Ohrfeige für den Bundesrat
Aktualisiert am 22.01.2010 14 Kommentare
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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann nicht ans Bundesgericht weiter gezogen werden und ist deshalb rechtskräftig. Dies sei rechtsstaatlich «bedenklich», kommentiert die «NZZ» in einem Bericht vom 23. Januar 2009 das Fehlen einer höchstrichterlichen Rechtskontrolle in «einem derart sensiblen Bereich». Dies sei aber vom Gesetzgeber seinerzeit mit Blick auf eine angebliche Überbelastung des Bundesgerichts bewusst so beschlossen worden.
Urteil A-7789/2009 vom 21. Januar 2010.
GPK gegen eine PUK zur UBS-Affäre
Nach dem Entgegenkommen des Bundesrats bei der Akteneinsicht über die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA lehnen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des eidgenössischen Parlaments vorerst eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zum Fall ab.
Die Einsetzung einer PUK ist in der GPK des Nationalrats mit zwölf zu sieben und in der ständerätlichen GPK mit zehn zu einer Stimme abgelehnt worden.
Sie erachten es als sinnvoller, ihre Ressourcen zu bündeln und die Arbeitsgruppe «Finanzmarktaufsicht» möglichst schnell ihre Untersuchungen abschliessen zu lassen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der entsprechende Bericht soll Anfang Juni erscheinen.
Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde einer Amerikanerin gutgeheissen. Der am Freitag veröffentlichte Entscheid der Richter in Bern kann nicht mehr angefochten werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hatte den Fall gemäss dem im letzten August getroffenen Vergleich zwischen der Schweiz und den USA als amtshilfefähig eingestuft.
Nach dem Vergleich fällt die betroffene US-Bürgerin in die Gruppe «schwerer und fortgesetzter Steuerdelikte», indem sie bei den US- Behörden das geforderte Formular W-9 nicht einreichte, mit dem Konten bei einer ausländischen Bank deklariert werden müssen. Zudem betrug ihr Jahreseinkommen aus dem Konto über 100'000 Franken.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgehalten, dass keine betrügerische Handlung vorliegt, wenn einzig das Formular W-9 nicht eingereicht wurde. Gemäss dem hier anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA sei betrügerisches Verhalten aber Voraussetzung für die Amtshilfe.
Keine Amtshilfe für Steuerhinterziehung
Betrügerisches Verhalten liegt gemäss Gericht nur vor, wenn die betroffene Person ein Handeln an den Tag legt, das über blosse Untätigkeit hinausgeht. Das sei bei Steuerhinterziehung nicht der Fall, selbst wenn es sich um grosse Beträge handle.
Das Gericht steht damit für die strenge Trennung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ein und wendet sie auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA an. Der Vergleich vom vergangenen August könne als «Verständigungsvereinbarung» das Doppelbesteuerungsabkommen weder ändern noch ergänzen.
4200 Fälle schwerer Steuerdelikte
Das Gericht betont, dass sein Urteil nur eine der vier Kategorien betrifft, für die im August-Abkommen der rechtliche Rahmen für die Amtshilfe abgesteckt wurde. Eine Statistik des Bundesamtes für Justiz lässt allerdings erahnen, dass eine grosse Zahl von Fällen betroffen sein könnte.
Unter die zwei Gruppen der «fortgesetzten schweren Steuerdelikte» fallen demnach 4200 der insgesamt 4450 Kontendossiers. Nicht klar ist, wie viele von diesen 4200 Fällen die Unterkategorie schwerer Steuerdelikte durch Nichteeinreichung des W-9 Formulars betreffen. Beim Bundesverwaltungsgericht selber sind insgesamt noch 25 weitere Fälle hängig, die alle in diese Gruppe fallen.
Millionäre und Offshore-Gesellschafter
Im Vergleich mit den USA hatte sich die Schweiz verpflichtet, in rund 4450 Fällen Amtshilfe an die USA zu prüfen. Die Vereinbarung wurde getroffen, um das monatelange Gezerre um die Auslieferung von Bankdaten zu beenden. Betroffen sind vor allem Millionäre und Offshore-Gesellschafter.
Bereits 2008 war eine erste Serie von Amtshilfeverfahren in die Wege geleitet worden. Bevor allerdings das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmässigkeit der Datenlieferung überhaupt prüfen konnte, ordnete die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) in einem Überraschungscoup die sofortige Herausgabe der Daten der 285 UBS-Kunden an.
Das Bundesverwaltungsgericht kam Anfang dieses Jahres auf Beschwerde Betroffener zum Schluss, dass die Finma damit rechtswidrig gehandelt habe. Wie die Finma am Donnerstag mitteilte, wird sie den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen.
Bundesrat schweigt noch
Der Bundesrat hat am Freitag die neuerliche Rüge des Bundesverwaltungsgerichts nicht kommentiert. Durch seinen Sprecher André Simonazzi liess der Bundesrat lediglich verlauten, er nehme das Urteil zur Kenntnis.
«Der Bundesrat hat sich bei der Genehmigung des UBS-Abkommens auf verschiedene Expertengutachten gestützt», sagte Simonazzi weiter. Und: «Der Bundesrat wird am kommenden Mittwoch aufgrund einer ersten Analyse des Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) das weitere Vorgehen besprechen.»
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) und die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) geben sich ebenfalls wortkarg: Beide Institutionen des Finanzplatzes Schweiz äusserten sich am Freitag nicht zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen UBS- Steueraffäre.
FDP erfreut
Das Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Amtshilfe an die US-Steuerbehörde IRS im Fall UBS stärkt nach Einschätzung der FDP den Rechtsstaat und das Bankkundengeheimnis. So habe das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden, dass das Kriterium einer hohen Guthabensumme keinen dem Steuerbetrug ähnlichen Sachverhalt darstelle, konstatiert die Partei am Freitag in einer ersten Stellungnahme.
Die FDP erinnert zugleich, dass die USA in der Vereinbarung mit der Schweiz die Möglichkeit des Schweizer Rechtswegs ausdrücklich anerkannt hätten und erwartet somit von den USA als Rechtsstaat, dass sie das Urteil akzeptieren.
SP sieht Notwendigkeit einer PUK bestätigt
Die zögerliche Politik des Bundesrats und dessen jahrelanges Festklammern an der künstlichen Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug rächten sich nun, hält die Partei in einer ersten Stellungnahme weiter fest. Trotz deutlicher Zeichen sei es versäumt worden, mit einer echten Strategie rechtzeitig eine international akzeptierte Lösung zu finden und der Annahme von Steuerfluchtgeldern eine endgültige Absage zu erteilen. Nur so hätten laut SP der offenbar überstürzte Vertragsabschluss und damit das heutige Fiasko vermieden werden können. Die PUK sei das einzig wirksame Instrument, Licht in die UBS-Affäre zu bringen und das Vertrauen in den Rechtsstaat Schweiz wieder herzustellen.
SVP sieht sich bestätigt
Die SVP fühlt sich durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgericht in der UBS-Affäre bestätigt. Bereits im August hatte die Partei Zweifel an der Rechtmässigkeit des Vergleichs zwischen der Schweiz und den USA gehegt. Der Bundesrat habe nun erneut ein gravierendes Problem mit dem Rechtsstaat, sagte Sprecher Martin Baltisser. Was das betreffe, müsse die Regierung grundsätzlich über die Bücher. «Die Verantwortlichkeiten müssen geklärt werden.»
Übertriebene Nervosität laut CVP nicht angebracht
Laut CVP ist das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Amtshilfe an die USA im Fall UBS kein Grund für übertriebene Nervosität. Der vom Bundesrat unterzeichnete Staatsvertrag mit den USA basiere auf offiziellen und renommierten Rechtsgutachten, betonte die Partei in einer ersten Stellungnahme. Der damalige Befreiungsschlag in der angespannten Lage habe es ermöglicht, dass nur 4.450 Konten einem Amtshilfeverfahren unterworfen worden seien. Ein Amtshilfeverfahren gebe zudem den betroffenen Personen die Möglichkeit, eine allfällige Unschuld unter Beweis zu stellen und der Rechtsweg bleibe offen. Laut CVP war der Bundesrat transparent gegenüber den parlamentarischen Kommissionen.
Grüne: PUK immer nötiger
Daniel Vischer, Nationalrat der Grünen (ZH) und Mitglied der Finanzkommission, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommen sehen. Der Irrtum des Bundesrates, bestehendes Recht mit einem Vergleich ändern zu wollen, habe immer auf der Hand gelegen. Einmal mehr habe die Landesregierung ihr Vorgehen im Vorfeld juristisch nicht sauber abgeklärt, sagte Vischer am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Dieser zweite Gerichtsentscheid gegen den Bundesrat in Sachen UBS innert kurzer Zeit sei das «Tüpfchen auf dem I». Jetzt sei die Notwendigkeit einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) glasklar erwiesen.
BDP reagiert mit Unverständnis
Mit Unverständnis hat BDP-Präsident und Nationalrat Hans Grunder (BE) am Freitag auf den Bundesverwaltungsgerichtsentscheid zum UBS-Vergleich mit den USA reagiert. Das Doppelbesteuerungsabkommen müsse halt jetzt in die parlamentarische Zusatzschleife. Als Nicht-Jurist könne er das Verdikt nicht nachvollziehen, erklärte der Präsident der Bürgerlich-Demokratischen Partei auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Der Bundesrat habe mit dem Vergleich eindeutig im Interesse des Landes gehandelt und kriege nun von dem Gericht «eins aufs Dach». Der Vergleich hätte zwei verschiedenen Rechtssysteme unter einen Hut gebracht, ohne eines davon zu schädigen. (sam/sda/ddp)
Erstellt: 22.01.2010, 18:59 Uhr
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14 Kommentare
Klar freut das die FDP. Sie ist ja der politische Arm der Banken. Es ist für mich als Normalbürger schlicht nicht nachvollziehbar, dass unser Bankensystem den Reichen hilft, ihre Steuerpflicht zu umgehen. Ausbaden müssen das dann nämlich die Normalbürger des jeweiligen Staates, die durch höhere Steuerabgaben zur Kasse gebeten werden. Antworten





