrenzung an bestehendes Baugebiet und die Anbindung an vorhandene Infrastruktureinrichtungen. Vorvertrag nötig
Das Verfahren sah vor, dass Interessenten und Grundeigentümer im Voraus für den Fall, dass ein Grundstück eingezont wird und die nötigen Bewilligungen erteilt werden, eine grundsätzliche Einigung über den Kauf des Grundstücks erzielen. Sie hätten einen Vorvertrag abschliessen müssen, der zusammen mit einem Gesuch um Einleitung des Einzonungs- und Baubewilligungsverfahren den kantonalen Stellen eingereicht worden wäre. Die Gesuchstellenden hätten dabei nur Wohnraum für den Eigengebrauch erstellen dürfen und keine Zweitwohnungen. Das Bauvorhaben hätte zudem unmittelbar nach Vorliegen der rechtskräftigen Einzonung und der Baubewilligung ausgeführt werden müssen. (se/ap/)
Erstellt: 29.11.2009, 14:54 Uhr
Schweiz
- 08:46«Solche Strafen werden anderswo für Mord gesprochen»
- 08:45Der italienische Staatsanwalt plant bereits die nächsten Asbest-Prozesse
- 06:33Der Widerstand gegen Acta kommt auch in der Schweiz in Fahrt
- 06:30Deutsche Nachbarn wettern gegen das Abkommen im Fluglärmstreit
- 06:24Bund finanziert Kinofilm über Christoph Blocher
- 22:29Schweizer Zückerchen für die Chinesen




